Eine
Bank
ist ein
Kreditinstitut
, das seinen
Bankkunden
Bankgeschafte
und weitere
Finanzdienstleistungen
anbietet.
Das Wort
Bank
im Sinne von Kreditinstitut ist etymologisch identisch mit
Bank
im alteren und eigentlichen Wortsinne ?Sitzmobel fur mehrere Personen.“ Dieses germanische Wort (
gemeingerm
. *
banko
> ahd. und mhd.
bank
; altenglisch
benc
, neuenglisch
bench
usw.) gelangte schon zur Zeit der
Volkerwanderung
in die in Italien und der
Galloromania
gesprochenen
vulgarlateinischen
(
bancum
) bzw. romanischen Dialekte.
[1]
Mit ?p“ anlautende Formen, die man in einigen oberitalienischen und toskanischen Dialekten (tosk.
panca
) antrifft, lassen sich auf die
Sprache der Langobarden
zuruckfuhren, in anderen Regionen mag das Wort von anderen Stammen (also etwa von den Franken oder den Goten) eingebracht worden sein.
[2]
Im Altitalienischen bezeichnete
banco
(maskulin; daneben aber auch
banca
, fem.) wie im Germanischen zunachst ein Sitzmobel, spater dann den
Rechentisch
, uber den Geldwechsler bzw. -verleiher auf Markten ihre Geschafte abwickelten.
[3]
Zur Zeit der italienischen
Renaissance
, als insbesondere in
Florenz
und
Venedig
die Grundlagen der modernen Bankwirtschaft gelegt wurden, wurde die Bezeichnung schließlich auf das Kreditinstitut als solches ubertragen; zu den beruhmtesten Banken dieser Epoche zahlen die
Banco Medici
und die noch heute bestehende
Banca Monte dei Paschi di Siena
.
In dieser neuen Bedeutung wurde das Wort im 15. Jahrhundert ins Deutsche
ruckentlehnt
und gelangte daruber hinaus in fast alle europaischen Sprachen, teils vermittelt durch das Franzosische, so etwa im Falle von
englisch
bank
. Auch im deutschen Schrifttum findet sich bis in das 19. Jahrhundert hinein ofter die franzosische Schreibung
banque
, dem franzosischen Vorbild verdankt sich auch der Umstand, dass deutsch
Bank
anders als italienisch
banco
grammatisch weiblichen Geschlechts ist.
[4]
Als Bankkunden (Kundengruppen) kommen
Privatpersonen
,
Unternehmen
, sonstige
Personenvereinigungen
und der
Staat
mit seinen Untergliederungen in Betracht.
Universalbanken
bieten allen Kundengruppen alle Bankgeschafte an,
Spezialbanken
bieten nur eines oder wenige Bankgeschafte einer bestimmten
Zielgruppe
an.
Zentralbanken
(oder
Notenbanken
) sind fur die
Geld-
und
Wahrungspolitik
zustandig; um sie von den Banken zu unterscheiden, werden letztere in diesem Kontext als Geschaftsbanken bezeichnet. Die
Aggregation
aller Kreditinstitute in einem Staat wird
Bankwesen
genannt, das von der
Bankenaufsicht
uberwacht wird.
Die fruhesten Vorlaufer des modernen Bankenwesens vermutet man in
Mesopotamien
. Dort kannte man vermutlich schon ab dem zweiten Jahrtausend v. Chr. die buchmaßige Verrechnung von
Forderungen
, die Kontenfuhrung fur Einlagen sowie
Anleihen
,
Schecks
und
Wechsel
.
Im 4. Jahrhundert v. Chr. war
Athen
das großte Bankzentrum der
griechischen Welt
. Aus dem
hellenistischen
Griechenland sind Tempelbanken (z. B. auf
Delos
und in
Ephesos
; ebenso im
Seleukidenreich
in
Sardes
), stadtische Banken (so in
Kos
und
Milet
) und Privatbanken (u. a. auf
Rhodos
und Delos) bekannt, die unter anderem
Burgschaften
erteilten und
Hypotheken
- und Schiffskredite vergaben. Im Reich der
Ptolemaer
gab es eine zentrale Staatsbank in
Alexandria
mit vielen Außenstellen, die zugleich der Finanzverwaltung des Reiches diente, Steuern einzog und auch Getreidebanken unterhielt sowie Zahlungen in Getreide annahm. Geldtransaktionen wurden bargeldlos durch die Uberschreibung von einem
Konto
zum anderen durchgefuhrt.
Der in
Agypten
besonders hohe
Zinsfuß
(bis zu 24 Prozent) fuhrte jedoch zu Wucher und Erpressung zwischen Privaten.
[5]
Zur Zeit des
Imperium Romanums
gab keine Einrichtungen zur Organisation eines
Kreditwesens
.
[6]
Dennoch entwickelte sich ein privates romisches Bankwesen aus der Funktion des
Geldwechsels
,
argentarii
. Die ersten Wechseltische entstanden in Rom im 4. Jahrhundert v. Chr. Die
argentarii
, sie werden erstmalig bei
Livius
310 v. Chr. erwahnt, hatten auf dem
Janustempel
beim
Forum Romanum
feste Stande, die
tabernae veteres
, wo sie an einem Wechseltisch
mensae
ihren Tatigkeiten nachgingen. Ihre eigentliche Aufgabe, dem Uberprufung und Umwechseln von
Munzen
, gaben sie zugunsten dem Aushandigen von verzinsten Darlehen auf. Denn im romischen Herrschaftsbereich gab es nur eine geringere Munzvielfalt
[7]
und so entwickelte sich sukzessive das Kreditgeschaft. Gewahrte Darlehen trug man in die
codices accepti et expensi
, den Rechnungsbucher ein. Fur Transaktionen, die ihren Empfanger außerhalb der Hauptstadt hatten, wurde das Geld bei einem dieser
argentarii
hinterlegt und man bediente sich einer Scheckanweisung der
relegatio
.
[8]
[9]
Lucius Caecilius Iucundus
war ein Steuerpachter,
publicani
und wirkte als ein ?fruher Bankier“, so unterhielt er in den großten Stadten des Imperiums eigene Filialen.
In
Europa
bluhten die ersten europaweit tatigen Banken im 13. Jahrhundert auf, als
Florenz
zu einer Handelsmacht aufstieg und das dortige Bankgeschaft zu florieren begann. Als ursprungliche Warengroßhandler, Kommissionare oder Spediteure wandten sich die ersten Bankiers, uber das mit dem Warengeschaft zusammenhangende Kredit- und Wechselgeschaft, dem Bankgeschaft zu.
Zu den ersten und damals bedeutendsten Bankiersfamilien zahlten die
Bardi
, die
Peruzzi
und die Acciaiuoli aus Florenz. Diese unterhielten Anfang des 14. Jahrhunderts Filialen in praktisch samtlichen wichtigsten Stadten Europas und hielten de facto das Monopol der papstlichen Finanzen. Als der englische Konig
Eduard III.
sich 1345 weigerte, seine durch den
Hundertjahrigen Krieg
angehauften Schulden zuruckzuzahlen, gerieten sie in enorme Schwierigkeiten und verloren schließlich ihren Einfluss. Nach dem
Bankrott
der damaligen wichtigsten Bankhauser baute
Vieri di Cambio de’ Medici
zwischen 1348 und 1392 ein weit verzweigtes Bankhaus mit mehreren Filialen in den wichtigsten europaischen Stadten auf. Unter seinen Zoglingen und spateren Partnern befand sich auch sein Neffe
Giovanni di Bicci de’ Medici
, der zuerst die Filiale in Rom fuhrte und diese 1393 ubernahm. Wahrend das einst sehr erfolgreiche Bankhaus von Vieri di Cambio de’ Medici, nach seinem altersbedingten Ruckzug 1393, unter der Fuhrung seiner beiden Sohne unterging, war das Bankhaus seines Neffen außerst erfolgreich. Zwei Jahre nach dem Tod seines Onkels verlegte Giovanni di Bicci de’ Medici 1397 seine Aktivitaten nach Florenz und grundete die
Banco Medici
. Diese bildete die Grundlage des spateren Aufstiegs der
Medici
zu einer der machtigsten Familien der damaligen Zeit in Europa.
[10]
Bereits im Jahr 1327 wurde das islamische
Hawala
-Finanzsystem vom Rechtsgelehrten Abu Bakr b. Mase-ud al?Kasani als Institut des
Islamischen Rechtes
dargestellt.
1407 wurde in
Genua
die
Banco di San Giorgio
gegrundet. Im Unterschied zu den bisherigen Familien-Bankhausern war diese Bank in einer gesellschaftsahnlichen Form organisiert. Sie gilt als eine der altesten Banken der Welt und stand lange Zeit allein in ihrer Art als Disconto- und
Zettelbank
, bis sie 1805 von
Napoleon
geschlossen wurde.
[11]
1462 wurde in
Perugia
die erste
Monte di Pieta
gegrundet, etliche weitere, voneinander unabhangige, folgten in verschiedenen italienischen Stadten. Die Monte di Pieta waren dazumal von
Franziskanern
als Leihhauser gegrundet worden, um so arme und bedurftige Personen finanziell zu unterstutzen, wahrend sich die damaligen Bankiersfamilien wie die Medici oder die
Strozzi
vor allem dem mit dem Warengeschaft zusammenhangenden Kredit- und Wechselgeschaft widmeten. Die 1472 als
Monte di Pieta
in
Siena
gegrundete
Banca Monte dei Paschi di Siena
ist die alteste noch existierende Bank der Welt.
Banken werden in einer
arbeitsteiligen
Volkswirtschaft
benotigt, da die Leistungen der Wirtschaftssubjekte unter Zwischenschaltung von
Geld
ausgetauscht werden. Die Vermittler dieser Geldstrome sind die Kreditinstitute. Weiterhin sorgen sie fur den Ausgleich zwischen
Geldanlage
- und Kreditbedarf.
Kreditinstitute unterliegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung im Wirtschaftskreis im Regelfall einer Reihe von nationalen und internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften (zum Beispiel bei der Besetzung der Geschaftsleitung, bei der Bilanzierung usw.) und unterstehen im Regelfall zudem der
Bankenaufsicht
durch eine eigens zustandige Behorde. Zu nennen ist hier an erster Stelle die 1930 eingerichtete
Bank fur Internationalen Zahlungsausgleich
, welche ihren Sitz in
Basel
(Schweiz) hat. Sie wird gemeinhin vereinfacht auch als ≪weltweite Zentralbank der Zentralbanken≫ betitelt.
[12]
Als Kreditinstitute unterliegen deutsche Banken dem
Kreditwesengesetz
(KWG). Wird auch nur eines der in
§ 1
Abs. 1 KWG abschließend aufgezahlten
Bankgeschafte
gewerbsmaßig betrieben, bedarf dies der schriftlichen Erlaubnis (
Banklizenz
) durch die
Bankenaufsicht
Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) nach
§ 32
KWG. Die Bezeichnung ?Bank“ ist gemaß
§ 39
KWG gesetzlich geschutzt, wonach die Bezeichnung ?Bank“, ?
Bankier
“ oder eine Bezeichnung, in der das Wort ?Bank“ oder ?Bankier“ enthalten ist, darf in der
Firma
, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des
Geschaftszwecks
oder zu Werbezwecken nur gefuhrt werden, wenn eine Erlaubnis nach § 32 KWG vorliegt oder es sich um
Zweigniederlassungen
von Unternehmen nach
§ 53b
Abs. 1 Satz 1 und 2 oder Abs. 7 KWG handelt.
Die Bezeichnung als Bank soll diese Institutsgruppe vor allem von
Sparkassen
unterscheiden, deren Name in
§ 40
KWG geschutzt ist.
Bausparkassen
durfen nach dieser Vorschrift die Bezeichnung ?Bausparkasse“, eingetragene
Genossenschaften
, die einem
Prufungsverband
angehoren, die Bezeichnung ?Spar- und Darlehenskasse“ fuhren. Letztere werden auch als
Genossenschaftsbanken
zusammengefasst.
In
Osterreich
, das nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges vorerst die deutschen Bestimmungen ubernahm, galt seit 1979 ein abgewandeltes, osterreichspezifisches
Bankwesengesetz
, das 1986 mittels Gesetzesnovelle erneut verandert wurde und 1994 ganzlich durch das neue Bankwesengesetz ersetzt wurde.
[13]
Eine Besonderheit der
Schweiz
, die teilweise auch noch fur Osterreich zutrifft, ist das
Schweizer Bankgeheimnis
. In Deutschland gibt es ? entgegen einer landlaufigen Auffassung ? kein Gesetz bezuglich des
Bankgeheimnisses
, das vor einem Zugriff des Staates auf Daten schutzt.
Banken unterscheiden sich im Hinblick auf die von ihnen selbst ?hergestellten“ Bankgeschafte (
Eigenfertigung
) von den Sparkassen wie folgt:
Auch diejenigen Bankgeschafte/Finanzprodukte, die mit einem ?nein“ gekennzeichnet sind, werden von Sparkassen angeboten. Die Sparkassen nutzen dabei ? fur den Kunden erkennbar oder nicht erkennbar ? die Kooperation mit den ebenfalls zur
Sparkassen-Finanzgruppe
gehorenden
Landesbanken
im so genannten
Metageschaft
(beispielsweise in der
Außenhandelsfinanzierung
, im
Auslandszahlungsverkehr
oder Emissionsgeschaft).
Die wesentlichen
betrieblichen
Funktionen von Banken sind:
- Einlagengeschaft
(Annahme von
Sichteinlagen
,
befristeten Einlagen
,
Spareinlagen
),
- Finanzdienstleistungen
wie z. B. das
Bargeldgeschaft
(
Barein-
und
Barauszahlung
).
- Kreditgeschaft
,
- Monetare Funktion
(ganzer
Zahlungsverkehr
) durch Unterhaltung von
Gironetzen
,
- Uberwalzung
geldpolitischer
Impulse (Orientierung des
Zinssatzes
am
Leitzins
),
- Investitionsfunktion
(
Wertpapiere
,
Investmentbanking
),
- Wirtschaftliche Funktionen (
Anlageberatung
,
Finanzanalyse
,
Kreditanalyse
).
Die Funktionen von Banken werden in der
Banktheorie
untersucht.
Die Banken sollen dabei als
Finanzintermediare
drei wichtige volkswirtschaftliche Funktionen erfullen:
- Losgroßentransformation
(auch:
Ballungsfunktion
): Banken schaffen einen Ausgleich zwischen dem
Kapitalangebot
vieler relativ kleiner
Einlagen
und der
Kapitalnachfrage
nach großeren
Krediten
. Transformation vieler zum Teil sehr kleiner Sparbetrage zu großen Kreditpaketen. Vermittlung von Spar- und Kreditbedurfnissen mit unterschiedlichem Zeithorizont. Dies erreichen die Banken durch Poolbildung. Ein Pool ist dabei je die Summe der Einlagen und die Summe der Kredite.
- Fristentransformation
(auch:
Fristverlangerungsfunktion
): Durch die Fristentransformation werden unterschiedliche Laufzeitinteressen von
Schuldnern
(Privatpersonen, Unternehmen, Staat) und
Glaubigern
(z. B. Sparern) in Einklang gebracht. Die strenge Auslegung der
goldenen Bankregel
, die besagt, dass die Hohe und
Falligkeit
der von einem Kreditinstitut gewahrten Kredite den dem Kreditinstitut zur Verfugung gestellten Einlagen entsprechen mussen, gilt heute nicht mehr uneingeschrankt, da ein bestimmter Prozentsatz kurzfristiger Einlagen auch langfristig ausgeliehen werden kann (
Bodensatztheorie
). Bei der Fristentransformation sind folgende Aspekte zu beachten:
- Risikotransformation
(auch:
Vertrauensfunktion
): Der Einleger vertraut auf die Sorgfalt und die Sachkenntnis des Kreditinstituts bei der Kreditvergabe, auch in Bezug auf die
Risikostreuung
. Dabei werden unterschiedliche
Risikobereitschaften
von Schuldnern und Sparern in Einklang gebracht. Dies erreicht sie durch:
Im Bereich der
Geldschopfung
spielen Geschaftsbanken insofern eine Rolle, als sie durch Kredite von der Zentralbank dem
Wirtschaftskreislauf
Geld zufuhren, das nur zu einem Teil durch Einlagen gedeckt ist. Durch Veranlagung von Kapital bei der Zentralbank konnen sie dem Wirtschaftskreislauf Geld entziehen.
Die Kundengruppen der Banken sind wie folgt einteilbar:
[14]
Das Privatkundengeschaft wird auch
englisch
Private Banking
bezeichnet, wobei diese Bezeichnung haufig auch im engeren Sinne nur das Geschaft mit vermogenden Kunden umfasst. Typischerweise wird das Privatkundengeschaft nochmals wie folgt unterteilt:
Haufige Bankgeschafte im Privatkundengeschaft sind neben dem Zahlungsverkehr (auch
Bareinzahlung
und
Barauszahlung
am
Geldautomaten
), auch
Sortenhandel
,
Anlageberatung
,
Immobilienfinanzierung
oder sonstiger
Privatkredit
.
Das Firmenkundengeschaft umfasst als wichtige Teilaufgabe die Bankgeschafte mit
Unternehmen
(insbesondere
Cash Management
im Zahlungsverkehr,
Emissionsgeschaft
(fur
Unternehmensanleihen
oder
Aktien
),
Investment-Banking
,
Konsortialkredite
fur die
Unternehmensfinanzierung
,
Devisenhandel
,
Wertpapierhandel
).
Zum Geschaft der Bank mit
Staaten
und
Gebietskorperschaften
gehoren beispielsweise Dienstleistungen fur die Begebung von
Staatsanleihen
und die Gewahrung von
Kommunalkrediten
.
Die
Geschaftsbeziehungen
mit anderen Banken werden unter dem Begriff
Interbankenhandel
zusammengefasst.
Der
Jahresabschluss
orientiert sich bei Banken an der
Bilanzierung
von
Nichtbanken
. Es gibt jedoch eine spezielle
Bankbilanz
. Die Kosten- und Leistungsrechnung findet bei Banken in der
Kosten- und Erlosrechnung
statt. Hier sind die Verhaltnisse vollig anders, es gibt unter anderem
Wertkosten
und
Werterlose
.
Geschaftsbanken und
Zentralbank
bilden zusammen das
Bankensystem
, uber das auf der
Makroebene
eine
konsolidierte Bilanz
aufgestellt werden kann. Diese beinhaltet die
Bilanzen
aller Geschaftsbanken und der Zentralbank, die durch
Aggregation
zusammengefasst werden. In dieser konsolidierten Bilanz sind nicht nur die
Einlagen
gleich den
Krediten
, sondern auch die Einlagen von Nichtbanken und Kredite an Nichtbanken sind identisch.
[15]
Das liegt daran, dass die Bank-zu-Bank-Kredite und Bank-zu-Bank-Einlagen (
Interbankenhandel
) sich im gesamten Bankensystem entsprechen. Aus der konsolidierten Bilanz wurde dieser Interbankenhandel eliminiert. Wird diese konsolidierte Bilanz aufgeteilt in
Bilanzpositionen
der Zentralbank und der Geschaftsbanken, sind im Regelfall die Einlagen von Nichtbanken bei Geschaftsbanken großer als die Kredite der Banken an Nichtbanken. Grund ist, dass Kreditinstitute
liquide Mittel
zwecks Aufrechterhaltung ihrer
Zahlungsfahigkeit
und weiterer Kreditgewahrung in Form des
Kreditangebots
bereithalten. Die Einlagen von Nichtbanken
sind großer als die Kredite an Nichtbanken
, die Differenz hieraus ist die
Uberschussreserve
:
[16]
- und
.
Diese Uberschussreserve ist die Hauptquelle fur die
Geldschopfung
und den
Geldschopfungsmultiplikator
[17]
, der das gesamte Bankensystem erfasst.
Im Sprachgebrauch und auch in der
Bankbetriebslehre
und im
Bankrecht
haben sich viele Begriffe mit dem Wortbestandteil ?Bank-“ eingeburgert, obwohl auch Sparkassen und/oder Genossenschaftsbanken gemeint sind: Bankbetriebslehre/Bankrecht selbst umfassen alle Institutsgruppen genauso wie unter anderem die Begriffe
Bankbilanzierung
,
Bankburgschaft
,
Bankenkonsortium
,
Bankenkrise
,
Bankfeiertag
,
Bankgebuhr
,
Bankgeheimnis
,
Bankgeschaft
,
Bankguthaben
,
Bankkalkulation
,
Bankkonto
,
Bankleitzahl
,
Bankplatz
,
Bankraub
,
Bankschalter
,
Banktag
,
Banktheorie
,
Bankverbindung
,
Bankvollmacht
oder
Hausbank
. Auch das
deutsche Bankwesen
erstreckt sich in seiner typischen ?Drei-Saulen-Struktur“ auf alle Institutsgruppen.
Bucher
- Rene K. Grosjean (Hrsg.), Joseph Loeffelholz, Gerhard Muller (Begr.):
Bank-Lexikon: Handworterbuch fur das Bank- und Sparkassenwesen mit Bankenverzeichnis.
9. Auflage. Gabler, Wiesbaden 1983,
ISBN 3-409-46107-8
(
online
).
- Peter Koslowski
:
Ethik der Banken und der Borse. Finanzinstitutionen, Finanzmarkte, Insider-Handel.
(=
Beitrage zur Ordnungstheorie und Ordnungspolitik.
Band 154) Mohr Siebeck, Tubingen 1997,
ISBN 3-16-146893-7
.
- Imke Thamm:
Der Anspruch auf das Gluck des Tuchtigen. Beruf, Organisation und Selbstverstandnis der Bankangestellten in der Weimarer Republik.
(=
Beitrage zur Unternehmensgeschichte.
Band 24) Steiner, Stuttgart 2006,
ISBN 3-515-08852-0
(zugleich: Bonn, Univ., Diss., 2005).
- Eckhard Wandel
:
Banken und Versicherungen im 19. und 20. Jahrhundert.
(=
Enzyklopadie deutscher Geschichte.
Band 45) Oldenbourg, Munchen 1998,
ISBN 3-486-55072-1
.
- Michael Kratke
:
Bank.
In:
Historisch-kritisches Worterbuch des Marxismus
.
Bd. 2, Argument-Verlag, Hamburg, 1995, Sp. 1?22.
Zeitschriften
Fachliteratur in Deutschland
Das in der
Kreditwirtschaft
populare Standardwerk
Banklexikon
erfasst ebenso alle Institutsgruppen, auch wenn der Buchtitel dies nicht verrat.
[18]
Auch der ursprungliche Herausgeber des Buchs
Der Bankbetrieb
,
Karl Friedrich Hagenmuller
, berucksichtigt alle Institutsgruppen.
[19]
Dies trifft auch auf die
Fachzeitschriften
Die Bank
,
Zeitschrift fur Bankrecht und Bankwirtschaft
und
Zeitschrift fur das gesamte Kreditwesen
zu.
- ↑
Im Spanischen scheint
banca
hingegen eine spatere Entlehnung aus dem Franzosischen zu sein, s. den Eintrag zum Etymon
*bank-
in: Walther von Wartburg et al.,
Franzosisches Etymologisches Worterbuch
, Band 15/1 (
Germanische Elemente
), Zbinden/Basel, 1969, S. 57?65.
- ↑
Ernst Gamillscheg
:
Romania Germanica. Sprach- und Siedlungsgeschichte der Germanen auf dem Boden des alten Romerreichs
, Band II:
Die Ostgoten. Die Langobarden. Die altgermanischen Bestandteile des Ostromanischen. Altgermanisches im Alpenromanischen
. De Gruyuter, Leipzig und Berlin 1935, S. 131.
- ↑
Karlhein Mussig/Josef Loffelholz,
Bank-Lexikon: Handworterbuch fur das Geld-, Bank- und Borsenwesen
, 1998, S. 236
- ↑
Veranda.
In:
Digitales Worterbuch der deutschen Sprache
.
, dortige Angaben zur Etymologie wortgleich ubernommen aus: Wolfgang Pfeifer:
Etymologisches Worterbuch des Deutschen.
2. Auflage. Akademie-Verlag, Berlin 1993.
- ↑
Michael Restovtzeff:
Gesellschafts- und Wirtschaftsgeschichte der hellenistischen Welt.
Band 2, S. 1028 ff.
- ↑
Francesco De Martino
: Wirtschaftsgeschichte des alten Rom. H. C. Beck, Munchen 1991,
ISBN 3-406-30619-5
, S. 174?175.
- ↑
siehe hierzu auch
Geschichte des Geldes#Romische Munzen
und
Romische Wahrung
- ↑
WIRTSCHAFT: Das Bankwesen in der Antike. Bankwesen in der Romischen Republik, auf imperiumromanum.com
[1]
- ↑
2.2 Geld und Geldwirtschaft im romischen Reich. In:
Frank Hahlbohm
,
Gregor Weber
,
Frank Zschaler
(Hrsg.):
Der Fluch der Inflation. Geldentwertungen in der romischen Kaiserzeit und im 20. Jahrhundert.
(= band 47 Schriften der Universitatsbibliothek Eichstatt), Eichstatt 2000, S. 39?54, auf archiv.ub.uni-heidelberg.de
[2]
- ↑
Mediateca Palazzo Medici Riccardi, Firenze
(ital.)
- ↑
Inventario dell’Archivio del Banco di San Giorgio, Genova
(
Memento
vom 30. Januar 2013 im
Internet Archive
) (ital.)
- ↑
Wirtschaft ? Die BIZ in Basel: Eine diskrete Institution mit globaler Wirkung.
1. September 2014,
abgerufen am 22. Marz 2019
.
- ↑
Das Bankwesengesetz, Hlawati / Calice
- ↑
Markus Quanz,
Preismodelle deutscher Banken im Privatkundengeschaft
, 2011, S. 145
- ↑
Alfred Katz/Claus Kohler,
Geldwirtschaft: Geldversorgung und Kreditpolitik
, 1977, S. 82
- ↑
Alfred Katz/Claus Kohler,
Geldwirtschaft: Geldversorgung und Kreditpolitik
, 1977, S. 84;
ISBN 3-428-03901-7
- ↑
Jurgen Krumnow/Ludwig Gramlich/Thomas A. Lange/Thomas M. Dewner,
Gabler Bank-Lexikon: Bank ? Borse ? Finanzierung
, 2002, S. 577
- ↑
Andreas Horsch/Gerd Waschbusch/Klaus Schafer/Ludwig Gramlich/Peter Gluchowski,
Gabler Banklexikon: Bank ? Borse ? Finanzierung
, 2020, S. 1 ff.
- ↑
Karl Friedrich Hagenmuller/Gerhard Diepen,
Der Bankbetrieb
, 2013
- ↑
Master of the Universe.
HD-Stream auf der Website der
Bundeszentrale fur politische Bildung
.