Carl Franz Nikolaus Bucholtz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Carl Franz Nikolaus Bucholtz

Carl Franz Nikolaus Bucholtz (* 9. November 1809 in Cloppenburg ; † 27. Mai 1887 in Eutin ) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Politiker im Großherzogtum Oldenburg . Von 1871 bis 1885 amtierte er als Regierungsprasident des zu Oldenburg gehorenden Furstentums Lubeck .

Bucholtz entstammte einer alten, seit dem 16. Jahrhundert nachweisbaren Beamtenfamilie des Oldenburger Munsterlandes . Er war der Sohn von Franz Joseph Buchholtz und dessen erster Ehefrau Marie Elisabeth geb. Luckmann. Sein Vater war als Advokat und seit 1832 als Landgerichts assessor in Cloppenburg tatig. Bucholtz wuchs dort auf und besuchte das Gymnasium Vechta . Anschließend studierte er von 1830 bis 1834 Rechtswissenschaften an der Universitat Heidelberg . Im folgenden Jahr trat er in den oldenburgischen Staatsdienst und war zunachst als Amtsauditor in Burhave und Rodenkirchen tatig. 1840 wurde er Sekretar bei der Regierung in Oldenburg und fand rasch Anschluss an die fuhrenden Kreise der Residenzstadt . 1841 trat er dem Literarisch-geselligen Verein bei, in dem sich die aufgeschlossenen und reformbereiten Mitglieder der Burokratie und des akademischen Burgertums sammelten. Gemeinsam mit Maximilian Heinrich Ruder , Dietrich Christian von Buttel und Adolf Stahr gab er 1843 die Neuen Blatter fur Stadt und Land heraus, die erste liberale Zeitung, die die Bevolkerung zur Mitarbeit am politischen Leben erziehen wollte und fur die Einfuhrung einer Verfassung eintrat. Bereits nach einem Jahr zog sich Bucholtz, ebenso wie Buttel und Stahr, bereits wieder aus dem Herausgeberkollegium zuruck, vermutlich weil er als Beamter keine fuhrende Rolle in der sich allmahlich formierenden demokratischen Oppositionsbewegung einnehmen konnte und wollte.

Bucholtz, der 1845 zum Regierungsassessor ernannt wurde, gehorte im Vormarz zu der kleinen Gruppe der oldenburgischen Beamtenschaft, die versuchten, den absolutistisch regierten Kleinstaat zu modernisieren und im Sinne eines vorsichtigen Liberalismus fur eine Beteiligung der Burger am politischen Leben eintrat. Nach dem Ausbruch der Deutschen Revolution wurde Bucholtz in die von Großherzog August I. am 17. Mai 1848 eingesetzte Kommission berufen, die einen an die kurhessische Verfassung angelehnten Entwurf eines Staatsgrundgesetzes ausarbeitete, der die Basis fur die Beratungen des Parlaments bilden sollte. Zusammen mit dem Obergerichtsanwalt Laurenz Wilhelm Fischer veroffentlichte Bucholtz einen Kommentar zu diesem Entwurf, in dem sie die Forderungen des vormarzlichen Liberalismus nach Schaffung eines monarchisch- konstitutionellen Staates zusammenfassten und begrundeten. Mit der Ernennung zum Ministerialassessor im Staats- und Kabinettsministerium und zum Referenten im Departement des Innern gelangte Bucholtz im Juli 1848 in eine Schlusselstellung, die ihm einen starken personlichen Einfluss auf das Zustandekommen und die endgultige Gestaltung der oldenburgischen Verfassung sicherte. Wie auch verschiedene seiner politischen Wegbegleiter wandelte er sich in dieser Zeit von einem gemaßigten Liberalen zu einem gemaßigten Konservativen . Diese Entwicklung wurde auch durch den mittlerweile gesamtdeutschen Ansatz verstarkt. Mit der Durchsetzung der Verfassung hatten die vormals liberalen Reformer ihre Ziele erreicht. Nun ging es darum, angesichts der in Ansatzen sichtbar werdenden demokratischen und radikalen Bewegung, das Errungene zu erhalten und weitergehende demokratische Anderungen abzublocken. Bucholtz bemuhte sich daher nun, die Rechte des Monarchen gegenuber dem Oldenburgischen Landtag zu sichern, dem er 1850/51 selbst als Abgeordneter angehorte. Er war der fuhrende Kopf bei der Revision der Verfassung zum Revidierten Staatsgrundgesetz fur das Großherzogtum Oldenburg vom 22. November 1852, die die Rolle des Landtags schwachte. Im gleichen Jahr half er außerdem als Regierungskommissar beim 5. Landtag , die neue Verfassung gegen das ubrige Parlament und die Regierung durchzusetzen. Das neue Wahlgesetz, das das Dreiklassenwahlrecht einfuhrte, war weitgehend sein Werk. Aufgrund seiner Amtsstellung als Referent im Departement des Innern war er in den folgenden Jahren maßgeblich an samtlichen Gesetzentwurfen beteiligt, die er haufig selbst im Landtag vertrat und durchfocht. Daneben beschaftigte er sich intensiv mit der Reform der inneren Verwaltung und der Schaffung eines modernen Kabinettssystems mit verantwortlichen Ressortministern, das 1868 auch eingefuhrt wurde.

Bucholtz machte in diesen Jahren rasch Karriere. 1851 wurde er zum Ministerialrat ernannt, 1860 zum Geheimen Ministerialrat befordert und 1867 mit dem Titel Staatsrat ausgezeichnet. 1869 wurde er Vortragender Rat im Department des Innern und ubernahm von 1867 bis 1871 zusatzlich zu seinen bisherigen Aufgaben das Amt des Bundesratsbevollmachtigten in Berlin . Am 24. August 1871 wurde er als Nachfolger von Johann Ernst Greverus zum Regierungsprasidenten des Furstentums Lubeck, einer Exklave des Großherzogtums Oldenburg in Holstein , ernannt, wo er bis zu seiner Pensionierung am 1. Juli 1885 amtierte. In den letzten Jahren entglitt ihm allerdings infolge von Krankheiten die Geschaftsfuhrung immer mehr.

Bucholtz war seit dem 3. September 1843 verheiratet mit Friederike Catharina Elisabeth geb. Stalling (1822?1891), der Tochter des Verlegers Johann Heinrich Stalling (1789?1882) und Marianne geb. Wiemken (1799?1875). Aus der Ehe entstammte der Sohn Franz Heinrich Alexander (1846?1905), der ebenfalls spater oldenburgischer Bundesratsbevollmachtigter in Berlin wurde.

  • Die sogenannten Maßigkeitsvereine in ihrer Bedeutung auf Volksvermogen und Moral, insbesondere der Butjadinger Verein nach seiner Entstehung, Anfechtung und Begrundung. Oldenburg. 1838.
  • Geschaftskalender fur die Beamten des Großherzogtums Oldenburg und der Erbherrschaft Jever. Oldenburg. 1843.
  • Erlauterungen zum Entwurf eines Staatsgrundgesetzes fur das Großherzogtum Oldenburg. Zusammen mit Laurenz Wilhelm Fischer. Oldenburg. 1848.
  • Erinnerungen aus dem Eutiner Hofleben. Veroffentlicht in den Oldenburgischen Jahrbuchern . Jahrgang 11. 1907. Seiten 103?128.