Bankett (Festessen)

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Staatsbankett (Frankreich, 1517)
Bankett beim Staatsbesuch des belgischen Konigspaares im Munchener Antiquarium im Jahr 1971. Foto: Bundesarchiv

Ein Bankett ist ein Festessen in Form einer gemeinsamen Mahlzeit im feierlichen Rahmen zu einem besonderen Anlass oder zu Ehren eines Gastes.

Bankett ist dem italienischen banchetto entliehen und bezeichnete feierliche Mahlzeiten des Konigs bei versammeltem Hof . [1] Bankett bezeichnete ursprunglich ein Gastmahl, einen ?Schmaus“ oder ?Schlammer“. [2] Der Duden bezeichnet banchetto ursprunglich als Beistelltisch bzw. als Verkleinerungsform von banco fur Bank. [3]

Die Kleiderordnung ist bei offiziellen Anlassen wie Staatsbanketten auch heute noch formell, d. h. Smoking oder Anzug sowie Krawatte oder Fliege beim Herrn sowie Abendkleid bei der Dame. In besonderen Fallen wird von den Herren sogar noch Frack getragen. Ublich sind ein Sekt- oder Champagnerempfang und ein Menu mit mehreren Gangen sowie eine feste Sitzordnung . Das Essen im Bankett kann aber ebenso in Buffetform stattfinden.

Einzelnachweise

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  1. Bankett in Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 350.
  2. Bankett in Adelung, Grammatisch-kritisches Worterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 718.
  3. Bankett @1 @2 Vorlage:Toter Link/www.duden.de ( Seite nicht mehr abrufbar , festgestellt im Juni 2023. Suche in Webarchiven ) Duden ? Deutsches Universalworterbuch, 6., uberarbeitete Auflage. Mannheim, Leipzig, Wien, Zurich: Dudenverlag 2007 auf Duden.de