Carl Julius Bergius
(*
14. Dezember
1804
in
Berlin
; †
28. Oktober
1871
ebenda) war ein
deutscher
volkswirtschaftlicher
Schriftsteller und außerordentlicher Professor der
Staats-
und
Kameralwissenschaften
der
Universitat Breslau
.
Bergius stammte aus einer alten Familie aus
Pommern
, einer seiner Vorfahren war der
Hofkammerrat
Johann Heinrich Ludwig Bergius
.
[1]
Sein Vater war Stadtrat in Berlin. Bergius war mit Clara Manera verheiratet, mit der er einen Sohn, Heinrich Bergius hatte. Der Chemiker
Friedrich Bergius
(1884?1949) war sein Enkel.
Mit 18 Jahren schloss Bergius 1822 seine Schulzeit mit dem Abitur ab. Noch im selben Jahr begann er eine kaufmannische Ausbildung bei der
von Astenschen Handlung.
Anschließend studierte er an der
Humboldt-Universitat zu Berlin
Kameralwissenschaften und schloss dieses Studium 1828 mit einer
Promotion
ab. Im Anschluss daran folgte ein Referendariat in
Potsdam
.
Seine weitere Karriere fuhrte Bergius uber verschiedene Provinzverwaltungen in Preußen. Als Regierungsrat verfasste er 1838 sein erstes Hauptwerk
Preußen in staatsrechtlicher Beziehung.
1839 wurde er an die Finanzverwaltung nach
Breslau
versetzt. Dort wurde er mit einem Lehrauftrag mit dem Schwerpunkt
Okonomie
betraut und nach seiner Habilitation wirkte er ab 1851 dort als Privatdozent. Zehn Jahre spater erreichte Bergius mit seiner Ernennung zum außerordentlichen Professor fur Staatswissenschaft den Hohepunkt seiner Karriere. Als solcher verfasste er sein zweites Hauptwerk
Die Grundsatze der Finanzwissenschaft mit besonderer Beziehung auf Preußen
. Bergius war ein Anhanger von
John Stuart Mill
und sympathisierte mit
Frederic Bastiat
. Er verfasste zudem mehrere Abhandlungen in Zeitschriften so beispielsweise 1870
Das Munzregal
in der
Zeitschrift fur Volkswirtschaft
, 1871
Die Personal-, Vermogens- und Einkommensteuer in Preussen
in der
Zeitschrift fur preussische Geschichte und Landeskunde
, 1866 die
Geschichte der Kommunalschulden in der Provinz Sachsen in dem I. Viertel dieses Jahrhunderts
nach den Aufzeichnungen von
Leopold Krug
in der
Zeitschrift fur Staatswissenschaften
und weitere Artikel.
[2]
Um 1868 zog sich Bergius ins Privatleben zuruck und starb im Alter von 66 Jahren in Berlin.
- Betrachtungen uber die Finanzen und die Gewerbe im preußischen Staat.
Berlin 1830.
- Preußen in staatsrechtlicher Beziehung.
I. H. Deiters, Munster 1838 (
archive.org
), 2. Auflage 1843.
- Uber Schutzzolle, mit besonderer Beziehung auf den preußischen Staat und den Zollverein.
Graß, Barth und Comp., Breslau 1841 (
archive.org
).
- Preußische Zustande.
Munster 1844.
- Das Geld- und Bankwesen in Preußen.
Friedrich Aderholz, Breslau 1846 (
archive.org
).
- Die Grundsteuer und die Mahl- und Schlachtsteuer.
Breslau 1853.
- Das preußische Gewerbegesetz.
Leipzig 1857.
- Die Grundsatze der Finanzwissenschaft mit besonderer Beziehung auf den Preußischen Staat.
J. Guttentag, Berlin 1865, 2. Auflage 1871 (
archive.org
).
- Bergius, Karl Julius
.
In:
Meyers Konversations-Lexikon
.
4. Auflage. Band 2, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885?1892, S. 737 .
- August Meitzen
:
Bergius, Karl Julius
.
In:
Allgemeine Deutsche Biographie
(ADB). Band 2, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 388 f.
- Hellmuth Gunther:
Carl Julius Bergius uber Staatsdiener. Aus der preußischen Staatsrechtsliteratur des Vormarz.
In:
Die Verwaltung.
2011, Band 44, Nr. 3, S. 421?442,
doi:10.3790/verw.44.3.421
.
- ↑
August Meitzen
:
Bergius, Johann Heinrich Ludwig
.
In:
Allgemeine Deutsche Biographie
(ADB). Band 2, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 388.
- ↑
Paul Lippert:
Bergius, Karl Julius
. In:
Handworterbuch der Staatswissenschaften
. 2., ganzlich umgearbeitete Auflage.
Band
2
:
Arnd?Busching
. Fischer, Gustav Jena 1899,
S.
584
(
Textarchiv ? Internet Archive
).