Befund
(lateinisch
Status praesens
) bezeichnet medizinisch relevante, korperliche oder psychische Erscheinungen, Gegebenheiten, Veranderungen und Zustande eines
Patienten
, die durch Fachpersonal (
Arzte
, anderes medizinisches Personal) als Untersuchungsresultat erhoben werden. Dies geschieht durch unterschiedlichste
Untersuchungsmethoden
und Hilfsmittel, und die Ergebnisse werden auf verschiedenste Weise dokumentiert (Text, Grafik, Bild, Ton etc.).
Befunde konnen dabei einen außerst unterschiedlichen Inhalt haben, zum Beispiel eine
Effloreszenz
, der Klang beim
Abklopfen
der Korperoberflache, die Hohe des
Blutzucker
spiegels oder ein bestimmtes
Verhalten
des Patienten. Auch eine durch
Bildgebung
gezeigte Auffalligkeit, das Ergebnis einer DNA-Analyse und vieles andere kann einen Befund darstellen.
Die Befundung folgt meist einer systematisch durchgefuhrten Untersuchung. Eine Zusammenfassung aller Einzelbefunde findet sich in einem Befundbericht, wobei sich deren Ergebnisse immer auf den Untersuchungszeitpunkt beziehen. Der
Status praesens
bezeichnet dabei den gegenwartigen Zustand des Patienten.
Ein Gesamtbefund stellt die Summe aller erhobenen Einzelbefunde dar und ist in der Regel Bestandteil einer
Epikrise
. Da sich ein Befund auf festgestellte,
intersubjektive
Erscheinungen bezieht, wird er von den
anamnestischen
,
subjektiven
Angaben des Patienten abgegrenzt.
Der Ausdruck ?
pathologischer
Befund“ bezeichnet einen krankhaft veranderten Befund.
[1]
Wenn eine bestimmte Untersuchung keine
pathologischen
Befunde, sondern einen Normalbefund ergibt, erfolgt ublicherweise eine Dokumentation mittels des Kurzels ?o. B.“ (
ohne Besonderheiten
, unklarerweise auch
ohne Befund
im Sinne von
ohne krankhaften Befund
oder
ohne pathologische Befunde
),
[2]
[3]
[4]
oder ?o.p.B.“ (
ohne pathologischen Befund
).
Im
histologischen
Befund wird uber die Analyse einer mikroskopischen
Gewebeprobe
oder eines Operationspraparates berichtet. Der Befundbericht beinhaltet auch die angewendeten Analysemethoden, spezielle Gewebseigenschaften und Interpretationsmoglichkeiten und deren Alternativen.
[5]
Die Erstellung und Dokumentation eines Befundes gehort zu den wesentlichen arztlichen Berufspflichten, insbesondere auch im Hinblick auf den Leistungsnachweis bei Abrechnungsfragen, sowie im Falle juristischer Auseinandersetzungen. Die Befundung kann in entsprechenden Dokumentationsbogen festgehalten werden. Hauptbeschwerde und Begleitbeschwerden fuhren zu Verdachtsdiagnosen, diese wiederum zur gezielten Befunderhebung und schließlich zur Arbeitsdiagnose und zur Therapie.
[6]
Daruber hinaus dienen strukturierte Befunddokumentationen der Kommunikation und Kooperation zwischen allen Beteiligten Arzten, Kliniken und Institutionen, was zunehmend durch die Entwicklung der
Telemedizin
unterstutzt wird.
[7]
Je strukturierter und standardisierter Befunde dokumentiert werden, desto besser sind sie miteinander zu vergleichen und Krankheitsverlaufe zu beurteilen. Dies zeigt sich vor allem in Fachgebieten, in denen haufig numerische Befunde erhoben werden, wie bspw. in der
Augenheilkunde
(
Sehscharfe
,
Augeninnendruck
,
Refraktions
- und
Brillenwerte
,
Stereopsis
,
Schielwinkel
etc.).
Mit dem
Patientenrechtegesetz
wurde der Arzt oder Zahnarzt durch den
§ 630f
BGB verpflichtet ? wie bisher schon in den
Berufsordnungen
und in den
Bundesmantelvertragen
geregelt ? eine
Patientenakte
zu fuhren und alle relevanten Fakten, wozu auch die Befunde zahlen, ausfuhrlich zu dokumentieren. Nachtragliche Anderungen sowohl in der auf Papier gefuhrten, als auch in der
elektronischen Patientenakte
, mussen den konkreten Inhalt und den genauen Zeitpunkt der Anderung erkennen lassen.
Aus der Krankengeschichte (
Anamnese
) und einer gewonnenen
Befundkonstellation
kann ein Arzt eine
Diagnose
ableiten, wodurch er dem Patienten eine
Krankheitsentitat
zuschreibt. Befunde, die nicht durch eine diagnostizierte Erkrankung erklart werden konnen, werden als
Nebenbefunde
bezeichnet, welche ihrerseits
Symptome
anderer Krankheiten darstellen konnen, die einer weiteren diagnostischen Abklarung bedurfen.
Erhobene Untersuchungsergebnisse, nach denen nicht explizit gesucht wurde, nennt man
Zufallsbefunde
.
Obwohl dies im alltaglichen Sprachgebrauch haufig nicht klar unterschieden wird, sind
Befund
und Symptom voneinander abgrenzbar. Wahrend der Ausdruck Befund den
empirischen
Charakter (die Erhebung von Informationen) erfasster Merkmale hervorhebt, betont Symptom das Erscheinungsbild eines Merkmals selbst, als Hinweis auf eine Erkrankung.
- Jurgen Dahmer:
Anamnese und Befund
. Thieme Verlag, 2006.
ISBN 3-13-455810-6
.
- Hans von Kress
(Hrsg.):
Muller
?
Seifert
. Taschenbuch der medizinisch-klinischen Diagnostik.
69. Auflage. Verlag von J. F. Bergmann, Munchen 1966, S. 1?4 (
Krankengeschichte
), insbesondere S. 2?4:
Befund (Status praesens)
.
- ↑
Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum:
Arztbriefe: Befunde verstehen.
Abgerufen am 24. Juni 2017
.
- ↑
www.med-serv.de
.
- ↑
abkurzung.info
.
- ↑
www.code-knacker.de
.
- ↑
Albertinen | Lexikon der Medizin - Histologischer Befund
(
Memento
des
Originals
vom 1. Mai 2015 im
Internet Archive
)
Info:
Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß
Anleitung
und entferne dann diesen Hinweis.
@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.albertinen.de
. Website Albertinen-Diakoniewerk e. V. Abgerufen am 18. Januar 2015.
- ↑
Beispiel eines Befundbogens
(
Memento
des
Originals
vom 4. Januar 2014 im
Internet Archive
)
Info:
Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß
Anleitung
und entferne dann diesen Hinweis.
@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.thieme.de
, aus Dahmer, Anamnese und Befund
- ↑
SpringerMedizin.at
Befunde statt Patienten schicken: Medizin auf Distanz
, Juni 2007
(
Memento
vom 4. Januar 2014 im
Internet Archive
)
Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient
nicht
der Selbstdiagnose und ersetzt
nicht
eine Diagnose durch einen Arzt. Bitte hierzu den
Hinweis zu Gesundheitsthemen
beachten!