Betriebssicherheit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Betriebssicherheit ist in der Arbeitssicherheit , im Arbeitsschutz und im Umweltschutz der von Betriebsgefahren freie Zustand von Wirtschaftsobjekten . Die Betriebssicherheit ist Grundvoraussetzung im offentlichen Verkehr , insbesondere beim Eisenbahnverkehr , und sie wird dort definiert als: Zustand von Eisenbahnfahrzeugen und/oder Baugruppen, der deren bestimmungsgemaße Funktion sicherstellt und im Rahmen der anerkannten Regeln der Technik eine Gefahrdung von Personen und Sachen ausschließt . [1]

Von jeder Technik oder Technologie geht eine Gefahrdung , also eine potenzielle Gefahr fur Schutzguter ( Personen , Tiere , Sachen oder Umwelt ), aus. Als gefahrdende Wirtschaftsobjekte kommen technische Anlagen , Arbeitsmittel , Fahrzeuge , Gebaude , Gerate oder sonstige Produktionsmittel in Betracht. Zu den technischen Anlagen gehoren unter anderem Industrieanlagen oder Infrastrukturanlagen . Die meisten gefahrdenden Objekte bedurfen einer behordlichen Betriebserlaubnis . Vor deren Erteilung steht die Uberprufung des anzustrebenden gefahrenfreien Betriebs von Anlagen und Einrichtungen. [2]

Zweck der Betriebssicherheit ist die Minimierung oder Eliminierung dieser Gefahrdung. Dazu sind Maßnahmen der Risikobewaltigung einzusetzen. Sollen oder konnen diese Maßnahmen die vorhandene Betriebsgefahr nicht vollig ausschalten, verbleibt das Grenzrisiko . Als Grenzrisiko bezeichnet man die allgemein akzeptierten Gefahren eines technischen Zustandes, Ereignisses oder Prozesses . [3] Notwendige Risikobewaltigung fuhrt zum Grenzrisiko, daruber hinausgehende Risikobewaltigung zum Restrisiko . [4] Das Restrisiko ist also stets kleiner als das Grenzrisiko. Ist das vorhandene Risiko dagegen großer als das vertretbare Grenzrisiko, liegt eine Gefahr vor. [5]

Zur Betriebssicherheit tragen regelmaßige Instandhaltung , Reparatur und Wartung bei. Instandhaltung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Ruckfuhrung in diesen ( § 2 Abs. 7 BetrSichV ). Die Betreiber von Anlagen sind fur deren Reparatur und Wartung verantwortlich (z. B. § 3 Nr. 3, 5, 7, 10 EnWG ). Diese Maßnahmen sollen insbesondere die Betriebssicherheit beeintrachtigende Betriebsstorungen verhindern. Besondere Beachtung finden uberwachungsbedurftige Anlagen ( § 2 Nr. 30 ProdSG ), zu denen auch Mess- , Steuer- und Regeleinrichtungen gehoren, die dem sicheren Betrieb dieser uberwachungsbedurftigen Anlagen dienen.

Von Betriebssicherheit wird außerdem im Zusammenhang mit der Sicherheit von Arbeitsstatten in privaten oder offentlichen Betrieben im Sinne der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen gesprochen. Gefahren sind hier an ihrer Quelle zu bekampfen ( § 4 Nr. 2 ArbSchG ).

Ausschuss fur Betriebssicherheit

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Ausschuss fur Betriebssicherheit stellt gemaß § 21 Abs. 1 BetrSichV Technische Regeln fur Betriebssicherheit (TRBS) auf, die vom Bundesministerium fur Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesregierung bekannt gemacht werden.

Computer und Telekommunikation

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Kontext von Computersystemen ist es Ziel der Betriebssicherheit, die Sicherheit der Bedienung und von Anwendungen zu gewahrleisten. [6] Dazu gehort auch Sicherheit gegen außere Cyberattacken , etwa durch Schadsoftware . Die Betriebssicherheit bezieht sich auch auf Ausfalle , die ohne Fremdeinwirkung auftreten, also etwa Hardware - oder Stromausfalle , fehlerhafte Betriebssoftware oder Bedienfehler .

Die Netzwerksicherheit ist eine Unterform der Betriebssicherheit, die alle Maßnahmen zur Planung, Ausfuhrung und Uberwachung der Sicherheit in Rechnernetzen umfasst

Soweit erforderlich, darf nach § 12 Abs. 1 TTDSG der Diensteanbieter von Telekommunikationsdiensten die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer sowie die Steuerdaten eines informationstechnischen Protokolls zur Datenubertragung , die unabhangig vom Inhalt eines Kommunikationsvorgangs ubertragen oder auf den am Kommunikationsvorgang beteiligten Servern gespeichert werden und zur Gewahrleistung der Kommunikation zwischen Empfanger und Absender notwendig sind, erheben und verwenden, um Storungen oder Fehler an Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen.

Einzelnachweise

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  1. DIN 27200, Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Grundsatze und Begriffe fur den betriebssicheren Zustand, in DIN-TERMinologieportal, verfugbar unter: https://www.din.de/go/din-term bzw. https://www.din.de/de/service-fuer-anwender/din-term/anmeldung
  2. Klaus Bichler/Ralf Krohn/Peter Philippi/Frank Schneidereit (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Logistik , 2017, S. 32
  3. Norbert Hochheimer, Das kleine QM-Lexikon , 2011, S. 105
  4. Konrad Reif, Automobilelektronik , 2009, S. 260
  5. Heinz Olenik/Karl-Heinz Malzahn, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen , 1998, S. 1
  6. Klaus-Rainer Muller, IT-Sicherheit mit System , 2003, S. 14