Aufstiegsstipendium

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Das Aufstiegsstipendium ist ein Programm der Begabtenforderung des Bundesministeriums fur Bildung und Forschung (BMBF). Das Stipendium unterstutzt besonders leistungsfahige Berufserfahrene bei der Durchfuhrung eines ersten Hochschulstudiums. Seit der Einfuhrung des Stipendienprogramms 2008 werden jahrlich uber 1000 neue Stipendiaten in das Forderprogramm aufgenommen.

Die SBB ? Stiftung Begabtenforderung berufliche Bildung fuhrt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums fur Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiaten durch und begleitet diese wahrend der Forderzeit.

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Berufserfahrene mit einer beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium unterstutzt diese bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Die Berufserfahrung wird belegt durch den Abschluss einer Berufsausbildung und durch eine anschließende Berufstatigkeit von mindestens zwei Jahren mit einem Stellenumfang von mindestens 19 Stunden/Woche.

Eine Forderung ist fur Studiengange in Vollzeit und berufsbegleitend moglich. Voraussetzung: Das Studium erfolgt an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder Universitat und endet mit einem akademischen Abschluss (i. d. R. 'Bachelor' oder 'Diplom'). Die Bewerbung ist vor Beginn eines Studiums moglich. Nach Stipendienzusage ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen. Bereits Studierende konnen sich bis zum Ende des zweiten Studiensemesters bewerben.

Die Forderung erfolgt als Pauschale und ist einkommensunabhangig. Die Forderung fur ein Vollzeitstudium betragt 934 Euro monatlich plus 80 Euro Buchergeld (ggf. zusatzlich Kinderbetreuungszuschuss fur eigene Kinder unter 14 Jahren in Hohe von 160 Euro je Kind). Die Forderung fur ein berufsbegleitendes Studium betragt 2900 Euro jahrlich.

Auch wer schon langjahrig im Beruf steht, kann sich bewerben. In einem Auswahlgesprach sollte begrundet werden konnen, welche berufliche Weiterentwicklung mit dem Studium angestrebt wird.

Bewerbungsvoraussetzungen

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Fachkrafte, die in Ausbildung und Berufspraxis besondere Leistungen gezeigt haben, erhalten durch das Programm Unterstutzung zur Durchfuhrung eines ersten akademischen Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Die Voraussetzungen fur eine Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium sind:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung ,
  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung,
  • noch kein Hochschulabschluss (fur bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch moglich),
  • ein Nachweis uber die besondere Leistungsfahigkeit in Ausbildung und Beruf, u. a. durch die Note der Berufsabschlussprufung oder der Abschlussprufung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Weitere Moglichkeiten sind die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem uberregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begrundeter Vorschlag des Arbeitgebers.

Auswahlverfahren

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Das Auswahlverfahren zum Aufstiegsstipendium hat drei Stufen:

Stufe I ? Online-Bewerbung

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Die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium erfolgt durch Selbstbewerbung. Interessierte fullen als ersten Schritt ein Online-Formular aus. Die Online-Bewerbung kann wahrend der Bewerbungsphasen uber einen Link auf der Website zum Aufstiegsstipendium gestartet werden. Uber die Angaben in der Online-Bewerbung wird gepruft, ob die grundlegenden Voraussetzungen fur eine Bewerbung erfullt sind. Dazu gehoren u. a. der Nachweis der besonderen Leistungsfahigkeit und der Berufspraxis.

Stufe II ? Kompetenz-Check

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Wer nach den eigenen Angaben in der Online-Bewerbung die grundsatzlichen Kriterien fur die Teilnahme am Auswahlverfahren erfullt hat, erhalt per E-Mail die Zulassung zur Teilnahme an der nachsten Stufe des Bewerbungsverfahrens. Stufe II besteht aus einem Fragebogen zu mehreren Kompetenzfeldern (z. B. Zielstrebigkeit, soziale Kompetenz), der ebenfalls online bearbeitet wird. Ein Expertenteam wertet die eingehenden Fragebogen aus. In Stufe II werden zudem von den Bewerbern Unterlagen angefordert, die die Angaben aus der Online-Bewerbung belegen.

Stufe III ? Auswahlgesprach

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Bewerbern mit einem besonders guten Ergebnis in Stufe II erhalten eine Einladung zu einem Auswahlgesprach. In diesem Gesprach stellt eine Jurorin oder ein Juror Fragen zum beruflichen Werdegang und zum geplanten oder bereits begonnenen Studium. Grundlage sind die Antworten im Kompetenz-Check. Die Juroren sind Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft.