Bayerischer Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Maximiliansorden (seit 1980)
Bandschnalle (seit 1980)

Der Bayerische Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst , das Pendant zum 1842 begrundeten preußischen Orden Pour le Merite fur Wissenschaften und Kunste , ist heute vor dem Bayerischen Verdienstorden die hochste Auszeichnung des Freistaats Bayern.

Der Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst wurde am 28. November 1853 auf Anregung von Wilhelm von Donniges und Leopold von Ranke durch Konig Maximilian II. von Bayern gestiftet. [1] Er wurde nach der Revolution 1918 auch vom Freistaat Bayern verliehen, wobei bis 1932 der Orden insgesamt 351 Mal verliehen worden ist. Zwischen 1932 und 1979 gab es keine Verleihungen. 1980 wurde die hohe Auszeichnung durch den damaligen Ministerprasidenten Franz Josef Strauß , angeregt durch den damaligen Kultusminister Hans Maier , wieder eingefuhrt und 1981 erstmals wieder verliehen.

Nach der Verleihung 2018 betrug die Zahl der lebenden Ordenstrager 95 Personlichkeiten. Bis einschließlich 2018 gab es 573 Verleihungen. Am 10. November 2021 wurden weitere zehn Personlichkeiten mit dem Bayerischen Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet. [2]

Der Bayerische Maximiliansorden wird seit seiner Begrundung nicht nur als sichtbare Auszeichnung, sondern auch als Ordensgemeinschaft verstanden, in der sich die wissenschaftlichen und kunstlerischen Mitglieder zum Gedankenaustausch treffen. Solche Begegnungen, verbunden mit Vortragen und Diskussionen, finden jahrlich statt.

Legaldefinitionen

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Definitionen im Sinne des Gesetzes uber den Bayerischen Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst sind:

  • Ordensgemeinschaft: Ist die Gesamtheit aller Trager des Ordens, die sich auf Einladung des Ministerprasidenten zu einer Festsitzung versammeln
  • Ordensbeirat: Ist der Personenkreis, der uber die Verleihung des Ordens berat und der seinen Beschluss dem Ministerprasidenten zur endgultigen Entscheidung ubermittelt.

In Fortsetzung alter bayerischer Tradition wird der Bayerische Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst geschaffen. Mit ihm sollen herausragende Leistungen auf den Gebieten von Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet werden. [3]

Verleihungskriterien

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Maximiliansorden soll vorzugsweise an deutsche Wissenschaftler und Kunstler verliehen werden, ist also nicht auf die Burger des Freistaates Bayern beschrankt. Seine Stiftung erfolgte einstufig in zwei Abteilungen fur Kunst und Wissenschaft , wobei es eine Herren- und Damenausfuhrung gibt. Die Zahl der Ordensinhaber ist auf 100 lebende Inhaber beschrankt, wobei die Zahl bei Verringerung durch Tod oder sonstige Grunde (z. B. Aberkennung) entsprechend erganzt werden kann. [4]

Aussehen, Beschaffenheit und Trageweise

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Entwurf fur das ursprungliche Ordenskreuz stammt von Wilhelm von Kaulbach . Fur die Gestaltung des Maximiliansordens lagen dem Konig und der Stiftungskommission 1853 zwei Entwurfe von Leo von Klenze und Kaulbach vor. Obwohl die Kommission unter der Leitung von Justus von Liebig einstimmig fur den Klenzeschen Vorschlag stimmte, ließ der Konig den Entwurf Kaulbachs ubernehmen. [5] Es handelte sich um ein dunkelblau emailliertes gotisches Kreuz mit weißem Rand und vier goldenen Strahlen in den Winkeln. Das Kreuz war umgeben von einem goldenen Kranz aus Lorbeer und Eichenlaub. In der Mitte lag ein gekronter Schild, auf dessen Vorderseite das Portrat des Stifters zu sehen ist. Die Umschrift lautete ?Gestiftet v. Max II Koenig v. Bayern“. Auf der Ruckseite war entweder eine Eule (fur Wissenschaftler) oder Pegasus (fur Kunstler) zu sehen, beide Male mit der Umschrift ?Fur Wissenschaft und Kunst“. Der Orden wurde um den Hals getragen, an einem dunkelblauen Band mit weißer Randfassung.

Das heutige Ordenszeichen besteht in Anlehnung an den ursprunglichen Entwurf ebenfalls aus einem blau emaillierten gotischen Kreuz mit weißem Rande und vier Strahlen in den Winkeln, umgeben von einem weißen goldbordierten Ring. Die Mitte des Kreuzes bildet ein rundes golden bordiertes Medaillon, das zentrisch auf weißem Grund den aufrecht stehenden bayerischen Lowen zeigt, welcher umgeben ist von der ebenfalls goldenen Umschrift: Fur Wissenschaft und Kunst . Die Ruckseite zeigt das bayerische Rautenwappen. Auf einem Kreuzarm stand des Weiteren ? in fruheren Exemplaren ? das Stiftungsdatum 28. November 1853 . Getragen wird der Orden als Halsbandorden an einem weißen Bande mit blauer Randeinfassung, wobei an dessen Stelle auch eine viereckige Miniatur, eine blau-weiß gehaltene Rosette oder eine Fraquette am linken Rockaufschlag getragen werden konnen. [6]

Verleihungsbefugnis und Vorschlageberechtigung

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Maximiliansorden wird in der Regel vom Ministerprasidenten mit entsprechender Verleihungsurkunde verliehen, wobei die Verleihung im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gemacht wird. [7] Der Orden kann jedoch auch im Auftrag des Ministerprasidenten durch eine andere Person uberreicht werden. Die Urkunde ist mit dem großen Staatssiegel zu versehen. Vorschlagsberechtigt sind der Ministerprasident, fur ihre Geschaftsbereiche die Staatsminister sowie die beiden Abteilungen des Ordens. Diese Vorschlage werden in einer Ordenssitzung von beiden Klassen des Ordens in geheimer Wahl abgestimmt und im Anschluss vom Ordensbeirat gepruft und mit einer Empfehlung dem Ministerprasidenten zur Entscheidung ubersandt. [8]

Zusammensetzung des Ordensbeirates

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Ordensbeirat besteht aus:

Alle Mitglieder werden vom Ministerprasidenten auf funf Jahre in den Beirat entsandt, wobei der Beirat seine Beschlusse mit der Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl fallt. [9]

Ordensstatut (Durchfuhrungsverordnung)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst konkretisiert im Weiteren die Verleihungsmondalitaten sowie die Tatigkeiten des Ordensbeirates. So wird auszugsweise geregelt:

Vorschlagswesen

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Vorschlage, welche zur Verleihung des Ordens fuhren sollen, sind der Staatskanzlei zuzuleiten. Die Vorschlage mussen dabei folgende Angaben enthalten:

  1. Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehorigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags sowie dessen Anschrift und ein kurzer Lebenslauf.
  2. Angaben uber in- und auslandische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des Vorgeschlagenen und
  3. eine ausfuhrliche Begrundung des Vorschlags.

Die erarbeiteten Vorschlage der beiden Abteilungen (also Kunst und Wissenschaft) bedurfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Ordensinhaber der jeweiligen Abteilung. Im Anschluss an die Abstimmung wird das Ergebnis durch Staatskanzlei sodann mit einer Stellungnahme an den Ordensbeirat vorgelegt.

Aberkennung des Ordens

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Maximiliansorden wird auf Vorschlag des Ordensbeirates aberkannt, wenn der Inhaber wegen:

  • einer auf ehrloser Gesinnung beruhenden Handlung rechtskraftig verurteilt worden ist.

Er kann aberkannt werden, wenn der Inhaber:

  • wegen anderer rechtskraftiger Verurteilungen seine Ehrbarkeit verloren hat oder
  • wenn solche Grunde bereits bei der Verleihung vorgelegen haben und erst nachtraglich bekannt geworden sind.

Die Aberkennung wird dann in solchen Fallen vom Ministerprasidenten ausgesprochen. Das Ordenskreuz ist sodann mit Verleihungsurkunde der Staatskanzlei zuruckzugeben.

Archivierung der Verleihungsdaten

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Fuhrung der Verleihungsdaten des Maximiliansordens wird von der Bayerischen Staatskanzlei ausgeubt. Sie pflegt eine Ordensmatrikel , die alle mit dem Orden ausgezeichneten Personen enthalt. In dieser werden alle Daten, hinsichtlich Name, Anschrift und Verleihungsdatum nebst Urkunden des Beliehenen, archiviert. Abschließend wird noch die Zahl der Mitgliederzahl der Ordensgemeinschaft (Tragerzahl) konkretisiert. So werden Personen, die das 85. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr im Kreis "der Beliehenen" aufgefuhrt, wobei sie aber ausdrucklich ihren Status bzw. Rechte in der Ordensgemeinschaft (Mitgliederzahl) behalten.

Trager des Maximiliansordens

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  • Arnhard Graf Klenau: Orden in Deutschland und Osterreich. Band II: Deutsche Staaten (1806?1918). Teil I: Anhalt?Hannover. Offenbach 2008, ISBN 978-3-937064-13-0 , S. 138.
  • Georg Schreiber: Die Bayerischen Orden und Ehrenzeichen. Prestel-Verlag, Munchen 1964.
  • Hans Korner: Der Bayerische Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst und seine Mitglieder.
    • In: Zeitschrift fur Bayerische Landesgeschichte. Bd. 47 (1984), S. 299?398. (Digitalisat)
    • Komm. fur Bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akad. der Wiss., Munchen 2001, ISBN 3-7696-9700-6 . (Hefte zur bayerischen Landesgeschichte, 2)
Commons : Bavarian Maximilian Order for Science and Art  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  1. ZBLG - Seite 301 ZBLG 47 (1984). Abgerufen am 7. Januar 2022 .
  2. Ministerprasident Dr. Markus Soder zeichnet verdiente Personlichkeiten mit dem Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst aus ? Bayerisches Landesportal. Abgerufen am 7. Januar 2022 .
  3. Gesetz uber den Bayerischen Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst. Vom 18. Marz 1980 , (BayRS II S. 177), BayRS 1132-4-S, Artikel 1
  4. Gesetz uber den Bayerischen Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst vom 18. Marz 1980. Artikel 2 und 3
  5. Haus der Bayerischen Geschichte - Konigreich - Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst (1853). Abgerufen am 7. Januar 2022 .
  6. Gesetz uber den Bayerischen Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst vom 18. Marz 1980. Artikel 4
  7. Gesetz uber den Bayerischen Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst vom 18. Marz 1980. Artikel 5 und 7
  8. Gesetz uber den Bayerischen Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst vom 18. Marz 1980. Artikel 6 Absatz 1 und 2
  9. Gesetz uber den Bayerischen Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst vom 18. Marz 1980. Artikel 6 Absatz 3 und 4