Dieser Artikel behandelt den Grafen von Wernigerode Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode (1691?1771). Zum Fursten zu Stolberg-Wernigerode (1864?1940) siehe
Christian-Ernst zu Stolberg-Wernigerode
.
Graf
Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode
(*
2. April
1691
in
Gedern
; †
25. Oktober
1771
in
Wernigerode
) regierte von 1710 bis 1771 uber die seit 1714 unter unmittelbarer Oberhoheit
Brandenburg-Preußens
stehende
Grafschaft Wernigerode
im Harz.
Seine volle Titulatur war
Seine Reichshochgrafliche Exzellenz, der Hochgeborene Graf und Herr, Herr Christian Ernst, des Heiligen Romischen Reichs Graf zu Stolberg,
Konigstein
,
Rochefort
,
Wernigerode
und
Hohenstein
, Herr
zu Epstein
,
Munzenberg
,
Breuberg
,
Aigmont
,
Lohra
und
Klettenberg
etc. etc. des koniglich Preußischen schwarzen Adlerordens Ritter
.
[1]
Christian Ernst ist das 10. Kind der zweiten Ehe des Grafen
Ludwig Christian zu Stolberg
. Seine Mutter war die Herzogin
Christine zu Mecklenburg
, Tochter von
Gustav Adolf
von
Mecklenburg-Gustrow
.
Friedrich Carl zu Stolberg-Gedern
war ein jungerer Bruder.
Gemaß dem vaterlichen Testament vom 23. Januar 1699 erhielt er nach dessen Tod die Grafschaft Wernigerode, uber die bislang sein Onkel Graf
Ernst zu Stolberg
regierte, den Hohnsteinschen Forst sudlich von
Benneckenstein
und die Anspruche auf das verpfandete Amt Elbingerode (Harz). Nach dem Tod des Vaters
1710
trat er unter Vormundschaft seiner Mutter das Erbe an und nannte sich fortan
Graf zu Stolberg-Wernigerode
. Er verlegte den Regierungssitz von
Ilsenburg
zuruck nach
Wernigerode
, dessen
Schloss
er renovieren und baulich erweitern ließ.
1714 musste Graf Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode in einem
Rezess
die Oberhoheit
Brandenburg-Preußens
uber die
Grafschaft Wernigerode
anerkennen.
Am 21. Mai 1738 erließ er eine
Primogeniturordnung
, die die Erbfolge nur in mannlicher Linie vorsah und damit kunftige Teilungen der Grafschaft Wernigerode untersagte. Durch Ableben seines Bruders Heinrich August erbte er 1748 die frankische Herrschaft
Schwarza
.
Christian Ernst war Ritter des koniglich-preußischen
Schwarzen Adlerordens
und des koniglichen-danischen
Ordens de l’union parfaite
. Von 1735 bis 1745 leistete er als
Geheimer Rat
seinem Cousin, dem Konig
Christian VI. von Danemark
hilfreiche Dienste.
Mit Rucksicht auf seinen koniglichen preußischen
Oberlehnsherrn
lehnte er jedoch die Annahme des danischen
Elefanten-Ordens
ab und ebenso 1742 die auch fur ihn und seine Linie ausgesprochene Verleihung der
Reichsfurstenwurde
, die deshalb in ihrer Ausfuhrung auf
Stolberg-Gedern
beschrankt blieb. Dem Konig
Friedrich Wilhelm I.
erwies er alle moglichen Aufmerksamkeiten, die stets dankbar erwidert wurden. Besonders ist hierbei die Besorgung
großer Leute
fur das Heer des Konigs hervorzuheben. Es wurden dadurch zuweilen wichtige Zwecke erreicht, wie die Herstellung freundlicher Verhaltnisse zu Standen des Reichs oder zur Krone Danemark. Auch versah er den Konig fleißig mit Nachrichten aus Danemark, Mecklenburg und Wernigerode und machte ihn auf neue, besonders militarische Einrichtungen und Erfindungen aufmerksam. Seinerseits war der Konig seinem aufrichtig geschatzten
Vasallen
sehr gewogen und erklarte, dass er des Grafen Vorstellungen allemal so weit als moglich berucksichtige.
[2]
Unter der Regierung des Grafen Christian Ernst entwickelte sich eine rege Bautatigkeit innerhalb der Grafschaft Wernigerode, so ließ er den
Lustgarten
im franzosischen Stil umgestalten und das Gebaude einer
Orangerie
errichten. Ferner ist ihm die Errichtung des spater so genannten
Wolkenhauschen
auf dem
Brocken
zu verdanken.
Seit dem 31. Marz 1712 war er mit
Sophie Charlotte Grafin zu Leiningen-Westerburg
(1695?1762) verheiratet. Sie war die Tochter von
Johann Anton Graf zu Leiningen-Westerburg
in
Schadeck
und
Christine Luise Grafin zu Sayn-Wittgenstein
. Zusammen hatten sie zwolf Kinder, von denen nur vier das Erwachsenenalter erreichten:
- Ernst Forstemann
:
Graf Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode
, Hannover 1886.
- Eduard Jacobs
:
Stolberg-Wernigerode, Christian Ernst Graf zu
.
In:
Allgemeine Deutsche Biographie
(ADB). Band 36, Duncker & Humblot, Leipzig 1893, S. 381?386.
- Friedrich Wilhelm Bautz
:
CHRISTIAN ERNST Graf von Stolberg-Wernigerode.
In:
Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon
(BBKL). Band 1, Bautz, Hamm 1975. 2., unveranderte Auflage. Hamm 1990,
ISBN 3-88309-013-1
, Sp. 1003?1004
(
Artikel/Artikelanfang im Internet-Archive
)
.
- Mareike Fingerhut-Sack:
Das Gottesreich auf Erden erweitern. Einfuhrung und Festigung des Pietismus durch das Grafenpaar Sophie Charlotte und Christian Ernst in seiner Grafschaft (1710?1771).
Dissertation, Magdeburg 2017, Halle 2019
- Thomas Grunewald:
Politik fur das Reich Gottes? Der Reichsgraf Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode zwischen Pietismus, adligem Selbstverstandnis und europaischer Politik
(= Hallesche Forschungen, 58). Verlag der Franckeschen Stiftungen Halle, Halle 2020,
ISBN 978-3-447-11480-6
.
- ↑
Johann Friedrich Joachim
:
Das neu eroffnete Munzcabinet
, Band 2, Nurnberg 1764,
S. 303
, vgl. auch
Johann Heinrich Zedler
:
Großes vollstandiges Univeral Lexicon aller Wissenschaften
, Leipzig und Halle 1744,
S. 360.
- ↑
Eduard Jacobs:
Stolberg-Wernigerode, Christian Ernst Graf zu
in:
Allgemeine Deutsche Biographie
36 (1893), S. 381?386 (
Online-Version
)