Die Bezeichnung
Bande
ist eine
Entlehnung
aus dem
Franzosischen
bande
= ?Gruppe, Schar“ und stand ursprunglich fur eine Gruppe von Menschen, die sich hinter einer gemeinsamen Fahne (
gotisch
bandwa
?Symbol, Zeichen“) versammeln. Umgangssprachlich wird damit eine Gruppe meist junger Menschen bezeichnet, die zusammen etwas unternehmen, etwa als
Rasselbande
,
Jungenbande
oder
Madchenbande
. In der
Hip-Hop-Szene
wird dafur auch der Anglizismus
Gang
verwendet. Die japanischen
B?s?zoku
ahneln den westlichen
Tuningklubs
.
Die Bedeutungsverschlechterung zu einer
Gruppe von Verbrechern
geht vermutlich auf den Einfluss des Wortes
Bandit
(
italienisch
bandito
fur ?Verbannter“, ?Geachteter“) zuruck.
[1]
Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Banden haufig mit
Soldnern
gleichgesetzt. So definierte
Meyers Konversationslexikon
1905 ?Banden“ als:
?nach Verfall der Feudalkriegsverfassung im Mittelalter die Verbande der durch Werbung etc. zusammengebrachten Mietstruppen. Sie bildeten formliche Kriegsgewerbsgenossenschaften und erlangten in Italien (
condottieri
) und Frankreich politische Bedeutung. Nach Ort und Art ihres Auftretens fuhrten sie, namentlich in Frankreich, verschiedene Namen, wie z. B. aventuriers, bandits, brigands, cantatours (sie sangen auf dem Marsch), mille-diables, fendeurs (Eisenfresser), coterels, routiers, roustres, retondeurs etc. Wie schon die Namen besagen, verubten sie vielfache Untaten, und
Karl VII.
machte ihnen nach Errichtung der Ordonnanzkompagnien ein Ende. Die Bandes unter
Ludwig XII.
waren schon regelrechter formierte Fußtruppen. In Deutschland waren die B. Vorlaufer der
Landsknechte
.“
?
Meyers Großes Konversations-Lexikon.
Band 2. Leipzig 1905, S. 324.
[2]
Wahrend des
Russischen Burgerkrieges
wurden gegen die
Bolschewiki
bzw. gegen die
Tscheka
und die
Rote Armee
operierende
Partisanen
wie
Nestor Machno
als Banditen bezeichnet, um ihre politischen Motive zu denunzieren.
[3]
Wahrend des
Zweiten Weltkrieges
wurde der Begriff vor allem in der Form
Bandenbekampfung
von der
nationalsozialistischen Propaganda gebraucht
. Mit dieser Herabwurdigung sollte die eher heroisch klingende Bezeichnung
Partisanen
vermieden werden.
Im Zuge der
68er-Bewegung
, die sich ? teilweise ? in Form von
terroristischen
Gruppen wie der
Rote Armee Fraktion
, der
Bewegung 2. Juni
und der
Revolutionaren Zellen
zu kriminellen Vereinigungen zusammenschloss, erfuhr der Begriff der ?Bande“ in Teilen der
Alternativbewegung
eine positive Umdeutung. ?Bildet Banden!“ war in den 1970er Jahren ein gangiger
Slogan
in diesem Umfeld und oft in Verbindung mit dem Konterfei
Pippi Langstrumpfs
in Flugschriften abgedruckt oder auf Hauswande gespruht.
In der
Hip-Hop
-Szene kam es ebenfalls zu einer positiven Pragung des Begriffs ?Gang“, nicht zuletzt in Form einer
Romantisierung
des
Ghetto
-Lebens. Das Leben als ?
Gangster
“ in einer Straßenbande wird im
Gangsta-Rap
glorifiziert. Andererseits trat der Hip-Hop aber auch als Befriedung des Bandenwesens auf, etwa in Initiativen wie der durch den New Yorker DJ
Afrika Bambaataa
gegrundeten, einflussreichen Organisation
Zulu Nation
.
[4]
Der Begriff der Gang wird hier auch fur den Freundeskreis benutzt.
In den 1970er-Jahren pragte
Mao Zedong
, der Vorsitzende der
Kommunistischen Partei Chinas
, den Begriff
Viererbande
, um eine ihm missliebige Gruppe von vier Fuhrungskraften seiner Staatspartei zu kennzeichnen, darunter
Jiang Qing
, seine Gattin.
In einer alternativen Wortbedeutung wird der Begriff auch fur nicht-kriminelle Gruppen verwendet, insbesondere fur junge Menschen, die gemeinsam etwas unternehmen.
[5]
Nach der ?Theorie des schutzenden Rahmens’
[6]
ordnet der Wagnisforscher
Siegbert A. Warwitz
der Bandenbildung von Jugendlichen bei ihren Risikounternehmungen und gegebenenfalls auch
rechtswidrigen Handlungen
eine doppelte Schutzfunktion zu: Zum einen scheint das Aufgehen in der
Anonymitat
einer großeren Gruppe den Einzelnen als Tater schwerer identifizieren, sogar verschwinden zu lassen. Zum anderen meint man, dass die gemeinsam begangene Tat die
Verantwortung
fur den Einzelnen verringere, weil die
Schuld
sich auf viele Schultern verteile. Die Ermittlung eines
Haupttaters
oder eines speziellen Tatanteils wird besonders dann schwierig, wenn sich die Gang als eine verschworene Solidargemeinschaft erweist:
?Als gerne genutzter schutzender Rahmen dient vielen Jugendlichen bei ihren Risikounternehmungen auch die Gang: Die gemeinsam begangene Tat schwacht die Schwere des Vergehens fur den einzelnen ab, so meinen sie: ?Ich war es nicht. Wir waren es alle zusammen,’ heißt die gangige Entschuldigung, mit der die Schuldverteilung auf mehrere den einzelnen entlasten soll.“
[7]
Unter großen Banden, die konkurrierende Absatzmarkte in gleichen geographischen Gebieten pflegen, sind Bandenkriege (wie beispielsweise in Mexiko und Brasilien) nicht selten. Sie dienen dazu, das Einflussgebiet zu vergroßern. Je weniger Bandenkonkurrenz pro Deliktsgruppe besteht, desto großer wird das Monopol einer Bande.
Ende der 1970er-Jahre formierten sich insbesondere in
Hamburg
zahlreiche Straßengangs nach amerikanischem Vorbild, wie die
Champs
,
Die Lowen
,
Grave Diggers
oder
Streetboys
, die in der Stadt ihre
Gebietsanspruche
gewaltsam durchsetzten. In der Folge kam es in den 1980er Jahren, vor allem im Umkreis des
Rotlichtmilieus
, unter den Straßengangs zu gewalttatigen Auseinandersetzungen untereinander, aber auch mit
Poppern
,
Skinheadgruppen
und der Polizei. Zahlreiche Mitglieder der Streetgangs stiegen in Rotlichtgeschafte ein. Nach einem Mordfall innerhalb der Streetboys im Jahre 1986 und durch zunehmenden Druck durch die Behorden verloren die Straßengangs zunehmend an Bedeutung und die meisten Gruppen zerfielen.
[8]
Der Begriff Bandenkriminalitat wurde 2023 in Baden-Wurttemberg fur ein Phanomen rivalisierender gewalttatiger multiethnischer junger Mannergruppen im Großraum
Stuttgart
wieder aufgenommen, um von der jahrzehntelangen
Clan
-Kriminalitat abzugrenzen: ??Ein neues Phanomen‘ und keine Clan-Kriminalitat“, laut Landesinnenminister
Thomas Strobl
.
[9]
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In den USA wird der Begriff ?
Gang
“ fur eine Straßenbande verwendet; bereits in den 1860er-Jahren bildeten sich solche kriminellen Vereinigungen, wie z. B. die irischen
Boodles
in
New York City
. Angeschoben durch die Einwanderungswellen verstarkte sich die Bildung ethnischorientierter Straßenbanden. In diesen ?Big Five“ genannten klassischen Banden organisierten sich die Iren bei den
Whyos
,
Hudson Dusters
oder
Gophers
, Italiener in der
Five Points Gang
und osteuropaische Juden in der
Eastman Gang
. Nach 1900 waren davon im Wesentlichen nur die
Eastmans
und die
Five Pointers
ubriggeblieben.
Fast alle dieser
Big Five
wurden von Politikern der
Tammany Hall
eingespannt; Banden wie die
Eastman Gang
oder die
Whyos
boten illegale
Dienstleistungen
nach einer Preisliste an. Allerdings waren auch die
Mafia
und die
Camorra
nach New York City gekommen. Uber die
Black Hand Gang
wurde die
Unione Siciliana
unterwandert. Die daruber kontrollierten italienischen Stimmen waren mit Sicherheit von besonderem Interesse der
Tammany Hall
. Gefordert durch die
Alkoholprohibition
bildeten sich funf Clans der
US-amerikanischen Mafia
heraus, die auch die
Funf Familien
genannt werden. Dementsprechend kam es zur Auflosung dieser klassischen Straßenbanden von New York City bis 1920.
Als Hochburg des Bandenwesens in den USA gilt zum Beispiel auch die Stadt
Los Angeles
in Kalifornien. Insbesondere der Stadtteil
South Los Angeles
ist die gefahrlichste Region der Stadt. Hier bekampfen sich die
Bloods und Crips
, die
18th Street Gang
, die
Mara Salvatrucha
, und weitere Banden gegenseitig. Außerdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen
Afroamerikanern
und
Latinos
. All diese Gangs beanspruchen ein bestimmtes Territorium und haben jeweils eigene Erkennungszeichen, wie Farben, Kleidung,
Tatowierungen
, Handzeichen und
Graffiti
.
Historisch gehen die heutigen Gangs von Los Angeles zuruck auf zunehmende Auseinandersetzungen zwischen Schwarzen und Weißen im Lauf der 1940er Jahre. Zu dieser Zeit zogen zahlreiche Schwarze nach Los Angeles, konnten aber in den damaligen
ghettos
keinen ausreichenden Wohnraum finden. Dem Versuch, aus dem
ghetto
auszubrechen und in anderen Stadtteilen Wohnraum zu beziehen, setzten die dortigen weißen Einwohner starke
Segregation
sbestrebungen entgegen, die teilweise bis zur Eintragung von Rassenbeschrankungen in die Grundbucher reichten und weite Teile der Stadt fur Nicht-Weiße unzuganglich machten. Nur im Suden und Sudwesten, wo die Wohngebiete der unteren, weißen Mittelschicht lagen, konnten Schwarze noch Wohnraum finden, stießen hier aber ebenfalls auf Widerstand.
[10]
Mitte bis Ende der 1940er Jahre wurden vor diesem Hintergrund schwarze Anwohner vor den Grenzen des Central-Avenue-
ghettos
von Gangs weißer Jugendlicher wie den
Spookhunters
terrorisiert. Im Gegenzug grundeten sich erste schwarze Gangs wie die
Businessmen, Slausons
oder
Flips
, die oft den einzigen Schutz vor rassistischen Angriffen boten, zugleich aber auch eine kulturelle oder soziale Heimat darstellten.
[11]
Aus strafrechtlicher Sicht spielen sowohl Begriffsdefinitionen als auch die Zahl der Mitglieder eine Rolle. Grundlage kann eine
informelle Gruppe
sein.
Nach
deutschem Strafrecht
ist
Bande
eine Bezeichnung fur mehrere
Straftater
, die sich zur fortgesetzten Begehung von
Raub
oder
Diebstahl
verbunden haben, etwa zu einem
Bandendiebstahl
oder schweren Bandendiebstahl (
§ 244
Abs. 1 Nr. 2,
§ 244a
StGB
).
[12]
Eine
kriminelle
oder
terroristische
Vereinigung
ist dagegen nach der
Legaldefinition
in
§ 129
Abs. 2 StGB ?ein auf langere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuitat der Mitgliedschaft und der Auspragung der Struktur unabhangiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines ubergeordneten gemeinsamen Interesses.“
[13]
Begehen mindestens zwei Personen die Straftat gemeinschaftlich, so sind sie
Mittater
(
§ 25
Abs. 2 StGB).
[14]
Der aus einer
Menschenmenge
begangene schwere
Hausfriedensbruch
(
§ 124
StGB) oder
Landfriedensbruch
(
§ 125
StGB) setzt eine unuberschaubare Personengruppe voraus, bei der die genaue Anzahl der handelnden Personen aber nicht bestimmt ist.
[15]
[16]
Der Bandenbegriff umfasste nach Auffassung der deutschen
Rechtsprechung
bis ins Jahr 2001 mindestens zwei, nach einer Entscheidung des
Großen Senats fur Strafsachen
wieder mindestens drei Bandenmitglieder, ?die sich mit dem Willen verbunden haben, kunftig fur eine gewisse Dauer mehrere selbstandige, im Einzelnen noch ungewisse
Straftaten
des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen“.
[17]
Die uberwiegende Literaturmeinung vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass es sich dabei um mindestens drei Bandenmitglieder handeln musste.
[18]
Begrundet wird dies damit, dass erst bei drei Mitgliedern eine erhohte Gefahrlichkeit besteht, die sich unter anderem aus der
Gruppendynamik
ergibt. Weiterhin sollen nicht
Mittater
von den Bandendelikten erfasst werden, die mit
organisierter Kriminalitat
nichts zu tun haben oder nur einmalig beteiligt waren. Relevant ist der Begriff zum Beispiel beim Tatbestand des
Bandendiebstahls
nach
§ 244
Abs. 1 Nr. 2
Strafgesetzbuch
(StGB).
Nach der neueren Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs
ist es nicht mehr notwendig, dass alle Bandenmitglieder gemeinsam vor Ort sind, was eine sogenannte ?Aktionsgefahr“ darstellt. Es reicht vielmehr aus, wenn die Bandenmitglieder in beliebiger Form organisatorisch zusammenwirken (Beispiel: einer
entwendet
die
Sache
, der andere steht ?
Schmiere
“, der dritte verkauft sie als
Hehler
). Ausreichend ist allein der
Wille
, sich mit mindestens zwei anderen zur Begehung zukunftiger Straftaten zu verbinden.
- Marek Fuchs, Jens Luedtke:
Jugendbanden (Gangs) und gangbezogene Verhaltensweisen
, In: Herbert Scheithauer (Hrsg.):
Problemverhalten und Gewalt im Jugendalter
. Erscheinungsformen, Entstehungsbedingungen, Pravention und Intervention, Kohlhammer, Stuttgart 2008.
- Stefan Schubert
:
Gangland Deutschland. Wie kriminelle Banden unser Leben bedrohen.
Riva Verlag, Munchen 2014,
ISBN 978-3-86883-326-3
.
- Unterkapitel:
Soviet methods of combating banditry.
In: George Leggett:
The Cheka. Lenin’s political police.
Clarendon Press, Oxford 1981,
ISBN 0-19-822552-0
, S. 334?338.
- Siegbert A. Warwitz
:
Sinnsuche im Wagnis. Leben in wachsenden Ringen
. Schneider. 3., erweiterte Auflage. Baltmannsweiler 2021,
ISBN 978-3-8340-1620-1
.
- ↑
Bande
Wahrig Herkunftsworterbuch, abgerufen am 24. November 2020.
- ↑
Banden
in Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 324.; abgerufen in
zeno.org
am 9. April 2019
- ↑
Leggett, S. 334?338.
- ↑
Vgl.
Gabriele Klein
, Malte Friedrich:
Is this real? Die Kultur des HipHop
(=
Edition Suhrkamp
2315). Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003,
ISBN 3-518-12315-7
, S. 27.
- ↑
Duden | Bande | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft.
Abgerufen am 15. Mai 2018
.
- ↑
Siegbert A. Warwitz:
Die Theorie des schutzenden Rahmens.
In: Ders.:
Sinnsuche im Wagnis. Leben in wachsenden Ringen. Erklarungsmodelle fur grenzuberschreitendes Verhalten
. Schneider, Baltmannsweiler 2016, Seite 227?238.
- ↑
Siegbert A. Warwitz:
Sinnsuche im Wagnis. Leben in wachsenden Ringen. Erklarungsmodelle fur grenzuberschreitendes Verhalten
. Schneider. Baltmannsweiler 2021,
ISBN 9783834016201
, S. 235/236.
- ↑
Olaf Wunder:
Straßengangs ? Jugend in den 80er Jahren
. In:
MOPO Magazin
(=
Unser Hamburg
.
Nr.
8
).
Nr.
8
. Morgenpost Verlag, Hamburg 2017,
S.
38?49
.
- ↑
Bandenkrieg in Stuttgart: Kriminalitat als Lifestyle.
17. Dezember 2023,
abgerufen am 18. Dezember 2023
.
- ↑
Mike Davis
:
City of Quartz. Ausgrabungen der Zukunft in Los Angeles und neuere Aufsatze
. 3. Auflage. Verlag der Buchladen Schwarze Risse u. a., Berlin u. a. 1999,
ISBN 3-924737-23-1
,
S.
189?194
.
- ↑
Mike Davis
:
City of Quartz. Ausgrabungen der Zukunft in Los Angeles und neuere Aufsatze
. 3. Auflage. Verlag der Buchladen Schwarze Risse u. a., Berlin u. a. 1999,
ISBN 3-924737-23-1
,
S.
335?337
.
- ↑
vgl. zur Entstehungsgeschichte:
BGH 4 StR 284/99 - Vorlagebeschluss vom 26. Oktober 2000
Rdnr. 20 ff.
- ↑
Nicole Selzer:
Organisierte Kriminalitat als kriminelle Vereinigung ? Eine kritische Auseinandersetzung mit der Reform des § 129 StGB.
KriPoz 5/2020.
- ↑
Mittater oder Gehilfe?
Rechtslupe, 2. Oktober 2019 zu
BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19
.
- ↑
BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 5 StR 199/02
Rdnr. 3: fur 10 Personen nur ?bei besonderer Unubersichtlichkeit am Tatort oder sonstigen besonderen Umstanden“
- ↑
BGH, Urteil vom 22. Februar 2000 - 5 StR 664/99
Rdnr. 6: bejaht bei 50 Angreifern, ?die sich durch massiven Einsatz von Schlagwerkzeugen den Zugang zu einem Generalkonsulat“ erkampften.
- ↑
BGH, Urteil vom 22. Marz 2001 - GSSt 1/00,
Volltext
=
NJW
2001, 2266.
- ↑
Roland Schmitz
in
Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch
.
Band 3 (§§ 185-262) zu § 244 Rn. 35 f.