Bundeskanzler (Osterreich)

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Bundeskanzler der Republik Osterreich
Wappen der Republik Osterreich
Dienstflagge der Republik Osterreich
Amtierend
Karl Nehammer
seit dem 6. Dezember 2021
Anrede Herr Bundeskanzler bzw. Frau Bundeskanzler(in) (im Normalfall)
Exzellenz (im internat., diplomatischen Schriftverkehr)
Amtssitz Bundeskanzleramt , Ballhausplatz , Wien
Stellvertreter Vizekanzler
Ernennung durch Bundesprasident
Schaffung des Amtes 1. Oktober 1920 (Bundesverfassung)
10. November 1920
(in Kraft getreten)
Website www.bundeskanzleramt.gv.at
Karl NehammerAlexander SchallenbergSebastian KurzBrigitte BierleinSebastian KurzChristian KernWerner FaymannAlfred GusenbauerWolfgang SchüsselViktor KlimaFranz VranitzkyFred SinowatzBruno KreiskyJosef KlausAlfons GorbachJulius RaabLeopold FiglKarl Renner

Der Bundeskanzler der Republik Osterreich ist der Regierungschef der Republik Osterreich , er fuhrt den Vorsitz und die Geschafte der Bundesregierung . In ihrer Gesamtheit besteht diese aus dem Bundeskanzler, aus dem Vizekanzler und den Bundesministern . Als Kollegialorgan sind sie mit den obersten Verwaltungsgeschaften des Bundes betraut, soweit diese nicht dem Bundesprasidenten obliegen ( Art. 69 Abs. 1 B-VG ). [1]

Der Amtsinhaber koordiniert und vertritt als Regierungschef die Regierungsarbeit gegenuber dem Parlament und der Offentlichkeit. In Alleinregierungen mit nur einer Partei ist er realpolitisch der machtigste Politiker des Landes, in Koalitionsregierungen hangt sein Einfluss von der Starke seiner Parlamentsfraktion ab. Amtssitz des Bundeskanzlers ist das Bundeskanzleramt am Ballhausplatz gegenuber der Prasidentschaftskanzlei in der Hofburg .

Seit dem 6. Dezember 2021 ist Karl Nehammer Bundeskanzler. [2]

Bundeskanzleramt, 2014

Bundeskanzler und sein Kabinett

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Die Ernennung des Bundeskanzlers erfolgt seit der Verfassungsnovelle vom 7. Dezember 1929 (BGBl. 392/1929) durch den Bundesprasidenten (bis dahin wurde die Bundesregierung vom Nationalrat gewahlt), der de jure in der Wahl der Person vollkommen frei ist, de facto jedoch auf die Mehrheitsverhaltnisse im Nationalrat Rucksicht nimmt. Formale Voraussetzung, um als Mitglied der Bundesregierung und damit auch als Bundeskanzler ernannt zu werden, ist gemaß Art. 70 Abs. 2 B-VG die Wahlbarkeit zum Nationalrat ( Art. 70 Abs. 2 B-VG). Weiters normiert Abs. 2, dass ?die Mitglieder der Bundesregierung […] nicht dem Nationalrat angehoren [mussen]“. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Bundeskanzler und die anderen Mitglieder der Regierung gleichzeitig auch Abgeordnete zum Nationalrat sein konnen, in der Realpolitik ist dies jedoch, wie zum Beispiel noch bei Bruno Kreisky , nicht mehr der Fall. [3]

Der Bundeskanzler schlagt dem Bundesprasidenten die ubrigen Mitglieder der Bundesregierung fur sein Kabinett zur Ernennung vor. Mit der Angelobung und der Unterzeichnung der Bestallungsurkunden ist die Bundesregierung (und mit ihr der Bundeskanzler) sofort handlungsfahig, eine Bestatigung durch den Nationalrat ist nicht erforderlich. Der Nationalrat kann der Bundesregierung oder einzelnen Bundesministern jedoch jederzeit das Misstrauen aussprechen, das den Bundesprasidenten zur Entlassung der Regierung bzw. des Regierungsmitglieds verpflichtet. Einzelne Minister entlasst der Bundesprasident auch auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Das Staatsoberhaupt kann jedoch auch ohne Vorschlag die gesamte Regierung entlassen.

Die Amtszeit des Bundeskanzlers ist zeitlich nicht beschrankt wie etwa die des Bundesprasidenten oder des Nationalrates; die Ernennung erfolgt unbefristet. Die Ernennung des Bundeskanzlers und der ubrigen Bundesminister durch den Bundesprasidenten hat verfassungsrechtlich nichts mit den Wahlen zum Nationalrat zu tun, auch nicht mit der Amtszeit und der Volkswahl des Bundesprasidenten. De facto korreliert sie meist mit Nationalratswahlen.

Die Bundesregierung reicht namlich im Normalfall nach einer Nationalratswahl geschlossen ihren Rucktritt ( Demission ) beim Bundesprasidenten ein. Die abtretende Regierung wird vom Bundesprasidenten ?mit der Fortfuhrung der Geschafte beauftragt“, bis eine neue Regierung bestellt ist, und bleibt daher bis zur Angelobung der neuen Regierung noch im Amt. Der Rucktritt ist rechtlich nicht zwingend, aber sinnvoll, da der Bundesprasident die Regierung sonst aus eigener Initiative entlassen oder ihr der neue Nationalrat das Misstrauen aussprechen konnte (was den Bundesprasidenten zur Entlassung zwange).

Die Bundesregierung kann jederzeit beschließen zu demissionieren , wenn ihr dies aus politischen Grunden zweckmaßig erscheint. Der Bundesprasident hat dann eine neue Regierung zu bestellen. Neuwahlen kommen in diesem Zusammenhang lediglich zustande, wenn der Bundesprasident auf Vorschlag der Regierung den Nationalrat auflost oder wenn der Nationalrat, was haufig der Fall ist, selbst seine Auflosung beschließt.

Der Bundeskanzler kann auch unabhangig von der restlichen Regierung jederzeit seine Demission beim Bundesprasidenten einreichen. Dies ist in der Zweiten Republik bisher zweimal passiert.

Werner Faymann wurde am 9. Mai 2016 auf eigenen Wunsch durch den Bundesprasidenten des Amtes enthoben. Gleichzeitig damit wurde der bisherige Vizekanzler Reinhold Mitterlehner mit der vorlaufigen Fortfuhrung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der weiterbestehenden Bundesregierung Faymann II bis zur Bestellung des neuen Bundeskanzlers Christian Kern ( SPO ; Bundesregierung Kern ) am 17. Mai 2016 betraut.

Am 9. Oktober 2021 gab Bundeskanzler Sebastian Kurz seine Demission bekannt und schlug Alexander Schallenberg , den amtierenden Außenminister, als seinen Nachfolger vor. [4] Dieser wurde am 11. Oktober 2021 als Bundeskanzler vom Bundesprasidenten angelobt. Am 6. Dezember 2021 ging das Amt auf den derzeitigen Bundeskanzler Nehammer uber.

Stellung des Bundeskanzlers im Staatsgefuge

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Protokollarisch steht der Bundeskanzler an dritter Stelle hinter dem Bundesprasidenten und den Prasidenten des Nationalrates.

Formaler Rahmen

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Gemaß Art. 19 Abs 1 Bundes-Verfassungsgesetz sind ?die obersten Organe der Vollziehung […] der Bundesprasident, die Bundesminister und Staatssekretare sowie die Mitglieder der Landesregierungen.“ Nach Art. 69 Abs 1 B-VG sind ?mit den obersten Verwaltungsgeschaften des Bundes […], soweit diese nicht dem Bundesprasidenten ubertragen sind, der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die ubrigen Bundesminister betraut. Sie bilden in ihrer Gesamtheit die Bundesregierung unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers.“ Die Bundesregierung wird als Kollegialorgan tatig und alle Mitglieder mussen gemeinsam und einstimmig entscheiden. [5] Nach Art. 69 Abs. 3 ist die Bundesregierung dann beschlussfahig, wenn mehr als die Halfte ihrer Mitglieder anwesend ist.

Der Bundeskanzler ist als Leiter des Bundeskanzleramtes gleichzeitig auch Bundesminister, der damit den anderen Bundesministern, als Leiter der ihnen zugeordneten Bundesministerien, nicht uber- sondern gleichgeordnet ist ( Art. 77 Abs 3 B-VG). Auch raumt ihm seine Funktion als Vorsitzender der Bundesregierung nach Art. 69 Abs. 1 (siehe oberhalb) keine rechtliche Uberordnung ein. Als primus inter pares hat er damit, anders als zum Beispiel der deutsche Bundeskanzler , gegenuber den anderen Regierungsmitgliedern keine Richtlinienkompetenz .

Dennoch ist die Stellung des Bundeskanzlers im politischen System Osterreichs insofern herausragend, da ihm vom Bundes-Verfassungsgesetz neben dem Vorsitz seines Kabinetts einige Aufgaben zugewiesen sind, die ihm in seiner rechtlichen Stellung der obersten Vollziehungsorgane des Bundes ein besonderes Geprage geben. So werden unter anderem auf seinen Vorschlag hin vom Bundesprasidenten die ubrigen Mitglieder der Bundesregierung (Bundesminister und Staatssekretare) ernannt und diese auf seinen Vorschlag auch aus der Regierung entlassen ( Art. 70 B-VG). Allerdings ware es fur den Bundeskanzler in einer typischerweise bestehenden Koalitionsregierung in der Regel politisch unzweckmaßig, einen Minister seines Koalitionspartners gegen dessen Willen zur Entlassung vorzuschlagen, da die andere Partei dann die Koalition aufkundigen konnte ? dadurch ware die parlamentarische Mehrheit (und somit der Bundeskanzler selbst) gefahrdet. Dies passierte zum Beispiel 2019 in Folge der Ibiza-Affare .

Realpolitische Stellung

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Realpolitisch hangt die Stellung des Bundeskanzlers ? der im Volksmund schlicht als ?Kanzler“ bezeichnet wird ? von seiner personlichen Autoritat, von der Starke der Partei, die er vertritt, und von seiner Starke in dieser Partei ab. In der Offentlichkeit gilt er als der Hauptverantwortliche fur die aktuelle Politik des Landes.

Der Kanzler hat mehr politisches Gewicht und kann eine koharentere Politik verfolgen, wenn der Finanzminister sein Vertrauensmann ist und gemeinsam mit ihm agiert. Da Regierungsbeschlusse einstimmig zu fassen sind und den anderen Ministern der Uberblick uber das Gesamtbudget fehlt, hat der Finanzminister eine Schlusselposition inne.

Dass sich eine realpolitische Vormachtstellung des Bundeskanzlers aber auch ohne die typische realpolitische Umgebung ergeben kann, zeigte die erste Amtszeit von Wolfgang Schussel , der im Jahr 2000 nur der drittstarksten Partei vorstand, die auch nicht den Finanzminister stellte.

In der von Dezember 2008 bis Mai 2016 amtierenden osterreichischen Bundesregierung stand der sozialdemokratische Bundeskanzler Werner Faymann dem konservativen Finanzminister und Vizekanzler Josef Proll gegenuber, sodass die Moglichkeiten des Kanzlers begrenzt waren. Eine derartige Konstellation ermoglicht eine Pattstellung in der Regierung. Annahernd gleich starke Koalitionsparteien teilen sich oft die beiden Amter auf (im Jahr 2000 konservativer Bundeskanzler und freiheitlicher Finanzminister bei Mandatsgleichheit im Nationalrat, ab 2007 sozialdemokratischer Bundeskanzler und konservativer Finanzminister).

In Zeiten der Uberlegenheit des großeren Koalitionspartners und hohen Einflusses des Amtsinhabers in der eigenen Partei oder bei einer Alleinregierung , wie sie in der Zweiten Republik bisher nur unter den Kanzlern Klaus und Kreisky bestand, hat der Bundeskanzler eine deutlich machtigere Stellung in der Innenpolitik.

Leitung der Bundesregierung

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Der Bundeskanzler leitet die von ihm (meist wochentlich) einberufenen Sitzungen der Bundesregierung ( Ministerrat ), in denen die Regierungsarbeit formal koordiniert wird. Vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlagen ? das sind Gesetzentwurfe aus Ministerien, die nach dem so genannten Begutachtungsverfahren (bei dem Stellungnahmen aller Ministerien, aller Bundeslander und vieler Interessenvertretungen eingeholt werden) und darauf allenfalls folgenden Entwurfskorrekturen die Zustimmung aller Minister gefunden haben ? leitet der Kanzler zur Behandlung im Parlament an das Nationalratsprasidium weiter. Vom Parlament beschlossene und vom Bundesprasidenten unterzeichnete (?beurkundete“) Gesetze hat der Bundeskanzler laut Verfassung gegenzuzeichnen. Nur mit den Unterschriften dieser beiden Staatsorgane erlangen Gesetze Rechtskraft. Sie sind vom Bundeskanzler unverzuglich im Bundesgesetzblatt fur die Republik Osterreich zu verlautbaren.

Der Bundeskanzler kann (als Ergebnis der Verhandlungen zur Bildung seiner Regierung) im Bundeskanzleramt auch Materien verantwortlich leiten, die sonst einem Ressortminister zufallen. Vor der Einrichtung eines eigenstandigen Außenministeriums betreute der Bundeskanzler auch die auswartigen Angelegenheiten; spater gab es einen Kunstkanzler, der Kunstagenden wahrnahm.

Einstweilige Amtsfuhrung

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Nach Art. 71 Bundes-Verfassungsgesetz ist bei Ausscheiden der Bundesregierung oder des Bundeskanzlers aus dem Amt bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung bzw. bis zur Angelobung eines neuen Bundeskanzlers ein Mitglied der bisherigen Bundesregierung ?mit der Fortfuhrung der Verwaltung“ des Bundeskanzleramts und mit dem ?Vorsitz in der Bundesregierung“ zu betrauen. Der mit der Fortfuhrung der Verwaltung Beauftragte tragt die gleiche Verantwortung wie ein ?definitiver“ Bundeskanzler und hat auch dieselben Befugnisse. [6] [7] Er ist damit ?vollwertiger“, wenngleich auch nur einstweiliger, Bundeskanzler. [8] [9] [10] Umstritten ist allerdings, ob dem einstweiligen Bundeskanzler bei der Bestellung der einstweiligen Bundesminister auch das sonst gegebene Vorschlags- und Gegenzeichnungsrecht zukommt oder ob der Bundesprasident von einer derartigen Bindung freigezeichnet ist. [11]

In der jungsten osterreichischen Geschichte (Stand: Juni 2019) ist ein derartiger Fall einstweiliger Amtsausubung mehrfach zu verzeichnen gewesen. So erklarte im Mai 2016 in der laufenden Wahlperiode Bundeskanzler Werner Faymann seinen Rucktritt. Am 9. Mai wurde er seinem Wunsch entsprechend vom damaligen Bundesprasidenten Heinz Fischer des Amtes enthoben. Gleichzeitig wurde Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bis zur Bestellung eines neuen Bundeskanzlers mit dem Vorsitz in der weiter amtierenden Bundesregierung Faymann II betraut, dies blieb er bis zum Ende dieser Regierung am 17. Mai 2016 (gefolgt von der Bundesregierung Kern ). [12] Am 28. Mai 2019 entließ Bundesprasident Alexander Van der Bellen in Befolgung von Art. 74 Bundes-Verfassungsgesetz nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum des Nationalrates die bisherige Bundesregierung Kurz I . Zugleich beauftragte er bis zur Bildung der neuen Regierung die bisherigen Bundesminister mit der Fortfuhrung der Verwaltung ihrer Ministerien und den bisherigen Finanzminister Hartwig Loger mit der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung. [13]

  • Anders als nach dem Bezugegesetz steht aufgrund des seit dem 1. August 1997 geltenden Bundesbezugegesetzes nur mehr dem Bundesprasidenten eine Amtswohnung zu ( § 8 Bundesbezugegesetz).
  • Sebastian Kurz ( OVP ) war bei seinem Amtsantritt am 18. Dezember 2017 mit 31 Jahren Osterreichs bisher jungster Bundeskanzler und damals zugleich der jungste amtierende Regierungschef der Welt. [14]
  • Sebastian Kurz ist auch der bisher einzige Bundeskanzler, der in der Zweiten Republik zweimal mit Unterbrechung amtierte.
  • Mit der Amtsenthebung der gesamten Bundesregierung am 28. Mai 2019 war Sebastian Kurz uberdies der zu diesem Zeitpunkt jungste Alt-Bundeskanzler der osterreichischen Republik.
  • Keine Amtszeit war kurzer als jene von Alexander Schallenberg ( OVP ) mit 56 Tagen. Hartwig Logers Amtszeit von 6 Tagen ist insofern auszuklammern, als er nur mit der einstweiligen Fortfuhrung der Amtsgeschafte betraut worden war und nicht offiziell als Bundeskanzler angelobt wurde.
  • Ebenso ist Alexander Schallenberg der erste Bundeskanzler der zweiten Republik, der nicht in Osterreich geboren wurde. Karl Renner , der im heutigen Tschechien geboren wurde, amtierte noch als Staatskanzler .
  • Brigitte Bierlein ( parteilos ) war die erste Frau, die das Amt bekleidete. Außerdem war sie mit 69 Jahren die bei Amtsantritt alteste Person und loste damit Alfons Gorbach (OVP) ab, der bis 2019 (mit einem Antrittsalter von 63 Jahren im Jahr 1961) der bis dahin alteste osterreichische Bundeskanzler zum Zeitpunkt der Angelobung war.
  • Bruno Kreisky ( SPO ) war, als er nach 13 Amtsjahren 1983 zurucktrat, mit 72 Jahren alter als Gorbach bei Amtsantritt.

Liste der Bundeskanzler Osterreichs

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Commons : Bundeskanzler (Osterreich)  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Die Bundesregierung und ihre Mitglieder als oberste Organe der Bundesverwaltung. In: Robert Walter , Heinz Mayer : Grundriß des osterreichischen Bundesverfassungsrechts. Manzsche Kurzlehrbuch-Reihe 6, 4. durchgesehene und erganzte Auflage, Manzsche Verlags- und Universitatsbuchhandlung, Wien 1982, ISBN 3-214-04817-1 , S. 184ff.
  2. ?Ich gelobe“: Nehammer ist neuer Bundeskanzler. Abgerufen am 6. Dezember 2021 .
  3. Siehe Bruno Kreisky auf den Webseiten des osterreichischen Parlaments : Kreisky war von 8. Juni 1956 durchgangig bis 30. September 1983 Nationalratsabgeordneter und war uberlappend ab April 1953 Staatssekretar fur die auswartigen Angelegenheiten im Bundeskanzleramt (bis Juli 1959) bzw. Außenminister (bis April 1966), sowie von April 1970 bis Mai 1983 Bundeskanzler.
  4. Kurz Rucktritt: "Mein Land ist mir wichtiger als meine Person" . Wiener Zeitung, wienerzeitung.at vom 9. Oktober 2021, abgerufen am 10. Oktober 2021.
  5. Wer ist Wer ? Bundesregierung auf der Website des osterreichischen Parlaments, ohne Datum, abgerufen am 1. Juni 2019.
  6. Verfassungsgerichtshof vom 29. Mai 1929, Geschaftszeichen: G1/29.
  7. Heinz Mayer, Gerhard Muzak: Das osterreichische Bundes-Verfassungsrecht. 5. Auflage. Manz´sche Verlags- und Universitatsbuchhandlung, Wien 2015, S. 300.
  8. Michael Hollbacher: Artikel 71 Bundes-Verfassungsgesetz. In: Benjamin Kneihs, Georg Lienbacher : Rill-Schaffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht. 22. Erganzungslieferung. Verlag Osterreich, Wien 2019, ISBN 978-3-7046-2000-2 , S. 16.
  9. Bernd Wieser: Artikel 71 Bundes-Verfassungsgesetz. In: Karl Korinek , Michael Holoubek u. a.: Osterreichisches Bundesverfassungsrecht. 14. Erganzungslieferung. Verlag Osterreich, Wien 2018, ISBN 978-3-7046-6247-7 , Randnummer 12 am Ende.
  10. Bernd Wieser: Die einstweilige Bundesregierung. Verlag Osterreich, Wien 1994, ISBN 3-7046-0531-X , S. 44ff.
  11. Bernd Wieser: Artikel 71 Bundes-Verfassungsgesetz. In: Karl Korinek, Michael Holoubek u. a.: Osterreichisches Bundesverfassungsrecht. 14. Erganzungslieferung. Verlag Osterreich, Wien 2018, ISBN 978-3-7046-6247-7 , Randnummer 23.
  12. Biografie von Dr. Reinhold Mitterlehner auf den Webseiten des osterreichischen Parlaments in der Version ?Stand: 02.05.2017“, abgerufen am 29. Mai 2019: ?Betraut mit der vorlaufigen Fortfuhrung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der Bundesregierung bis zur Bestellung eines neuen Bundeskanzlers / 09.05.2016 ? 17.05.2016“.
  13. Enthebung, Betrauung und Angelobung der scheidenden Bundesregierung. ( Memento des Originals vom 28. Mai 2019 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundespraesident.at Worte von Bundesprasident Alexander Van der Bellen. In: Aktuelles. auf der Website der osterreichischen Prasidentschaftskanzlei , 28. Mai 2019, abgerufen am 4. Juni 2019.
  14. Hedda Nier: Die jungsten Staats- und Regierungschefs der Welt. In: Statista.com. 18. Oktober 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 22. Dezember 2017 ; abgerufen am 19. Dezember 2017 .   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/de.statista.com