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Die
Communaute francaise
(
deutsch
Franzosische Gemeinschaft
, offiziell
la Communaute
) war eine durch die
Verfassung
der
Funften Franzosischen Republik
vom 4. Oktober 1958 geschaffene Staaten- und Volkergemeinschaft der ehemaligen
Franzosischen Union
. Bereits nach wenigen Jahren war sie politisch bedeutungslos geworden, wurde aber erst am 4. August 1995
formell
aufgelost.
Am 4. Oktober 1958 wurde die Gemeinschaft der Franzosischen Republik mit
Uberseegebieten
und ursprunglich zwolf Mitgliedstaaten gegrundet. Von den ursprunglichen Teilrepubliken der
Union francaise
hatte
Guinea
gegen eine Aufnahme gestimmt.
Die Communaute entwickelte sich seit ihrer Grundung 1958 von einer verhaltnismaßig engen Gemeinschaft mit fest umrissenen Organen zu einem losen Bund. Anerkannt war lediglich der Prasident der Franzosischen Republik als Haupt der Gemeinschaft. Der
Exekutivrat
(d. h. die Regierung) wurde bald durch eine regelmaßig stattfindende
Konferenz
der Staats- und Regierungschefs ersetzt. Der
Senat
, der im Wesentlichen ein beratendes Organ war, bestand aus 186 Vertretern des franzosischen Parlaments und 98 Vertretern der gesetzgebenden Versammlungen der Mitgliedslander.
[1]
Er wurde im Marz 1961 aufgelost. Der
Schiedsgerichtshof
stellte im Juli 1961 seine Tatigkeit ein. Der Name
la Communaute
wurde seit Juni 1961 offiziell kaum noch verwendet. An ihre Stelle war die
Afro-Madegassische Union
bzw. ist seit 1970 die
Frankophonie
getreten.
Mit dem franzosischen Verfassungsgesetz vom 4. August 1995 wurde die Gemeinschaft endgultig aufgehoben und die Bestimmungen hierzu aus der
Verfassung
der Franzosischen Republik von 1958 gestrichen.
und die Lander
sowie als ?assoziierte“ Staaten:
Im
Afrikanischen Jahr
1960 entschieden sich Dahomey, Niger, Obervolta, Elfenbeinkuste, Mali und Mauretanien fur die vollstandige Unabhangigkeit ? also das gesamte ehemalige
Franzosisch-Westafrika
außer Senegal. In der
Communaute Franco-Afro-Malgache
(CFAM, Franzosisch-Afrikanisch-Madagassische Gemeinschaft) verblieben zunachst die Teilrepubliken
Franzosisch-Aquatorialafrikas
? Gabun, Kongo (Brazzaville), Tschad und die Zentralafrikanische Republik ? sowie die Madagassische Republik, Senegal und die franzosischen Uberseegebiete.
Zur Zustandigkeit der Gemeinschaft nach der franzosischen Verfassung von 1958 gehorten die
Außenpolitik
, die
Verteidigung
, das
Geldwesen
, die gemeinsame
Wirtschafts-
und
Finanzpolitik
sowie die kriegswichtigen Rohstoffe und teilweise auch die Kontrolle des
Justizwesens
, des Hochschulunterrichts sowie die allgemeine Organisation des gemeinsamen Außenverkehrs und des Fernmeldewesens. In der Gemeinschaft gab es nur eine
Staatsangehorigkeit
.
Der Exekutivrat der Gemeinschaft bestand bis 1960 aus dem Prasidenten Frankreichs, dem Premierminister Frankreichs, den Regierungschefs der Mitgliedstaaten und den franzosischen
Ministern
, denen die Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten unterstand.
Der Senat der Gemeinschaft bestand bis Marz 1961 aus 300 Delegierten der franzosischen Nationalversammlung, des franzosischen Senats und der parlamentarischen Versammlungen der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft.
- ↑
Bernard Lugan:
HIstoire de l'Afrique. Des origines a nos jours.
Ellipses Editions Paris, 2009, S. 771.