August Thon
(*
18. Februar
1839
in
Weimar
; †
18. Marz
1912
in
Jena
) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
August Thon stammte aus einer Weimarer Beamtenfamilie. Er wurde als Sohn des weimarschen Staatsministers
Gustav Thon
(* 20. Februar 1805 in Eisenach; † 12. Dezember 1882 in Weimar) geboren. Seine Studien der Rechtswissenschaften absolvierte er ab 1857 an der
Universitat Heidelberg
, an der
Universitat Jena
und an der
Universitat Gottingen
. Am 14. August 1861 promovierte er mit dem Thema
Zur Lehre von den in factum actiones
(Weimar 1863) zum Doktor der Rechte in Jena und
habilitierte
sich 1863 an der Universitat Heidelberg mit der Dissertation
Das Jus Offerendi des besseren Pfandglaubigers nach romischen Rechte
(Heidelberg 1863) als Privatdozent. Am 1. Oktober 1867 wurde er Kreisgerichtsassessor in
Eisenach
, 1870 Staatsanwalt in Eisenach und 1872 erster Staatsanwalt in Weimar. 1873 erhielt er eine ordentliche Professur fur das romische Recht der Pandekten an der
Universitat Rostock
. Jedoch zog es ihn wieder in seine thuringensche Heimat, wo er am 1. Oktober 1879 als ordentlicher Professor der Rechte die Direktion der Abteilung fur Strafrecht und Strafprozess des juristischen Seminars ubernahm, akademischer Rat am Schoppenstuhl sowie Oberlandesgerichtsrat wurde, welche letztere Aufgabe er bis zum 1. Juli 1893 ausubte.
In Rostock entstand sein literarisches Hauptwerk
Rechtsnorm und subjectives Recht. Untersuchungen zur allgemeinen Rechtslehre
(Weimar 1878). Thon beteiligte sich auch an den organisatorischen Aufgaben der Jenaer Hochschule. So war er einige Male Dekan der juristischen Fakultat und in den Sommersemestern 1883, 1894, sowie im Wintersemester 1905
Rektor der Alma Mater
. Zeitweise, von der siebten bis achten Auflage, beteiligte sich Thon an der Herausgabe des
Handlexikon zu den Quellen des romischen Rechts
. Man verlieh ihm den Titel eines geheimen Justizrates von Sachsen-Weimar-Eisenach, er wurde
Kommandeur
des
Hausordens vom weißen Falken
und erhielt das Komturkreuz zweiter Klasse des
Sachsen Ernestinischen Hausordens
. Anlasslich seines 50-jahrigen Doktorjubilaums erschien eine
Festgabe der Juristenfakultat Jena fur August Thon
(Jena 1911, Neudruck Frankfurt am Main 1987). Einer seiner Schuler war sein spaterer Assistent
Justus Wilhelm Hedemann
.
August Thon hatte sich mit Johanne Luden (* 15. Juni 1845 in Jena; † 28. Juni 1941 ebd.), der Tochter des Jenaer Rechtsprofessors
Johann Heinrich Gottlieb Luden
verheiratet. Die Ehe blieb kinderlos.
- Deutsche Juristenzeitung.
(DJZ) 1911, S. 1075 (
Digitalisat
) und 1912, S. 501 (
Digitalisat
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- Staatshandbuch fur das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1880. Bohlau, Weimar, 1880, S. 145, 148, 158, 165