Der
Chef der Sicherheitspolizei und des SD
war in der
Zeit des Nationalsozialismus
der oberste Verantwortliche der
Sicherheitspolizei
(Sipo) und des
Sicherheitsdienstes des Reichsfuhrers SS
(SD). Diese Funktion wurde 1939 von
Reinhard Heydrich
eingefuhrt, der ihr erster Inhaber war.
Am 17. Juni 1936 wurde
Heinrich Himmler
zum Chef der Deutschen Polizei im Innenministerium ernannt. In seiner Eigenschaft als
Reichsfuhrer SS und Chef der Deutschen Polizei
erließ er am 26. Juni 1936 eine Verfugung, die sowohl die
Kriminalpolizei
(Kripo) als auch die
Geheime Staatspolizei
(Gestapo) in die Sicherheitspolizei einreihte. Sie wurde dem Befehl Heydrichs, der Chef des SD war, unterstellt.
Durch Erlass vom 27. September 1939 (mit Wirkung vom 1. Oktober 1939) fasste Himmler die Sicherheitspolizei und den Sicherheitsdienst im
Reichssicherheitshauptamt
(RSHA) zusammen. Hierdurch wurde Heydrich zum Chef der Sicherheitspolizei und des SD.
Nach Heydrichs Tod am 4. Juni 1942 in
Prag
in Folge eines
Attentats
war Himmler zunachst kommissarisch Chef der Sicherheitspolizei und des SD. Danach hatte
Ernst Kaltenbrunner
vom 30. Januar 1943 bis zum
Kriegsende
diese Funktion inne.
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Reinhard Heydrich, 1939?1942 Chef der Sicherheitspolizei und des SD
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Heinrich Himmler, 1942?1943 kommissarischer Chef der Sicherheitspolizei und des SD
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Ernst Kaltenbrunner, 1943?1945 Chef der Sicherheitspolizei und des SD