Arbeitsschutzgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Basisdaten
Titel: Gesetz uber die Durchfuhrung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschaftigten bei der Arbeit
Kurztitel: Arbeitsschutzgesetz
Abkurzung: ArbSchG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Richtlinie 89/391/EWG und Richtlinie 91/383/EWG
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstellennachweis : 805-3
Erlassen am: 7. August 1996
( BGBl. I S. 1246 )
Inkrafttreten am: 21. August 1996
Letzte Anderung durch: Art. 2 des G vom 31. Mai 2023
( BGBl. 2023 I Nr. 140 )
Inkrafttreten der
letzten Anderung:
2. Juli 2023
(Art. 10 G vom 31. Mai 2023)
GESTA : M016
Weblink: Text des ArbSchG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Arbeitsschutzgesetz (Abkurzung ArbSchG ) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) . Das Arbeitssicherheitsgesetz ist das ?Controlling-Gesetz“ zum Arbeitsschutzgesetz.

Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschaftigten ? einschließlich der des offentlichen Dienstes ? durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern ( § 1 ).

Wesentliche Inhalte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wesentliche Neuerung bei der Einfuhrung des Gesetzes war die Gefahrdungsbeurteilung ( § 5 ). Sie ist eine ?Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ und nicht eine Beurteilung der Beschaftigten. [1] Neben klassischen Gefahrdungsarten wie ?physikalische, chemische und biologische Einwirkungen“ sind auch Gefahrdungen zu beurteilen, die sich aus ?der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsablaufen und deren Zusammenwirken“ und ?unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschaftigten“ ergeben ( § 5 ).

Mit Anderung vom Oktober 2013 wurde in der Gefahrdungsbeurteilung auch der Punkt psychische Belastungen explizit ausformuliert (§ 5 Abs. 3 Nr. 6).

Die Wirksamkeit der sich aus der Gefahrdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen ergebenden Praventionsmaßnahmen ist zu uberprufen ( § 3 ). Aus der Fokussierung des Arbeitsschutzgesetzes auf Arbeitsbedingungen und nicht auf individuelle Mitarbeiter ergibt sich fur die Praventionsmaßnahmen, dass Gefahren an ihrer Quelle zu bekampfen sind und dass individuelle Schutzmaßnahmen (Personliche Schutzausrustung) nachrangig zu anderen Maßnahmen sind ( § 4 ). Dokumentation ist erforderlich ( § 6 ).

Der Arbeitgeber hat ferner fur eine regelmaßige (mind. jahrliche) Unterweisung seiner Mitarbeiter zu sorgen ( § 12 ).

Der Arbeitgeber kann Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiter ubertragen ( § 7 , § 13 ), bleibt aber in jedem Fall verpflichtet, die Erfullung der ubertragenen Aufgaben zu kontrollieren.

Die Mitarbeiter haben ihrerseits die Hinweise des Arbeitgebers zu beachten und dafur Sorge zu tragen, dass durch ihre Tatigkeit andere Personen nicht gefahrdet werden ( § 15 ). Sie sind ferner verpflichtet, festgestellte Mangel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben konnen, dem Arbeitgeber zu melden ( § 16 ).

Verordnungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

§ 18 und § 19 Arbeitsschutzgesetz bildet die Ermachtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Auf dieser Grundlage wurden bis Juli 2013 zur Umsetzung der entsprechenden Einzelrichtlinien zur europaischen Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie folgende nationale Verordnungen erlassen:

Durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 eine zusatzliche Ermachtigungsgrundlage fur Rechtsverordnungen in das Arbeitsschutzgesetz eingefugt. Der neue § 18 Abs. 3 erlaubt dem Bundesarbeitsministerium, in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite fur einen befristeten Zeitraum spezielle Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz zu erlassen. Das Bundesarbeitsministerium erließ daraufhin am 21. Januar 2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung .

Mitbestimmung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In Deutschland beruhrt das Arbeitsschutzgesetz wichtige Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes . Daraus ergibt sich in Betrieben mit Betriebsraten eine Aufsichts- und Mitbestimmungspflicht dieser Mitarbeitervertretungen. Wie in konkreten Fallen Risikobeurteilungen, Praventionsmaßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und die Dokumentationspflicht umzusetzen sind, kann mit Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Das gibt Betrieben und Betriebsraten neue Moglichkeiten bei der Arbeitsplanung. Beispielsweise kann ein Betriebsrat fur Mitarbeiter in der Verwaltung oder im IT-Bereich dafur sorgen, dass Projektplanungen Gefahrdungsbeurteilungen zur Arbeitsdichte und Arbeitsbelastung enthalten, um eine Pravention psychischer und psychosomatischer Erkrankungen zu erreichen. [2] Hilfreich ist auch die Pflicht des Arbeitgebers zur Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle praventiver Maßnahmen. Mit entsprechenden Betriebsvereinbarungen kann nun dafur gesorgt werden, dass diese Pflicht in konkreten Projektplanungen erfullt wird. [3] [4]

Quellen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Daraus ergibt sich, dass Arbeitgeber bei der Umsetzung das Arbeitsschutzgesetzes auf Erfahrungen mit der Einfuhrung des Entgelt-Rahmenabkommen zuruckgreifen konnen, in dem ebenfalls nicht eine Bewertung von Mitarbeitern vereinbart wurde, sondern eine Bewertung von Arbeitsaufgaben.
  2. Zur Definition der psychischen Belastung siehe EN ISO 10075 .
  3. Jens Gabert, Brigitte Maschmann-Schulz: Mitbestimmung im Gesundheitsschutz , 2008, ISBN 978-3-7663-3498-5 (Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen usw.).
  4. Horst Schmitthenner : Gute Arbeit als betriebspolitisches Handlungsfeld ? Mitbestimmung im Gesundheitsschutz nutzen in Jurgen Peters u. Horst Schmitthenner: Gute Arbeit , 2003, ISBN 978-3-89965-025-9 .

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Norbert Franz Kollmer / Klindt (Hrsg.): Arbeitsschutzgesetz. Kommentar. 2. Auflage. Verlag C. H. Beck, Munchen 2011, ISBN 978-3-406-59018-4 .
  • Ralf Pieper: Arbeitsschutzgesetz. Basiskommentar zum ArbSchG . 5., neu bearbeitete Auflage. Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-7663-6000-7 .
  • Ralf Pieper: ArbSchR ? Arbeitsschutzrecht. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und andere Arbeitsschutzvorschriften.: Kommentar fur die Praxis . 4., neu bearbeitete Auflage. Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-7663-3852-5 (Autoren der Vorauflagen: Michael Kittner, Ralf Pieper).

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]