Dieser Artikel behandelt die gesetzliche Arbeitslosenversicherung als Teil der Sozialversicherung. Fur die ahnliche private Versicherung siehe
Arbeitslosigkeitsversicherung
.
Eine
Arbeitslosenversicherung
(
AV
, in der Schweiz
ALV
) ist eine der
Sozialversicherungen
, die das vorrangige
Ziel
hat,
arbeitssuchenden
Personen wahrend ihrer Arbeitssuche das
Einkommen
zu sichern.
Die
Arbeitslosenversicherung
gehort im sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik
Deutschland
zu den
Sozialversicherungen
. Ubergreifend wird sie auch als Versicherungszweig der
Arbeitsforderung
bezeichnet. Ihre gesetzliche Grundlage ist das
Dritte Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III). Trager der Arbeitslosenversicherung ist die
Bundesagentur fur Arbeit
in
Nurnberg
. Aufsichtfuhrendes Ministerium ist das
Bundesministerium fur Arbeit und Soziales
.
Die staatliche Arbeitslosenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland zahlte im Monat April 2017 an etwa 750.000 Menschen
Arbeitslosengeld
.
[1]
Der Kreis der Pflichtversicherten bestimmt sich nach
§ 25
und
§ 26
SGB III. Versicherungspflichtig sind danach
- abhangig beschaftigte Personen
mit Ausnahme der
geringfugig Beschaftigten
. Personlich abhangig ist, wer in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist und dem
Direktionsrecht
des Arbeitgebers unterworfen ist und dadurch seine Arbeit in Hinsicht auf Zeit, Dauer, Ort und Art nicht frei gestalten kann.
[2]
Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulassig ist.
[3]
- Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
erhalten, die ihnen eine Erwerbstatigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermoglichen soll.
- Wehrdienstleistende
, die nach
§ 54
Abs. 1 des
Wehrpflichtgesetzes
einen freiwilligen Wehrdienst leisten.
- Gefangene, die im Rahmen des offentlich-rechtlichen Gewaltverhaltnisses zugewiesene Arbeit (
§ 37
,
§ 41
StVollzG
) verrichten.
- Nicht satzungsmaßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, z. B.
Postulanten
und
Novizen
.
- Bezieher folgender
Entgeltersatzleistungen
, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung arbeitslosenversicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben:
- Personen, die ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind unter drei Jahren erziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Erziehungszeit versicherungspflichtig oder freiwillig versichert waren oder ein Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben.
- Personen, die eine
Pflegezeit
nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen, wenn sie unmittelbar vorher arbeitslosenversicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben.
Selbstandige
und außerhalb der EU beschaftigte Arbeitnehmer sind nicht versicherungspflichtig; sie konnen sich aber seit Februar 2006 unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der
Freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit
(
§ 28a
SGB III) versichern. Im Ausland Beschaftigte und Selbstandige zahlen dabei einen monatlichen Beitrag, der nach einem fiktiven Einkommen in Hohe der monatlichen
Bezugsgroße
bemessen wird, in den ersten zwei Jahren nach einer Existenzgrundung sind es fur Selbststandige nur 50 % der Bezugsgroße. Bei dem aktuellen Beitragssatz von 3 % liegt der monatliche Beitrag fur im Ausland Beschaftigte und fur Selbstandige nach der fur 2015 geltenden Bezugsgroße bei 85,05 €, ab 2018 sind es 91,35 €, fur Selbstandige im
Beitrittsgebiet
bei 72,45 €.
[4]
Die Arbeitslosenversicherung wird, wie die
Kranken-
,
Pflege-
und
Rentenversicherung
durch Beitrage der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die
Bundesagentur fur Arbeit
(BA) als Trager der Arbeitslosenversicherung finanziert durch die Erhebung der Beitrage, die durch Umlagen, Mittel des Bundes und sonstige Einnahmen erganzt werden, nicht nur die Versicherungsleistungen im engeren Sinne, sondern auch die ihr im Rahmen der
Arbeitsmarktpolitik
zugewiesenen Aufgaben sowie die Mittel fur die Verwaltung und fur die Selbstverwaltung.
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden hauptsachlich aus den Versicherungsbeitragen finanziert. Bei Arbeitnehmern ist der Beitrag je zur Halfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu tragen. Der Beitrag wird durch die zustandige
Einzugsstelle
erhoben und an die Bundesagentur fur Arbeit gezahlt.
Zur
Finanzierung
der versicherungsfremden Aufgaben, die der
Bundesagentur
ubertragen sind, zahlte der
Bund
nach § 363 SGB III a.F. bis 2012 einen Bundeszuschuss, der jedoch durch den
Eingliederungsbeitrag
faktisch gemindert wurde. Zum 1. Januar 2013 sind sowohl der Bundeszuschuss als auch der Eingliederungsbeitrag entfallen.
Arbeitslosenversicherung in Deutschland
Zeitraum
|
Beitragssatz
|
1992
|
6,2 %
|
1993?2006
|
6,5 %
|
2007
|
4,2 %
|
2008
|
3,3 %
|
2009 und 2010
|
2,8 %
|
2011?2018
|
3,0 %
|
2019
laut Gesetz:
per Verordnung:
|
2,6 %
2,5 %
|
2020?2022
laut Gesetz:
per Verordnung:
|
2,6 %
2,4 %
|
seit 2023
|
2,6 %
|
Gesetzlich betragt der Beitragssatz seit dem 1. Januar 2019 2,6 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts (
§ 341
Abs. 2 SGB III). Per Verordnung wurde der Beitrag im Jahr 2019 auf 2,5 %
[5]
und fur die Jahre 2020 bis 2022 auf 2,4 %
[6]
abgesenkt. Seit dem 1. Januar 2023 betragt der Beitragssatz wieder
2,6 %
.
Von 1993 bis Ende 2006 hatte der Beitragssatz noch 6,5 % betragen, danach war er zunachst auf 4,2 Prozent, spater bis Ende 2008 auf 3,3 % gesenkt worden. Zum 1. Januar 2009 wurde der Beitrag auf 2,8 % gesenkt.
[7]
Zum 1. Juli 2008 wurde die Absenkung auf 2,8 % im Rahmen des
Konjunkturpakets II
bis zum Jahresende 2010 verlangert. Ab dem 1. Januar 2011 betrug er 3,0 %.
Beim Arbeitslosengeld, das nach der Hohe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bemessen wird (
§ 341
Abs. 1 SGB III), fuhrt die Beitragsbemessungsgrenze dazu, dass die Leistung entsprechend gedeckelt ist.
Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung erbringt die Agentur fur Arbeit Leistungen der aktiven
Arbeitsforderung
und
Entgeltersatzleistungen
. Es handelt sich dabei nicht ausschließlich um Versicherungsleistungen, denn auch Nichtversicherte konnen bestimmte Leistungen erhalten.
Nach dem Recht der Arbeitsforderung konnen in Anspruch genommen werden:
[8]
- Berufsberatung und
Arbeitsmarktberatung
- Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung
- Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung
- Leistungen zur beruflichen Weiterbildung
- Ubernahme von Weiterbildungskosten
- Leistungen zur Aufnahme einer Erwerbstatigkeit
- Leistungen zum Verbleib in Beschaftigung
- Leistungen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
- Arbeitslosengeld
,
Teilarbeitslosengeld
, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung und
Insolvenzgeld
Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland wurde am 16. Juli 1927 durch das
Gesetz uber Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
eingefuhrt und der
Reichsanstalt fur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
ubertragen. Zuvor konnten Erwerbslose, die bedurftig waren, Unterstutzungsleistungen im Rahmen der Erwerbslosenfursorge erhalten, die ab 1918 eine Pflichtaufgabe der Kommunen gewesen war.
[9]
Ab November 1923 mussten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beitrage zur Finanzierung der Erwerbslosenfursorge leisten.
[10]
Mit der nationalsozialistischen Machtergreifung im Jahr 1933 wurde die Reichsanstalt ?gleichgeschaltet“, Selbstverwaltung und freie Berufswahl wurden abgeschafft und die ?Lenkung der Arbeitskrafte“ zum Staatsprogramm erhoben. Nach dem Uberfall auf Polen waren die Arbeitsamter auch fur die besetzten Gebiete zustandig, die Ausschopfung aller dort verfugbaren Arbeitskraftreserven fur die Kriegswirtschaft in Deutschland war ihre Hauptaufgabe.
[11]
Nach dem
Krieg
wurde die Arbeitslosenversicherung in der neu gegrundeten Bundesrepublik Deutschland 1952 bundesgesetzlich geregelt.
[12]
1969 wurde die Arbeitslosenversicherung in das
Arbeitsforderungsgesetz
uberfuhrt. Seit dem 1. Januar 1998 ist die Arbeitslosenforderung im
SGB III
geregelt.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gehort im sozialen Sicherungssystem der
Schweiz
zu den
Sozialversicherungen
. Verantwortlich fur die Arbeitslosenversicherung sind das
Staatssekretariat fur Wirtschaft
(SECO) und die entsprechenden kantonalen Behorden. Die kantonalen Behorden treten unter verschiedenen Namen wie ≪Kantonales Amt fur Industrie, Gewerbe und Arbeit≫, ≪Amt fur Wirtschaft und Arbeit≫ oder ≪Kantonales Arbeitsamt≫ auf. Die Arbeitslosenversicherung ist dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) unterstellt.
Selbstandigerwerbende
konnen sich basierend auf Art. 114 BV freiwillig versichern.
[13]
Arbeitgeberbeitrag 1,1 % fur Jahreseinkommen bis 148.200 CHF; 0,5 % fur Jahreseinkommen uber 148.200 CHF.
Arbeitnehmerbeitrag 1,1 % fur Jahreseinkommen bis 148.200 CHF; 0,5 % fur Jahreseinkommen uber 148.200 CHF.
Die verschiedenen Arbeitslosenkassen zahlen im Auftrag des SECO und mit dessen Geld Leistungen an
Arbeitslose
aus. Außerdem prufen die Arbeitslosenkassen, ob der
Arbeitnehmer
Anspruch auf Leistungen hat. Es gibt verschiedene Arbeitslosenkassen, im Wesentlichen die kantonalen Kassen und solche der
Gewerkschaften
. Die Arbeitslosen konnen frei auswahlen, uber welche Arbeitslosenkasse die Auszahlung der Leistungen erfolgen soll.
Um Leistungen aus der Arbeitslosenkasse zu erhalten, mussen folgende Voraussetzungen erfullt sein:
- Meldung der Erwerbslosigkeit bei der Wohngemeinde oder dem zustandigen RAV
- Mindestausfall von zwei Arbeitstagen oder Lohneinbuße
- Alter
: 18 bis 64 (Frauen), 18 bis 65 (Manner)
- kein
AHV
-Rentner
- innerhalb der letzten zwei Jahre wahrend 12 Monaten Beitrage gezahlt, d. h. als Arbeitnehmer in der Schweiz oder im Ausland gearbeitet haben
- sich aktiv um eine neue Stelle bemuhen
Fur zahlreiche Falle gibt es Spezialregelungen, auf die in diesem Rahmen nicht eingegangen werden kann.
In der Regel werden 70 % des versicherten AHV-pflichtigen Lohns als Arbeitslosenentschadigung ausgezahlt. 80 % des versicherten AHV-pflichtigen Lohns werden ausgezahlt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfullt ist:
- Unterhaltspflichten
gegenuber Kindern
- versicherter monatlicher Verdienst liegt unter 3797 Franken
- Invaliditat
Maximal werden monatlich 6230 CHF bzw. 7120 CHF bei Anspruch auf 80 % ausgezahlt.
Bei
Zahlungsunfahigkeit
des
Arbeitgebers
deckt die Insolvenzentschadigung den Verdienstausfall fur bereits geleistete Arbeit fur maximal 3 Monate. Die Insolvenzentschadigung wird direkt dem Arbeitnehmer ausbezahlt.
Von Kurzarbeit betroffene Arbeitgeber erhalten uber einen bestimmten Zeitraum 60 % bzw. 67 % der Lohnkosten ausbezahlt. Damit sollen
Kundigungen
wegen kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfalle verhindert werden. Die Leistungen werden an den Arbeitgeber ausbezahlt.
Schlechtwetterentschadigung gibt es fur Arbeitsausfalle, die wegen schlechter Witterung entstanden sind. Damit sollen Kundigungen verhindert werden. Die Leistungen werden an den Arbeitgeber ausbezahlt.
Die
Regionalen Arbeitsvermittlungszentren
RAV sind eine wichtige Organisation innerhalb der Arbeitslosenversicherung. Die 121 RAV betreiben die großte Stellenvermittlungsplattform der Schweiz und beschaftigen rund 1'500 Mitarbeiter. Das RAV berat Arbeitslose und unterstutzt diese bei der Suche nach einem neuen Job. Das RAV organisiert auch Kurse fur Arbeitslose. Außerdem wird kontrolliert, ob sich der Arbeitslose genugend um eine neue Stelle bemuht.
Arbeitgeber erhalten Unterstutzung bei der Personalsuche.
- 1884 wurde durch den Typographenbund die erste Arbeitslosen-Unterstutzungskasse gegrundet. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten entstehen weitere Arbeitslosenkassen. 1951 trat ein
Gesetz
in Kraft, das es den Kantonen erlaubte, auf ihrem Gebiet eine obligatorische Arbeitslosenversicherung einzufuhren. Im Jahr 1977 wurde eine gesamtschweizerische Arbeitslosenversicherung geschaffen, die fur alle Arbeitnehmer obligatorisch ist.
Die Arbeitslosenversicherung gehort auch in
Osterreich
zum Sicherungssystem der staatlichen Sozialversicherungen. Verantwortlich fur die Arbeitslosenversicherung ist das
Arbeitsmarktservice
(AMS), ein Dienstleistungsunternehmen des offentlichen Rechts mit eigenem (politisch besetzten) Verwaltungsrat und unter Aufsicht des
Bundesministeriums fur Arbeit, Familie und Jugend
. Die praktische Abwicklung erfolgt in 100 regionalen Stellen und 9 Landesgeschaftsstellen des AMS. Die Bestimmungen sind im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) geregelt.
Pflichtversichert sind
Arbeitnehmer
(außer
geringfugig Beschaftigte
), Lehrlinge, Heimarbeiter, sowie eine Reihe weiterer Personengruppen nach Spezialbestimmungen.
Freie Dienstnehmer
sind seit dem 1. Janner 2008 pflichtversichert,
Selbstandige
konnen sich seit Janner 2009 wahlweise gegen Arbeitslosigkeit versichern.
Der Beitragssatz fur die Arbeitslosenversicherung betragt fur den Arbeitgeber 3 % (bei Lehrverhaltnissen: 1,2 %), fur den Arbeitnehmer ist der Beitrag je nach Einkommen gestaffelt. Werte (Stand 2022):
[14]
bis 1.828 €: 0 %, uber 1.828 € bis 1.994 €: 1 %, uber 1.994 € bis 2.161 €: 2 %. Uber einem Einkommen von 2.161 € brutto wird der ?normale“ Beitragssatz von 3 % einbehalten.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld betragt ca. 55?60 % vom Nettoeinkommen plus Zuschlage fur Familienmitglieder (2012: 97 Cent pro Tag und Person). Die Bezugsdauer reicht von 20 bis 52 Wochen, je nach Lange der bisherigen Versicherungszeiten und Alter.
Nach dem Aufbrauch des Arbeitslosengeldes kann
Notstandshilfe
beantragt werden, die zeitlich unbegrenzt ist und zwischen 92 % und 95 % des Arbeitslosengeld betragt. Allerdings wurde bei dieser Leistung das Einkommen von Ehepartnern und Lebensgefahrten bis zum 30. Juni 2018 abgezogen, unter Berucksichtigung verschiedener Freigrenzen.
Bei Beendigung von Dienstverhaltnissen aus Eigenverschulden (z. B.
Kundigung durch den Dienstnehmer
, Entlassung) werden fur die ersten vier Wochen keine Leistungen ausbezahlt, die Bezugsdauer verschiebt sich nach hinten. Wird eine mogliche Arbeitsaufnahme verweigert oder vereitelt, werden die Leistungen fur einen Zeitraum von sechs Wochen, im Wiederholungsfall fur acht Wochen ersatzlos gestrichen.
Eine Arbeitslosenversicherung auf EU-Ebene gibt es nicht. Vorangetrieben vom EU-Sozialkommissar
Laszlo Andor
wird im Zusammenhang mit der Errichtung einer vertieften
Europaischen Wirtschafts- und Wahrungsunion
die Einfuhrung einer europaischen Basis-Arbeitslosenversicherung diskutiert. Im Sinne eines makrookonomischen Instruments soll damit aus Landern mit einem Boom und geringer Arbeitslosigkeit Kaufkraft abgezogen und die Kaufkraft in Krisenlandern mit hoher Arbeitslosigkeit gestutzt werden. Nationale Arbeitslosenversicherungen sollen die Leistungen der europaischen Basis-Arbeitslosenversicherung aufstocken konnen.
[15]
[16]
[17]
Eine solche einheitliche Arbeitslosenversicherung ist nur durch eine Anderung des
EU-Vertrags
mit der Zustimmung aller Mitglieder moglich.
[17]
Arbeitslosenversicherungen bestehen heute in vielen Landern (geordnet nach dem Jahr der Einfuhrung)
[18]
:
- Deutschland
- Osterreich
- Schweiz
- ↑
Der Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland.
(PDF) In:
statistik.arbeitsagentur.de.
Bundesagentur fur Arbeit, April 2017,
S. 24
,
abgerufen am 22. Mai 2017
: ?Im April 2017 haben nach vorlaufiger Hochrechnung 750.000 Menschen Arbeitslosengeld nach dem SGB III erhalten (ohne Arbeitslosengeld fur Weiterbildung).“
- ↑
Bundessozialgericht, Urteil vom 4. Juli 2007 - B 11a AL 5/06 R
- ↑
Bundessozialgericht, Urteil vom 29. August 2012, B 12 R 14/10 R
- ↑
Kosten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung 2015
, zuletzt abgerufen am 16. Juli 2015.
- ↑
Verordnung
uber die Erhebung von Beitragen zur Arbeitsforderung
nach einem niedrigeren Beitragssatz fur die Kalenderjahre 2019 bis 2022
(Beitragssatzverordnung 2019 ? BeiSaV 2019) (
BGBl. 2018 I S. 2663
)
- ↑
Erste Verordnung zur Anderung der Beitragssatzverordnung 2019 (
BGBl. 2019 I S. 1998
)
- ↑
Verordnung uber die Erhebung von Beitragen zur Arbeitsforderung nach einem niedrigeren Beitragssatz (Beitragssatzverordnung 2009) vom 21. Dezember 2008 (
BGBl. I S. 2979
)
- ↑
§ 19
Abs. 1
SGB I
- ↑
Verordnung uber Erwerbslosenfursorge vom 13. November 1918
- ↑
Verordnung uber die Aufbringung der Mittel fur die Erwerbslosenfursorge vom 15. Oktober 1923, RGBl. I, S. 984
- ↑
http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/arbeitslosenversicherung/geschichte.html
- ↑
Gesetz uber die Errichtung einer Bundesanstalt fur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. Marz 1952 (
BGBl. I S. 123
)
- ↑
Art. 114
(
Memento
des
Originals
vom 12. September 2012 im
Internet Archive
)
Info:
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Anleitung
und entferne dann diesen Hinweis.
@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.admin.ch
Arbeitslosenversicherung
- ↑
Sozialversicherungsbeitrage fur altere Arbeitnehmer.
In:
oesterreich.gv.at.
Abgerufen am 11. August 2022
.
- ↑
Q and A on the concept of "basic European unemployment insurance".
In:
Europaische Kommission.
3. September 2014,
abgerufen am 22. September 2019
(englisch).
- ↑
Europaische Arbeitslosenversicherung. Deutsche sollen fur Arbeitslose in anderen Landern zahlen.
In:
Focus.de.
25. August 2014,
abgerufen am 22. September 2019
.
- ↑
a
b
Brussel plant europaische Arbeitslosenversicherung.
In:
welt.de.
25. August 2014,
abgerufen am 22. September 2019
.
- ↑
Manfred G. Schmidt:
Der Wohlfahrtsstaat: Eine Einfuhrung in den historischen und internationalen Vergleich
, 2007, S. 125