Die
Berufsprufung
(
BP
) ist eine erste Spezialisierung nach der
Berufslehre EFZ
im
Schweizer Bildungssystem
, der wie die
hoheren Fachprufungen
und
hoheren Fachschulen
zu den
hoheren
, weiterfuhrenden Berufsausbildungen gehort. Fur die bestandene Prufung wird der
eidgenossische Fachausweis
vergeben.
Zu einer Berufsprufung wird in der Schweiz zugelassen, wer eine
Berufslehre
im Bereich der angestrebten Prufung absolviert hat oder eine gleichwertige Ausbildung und zwei bis drei Jahre Berufserfahrung in diesem Berufsfeld aufweisen kann.
Die Vorbereitungskurse auf die Berufsprufung dauern ublicherweise drei bis vier Semester und konnen berufsbegleitend besucht werden. Vorbereitungskurse sind zwar in den meisten Prufungsordnungen nicht vorgeschrieben (→ offen fur Autodidakten/Selbststudium), in der Praxis jedoch fast immer notwendig. Explizit vorgeschrieben ist beispielsweise eine erfolgreich absolvierte
Polizeischule
fur angehende Polizisten.
Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die sich auf eine eidgenossische Prufung vorbereiten, finanziell unterstutzt (vorher wurden Subventionen an die Bildungsanbieter bezahlt).
[1]
Die Prufungsordnung kann das Bestehen von Modulprufungen oder Modulabschlussen vorschreiben.
Wer die Prufung bestanden hat, erhalt den eidgenossischen Fachausweis. Dieser bezeugt, dass der Inhaber die erforderlichen Kompetenzen besitzt, die von einer spezialisierten Fachkraft verlangt werden. Der neu erworbene Titel verbindet praktische Fahigkeiten mit fundierten theoretischen Kenntnissen. Die Prufungsvorbereitungen sind nicht reglementiert, nur die Prufungsinhalte.
Die Prufungsordnung wird von Organisationen der Arbeitswelt ausgearbeitet und vom Bundesamt fur Berufsbildung und Technologie genehmigt.
Das Staatssekretariat fur Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) publiziert die eidgenossisch geschutzten Titel, die jeweils zustandige Tragerschaft, das Prufungssekretariat und die geltenden Prufungsordnungen.
[2]
Nach dem Erhalt des eidgenossischen Fachausweises kann man die hohere Fachprufung (HFP) absolvieren. Diese schliesst mit einem eidg. Diplom, zum Beispiel
Immobilientreuhander/in mit eidgenossischem Diplom HFP
, ab.
An gewissen Schulen kann auch ein Bachelorstudium absolviert werden. Meist wird jedoch eine Aufnahmeprufung verlangt.
- Berufsprufungen ermoglichen Berufsleuten die fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundbildung.
[3]
- Internationale Anerkennung. Durch die Einfuhrung des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) Berufsbildung werden die Abschlusse jedoch auch international vergleichbar.
[4]
- Berufserfahrung notig (gut geeignet fur Berufsleute mit mehrjahriger Berufserfahrung, weniger geeignet fur Patchworkkarrieren und Quereinsteiger)
Die Berufsprufung wurde 1963 mit der Revision des
Berufsbildungsgesetzes
eingefuhrt.
[5]
Die Berufsprufung hatte anfangs Startschwierigkeiten, mittlerweile gibt es aber mehr erfolgreich abgelegte Berufsprufungen als Abschlusse an Universitaten, Fachhochschulen bzw. hoheren Fachschulen.
[5]
- ↑
Finanzierungsinformation des SFBI
- ↑
Liste der Titel und Bedingungen auf SFBI
- ↑
Allgemeine Information zu den eidgenossischen Prufungen
des SBFI
- ↑
Vergleichbare Abschlusse
des SBFI
- ↑
a
b
Emil Wettstein: Berufsbildung der Schweiz Berufs- und hohere Fachprufungen
(
Memento
des
Originals
vom 19. Juli 2007 im
Internet Archive
)
Info:
Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß
Anleitung
und entferne dann diesen Hinweis.
@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.bbprojekte.ch