Carl Franz Nikolaus Bucholtz
(*
9. November
1809
in
Cloppenburg
; †
27. Mai
1887
in
Eutin
) war ein deutscher
Verwaltungsjurist
und
Politiker
im
Großherzogtum Oldenburg
. Von 1871 bis 1885 amtierte er als
Regierungsprasident
des zu Oldenburg gehorenden
Furstentums Lubeck
.
Bucholtz entstammte einer alten, seit dem 16. Jahrhundert nachweisbaren Beamtenfamilie des
Oldenburger Munsterlandes
. Er war der Sohn von Franz Joseph Buchholtz und dessen erster Ehefrau Marie Elisabeth geb. Luckmann. Sein Vater war als
Advokat
und seit 1832 als Landgerichts
assessor
in Cloppenburg tatig. Bucholtz wuchs dort auf und besuchte das
Gymnasium Vechta
. Anschließend studierte er von 1830 bis 1834
Rechtswissenschaften
an der
Universitat Heidelberg
. Im folgenden Jahr trat er in den oldenburgischen Staatsdienst und war zunachst als Amtsauditor in
Burhave
und
Rodenkirchen
tatig. 1840 wurde er
Sekretar
bei der Regierung in
Oldenburg
und fand rasch Anschluss an die fuhrenden Kreise der
Residenzstadt
. 1841 trat er dem Literarisch-geselligen Verein bei, in dem sich die aufgeschlossenen und reformbereiten Mitglieder der Burokratie und des akademischen Burgertums sammelten. Gemeinsam mit
Maximilian Heinrich Ruder
,
Dietrich Christian von Buttel
und
Adolf Stahr
gab er 1843 die
Neuen Blatter fur Stadt und Land
heraus, die erste
liberale
Zeitung, die die Bevolkerung zur Mitarbeit am politischen Leben erziehen wollte und fur die Einfuhrung einer
Verfassung
eintrat. Bereits nach einem Jahr zog sich Bucholtz, ebenso wie Buttel und Stahr, bereits wieder aus dem
Herausgeberkollegium
zuruck, vermutlich weil er als
Beamter
keine fuhrende Rolle in der sich allmahlich formierenden
demokratischen
Oppositionsbewegung
einnehmen konnte und wollte.
Bucholtz, der 1845 zum Regierungsassessor ernannt wurde, gehorte im
Vormarz
zu der kleinen Gruppe der oldenburgischen Beamtenschaft, die versuchten, den
absolutistisch
regierten
Kleinstaat
zu modernisieren und im Sinne eines vorsichtigen
Liberalismus
fur eine Beteiligung der Burger am politischen Leben eintrat. Nach dem Ausbruch der
Deutschen Revolution
wurde Bucholtz in die von
Großherzog
August I.
am 17. Mai 1848 eingesetzte
Kommission
berufen, die einen an die
kurhessische
Verfassung angelehnten Entwurf eines Staatsgrundgesetzes ausarbeitete, der die Basis fur die Beratungen des Parlaments bilden sollte. Zusammen mit dem Obergerichtsanwalt
Laurenz Wilhelm Fischer
veroffentlichte Bucholtz einen Kommentar zu diesem Entwurf, in dem sie die Forderungen des vormarzlichen Liberalismus nach Schaffung eines monarchisch-
konstitutionellen
Staates zusammenfassten und begrundeten. Mit der Ernennung zum Ministerialassessor im Staats- und Kabinettsministerium und zum Referenten im
Departement des Innern
gelangte Bucholtz im Juli 1848 in eine Schlusselstellung, die ihm einen starken personlichen Einfluss auf das Zustandekommen und die endgultige Gestaltung der oldenburgischen Verfassung sicherte. Wie auch verschiedene seiner politischen Wegbegleiter wandelte er sich in dieser Zeit von einem gemaßigten Liberalen zu einem gemaßigten
Konservativen
. Diese Entwicklung wurde auch durch den mittlerweile gesamtdeutschen Ansatz verstarkt. Mit der Durchsetzung der Verfassung hatten die vormals liberalen Reformer ihre Ziele erreicht. Nun ging es darum, angesichts der in Ansatzen sichtbar werdenden demokratischen und radikalen Bewegung, das Errungene zu erhalten und weitergehende demokratische Anderungen abzublocken. Bucholtz bemuhte sich daher nun, die Rechte des Monarchen gegenuber dem
Oldenburgischen Landtag
zu sichern, dem er 1850/51 selbst als
Abgeordneter
angehorte. Er war der fuhrende Kopf bei der Revision der Verfassung zum
Revidierten Staatsgrundgesetz fur das Großherzogtum Oldenburg
vom 22. November 1852, die die Rolle des Landtags schwachte. Im gleichen Jahr half er außerdem als Regierungskommissar beim
5. Landtag
, die neue Verfassung gegen das ubrige Parlament und die Regierung durchzusetzen. Das neue Wahlgesetz, das das
Dreiklassenwahlrecht
einfuhrte, war weitgehend sein Werk. Aufgrund seiner Amtsstellung als Referent im Departement des Innern war er in den folgenden Jahren maßgeblich an samtlichen Gesetzentwurfen beteiligt, die er haufig selbst im Landtag vertrat und durchfocht. Daneben beschaftigte er sich intensiv mit der Reform der inneren Verwaltung und der Schaffung eines modernen Kabinettssystems mit verantwortlichen Ressortministern, das 1868 auch eingefuhrt wurde.
Bucholtz machte in diesen Jahren rasch Karriere. 1851 wurde er zum
Ministerialrat
ernannt, 1860 zum
Geheimen Ministerialrat
befordert und 1867 mit dem Titel
Staatsrat
ausgezeichnet. 1869 wurde er
Vortragender Rat
im Department des Innern und ubernahm von 1867 bis 1871 zusatzlich zu seinen bisherigen Aufgaben das Amt des
Bundesratsbevollmachtigten
in
Berlin
. Am 24. August 1871 wurde er als Nachfolger von
Johann Ernst Greverus
zum Regierungsprasidenten des Furstentums Lubeck, einer
Exklave
des
Großherzogtums Oldenburg
in
Holstein
, ernannt, wo er bis zu seiner Pensionierung am 1. Juli 1885 amtierte. In den letzten Jahren entglitt ihm allerdings infolge von Krankheiten die Geschaftsfuhrung immer mehr.
Bucholtz war seit dem 3. September 1843 verheiratet mit Friederike Catharina Elisabeth geb. Stalling (1822?1891), der Tochter des Verlegers Johann Heinrich Stalling (1789?1882) und Marianne geb. Wiemken (1799?1875). Aus der Ehe entstammte der Sohn
Franz Heinrich Alexander
(1846?1905), der ebenfalls spater oldenburgischer Bundesratsbevollmachtigter in Berlin wurde.
- Die sogenannten Maßigkeitsvereine in ihrer Bedeutung auf Volksvermogen und Moral, insbesondere der Butjadinger Verein nach seiner Entstehung, Anfechtung und Begrundung.
Oldenburg. 1838.
- Geschaftskalender fur die Beamten des Großherzogtums Oldenburg und der Erbherrschaft Jever.
Oldenburg. 1843.
- Erlauterungen zum Entwurf eines Staatsgrundgesetzes fur das Großherzogtum Oldenburg.
Zusammen mit Laurenz Wilhelm Fischer. Oldenburg. 1848.
- Erinnerungen aus dem Eutiner Hofleben.
Veroffentlicht in den
Oldenburgischen Jahrbuchern
. Jahrgang 11. 1907. Seiten 103?128.