Das
Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik
war eine grundlegende gesetzliche Regelung des
Arbeitsrechts
fur die Beschaftigten und Betriebe der
DDR
, wobei einheitlich die Rechte und Pflichten festgelegt wurden. Das AGB wurde am 16. Juni 1977 (GBl. I S. 185 f.) von der
Volkskammer
beschlossen und trat am 1. Januar
1978
in Kraft. Vorlaufer waren das
Gesetz der Arbeit zur Forderung und Pflege der Arbeitskrafte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivitat und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten
, das am 1. Mai 1950 in Kraft trat, und das Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961.
Das AGB umfasste ursprunglich 17 Kapitel:
- Grundsatze des sozialistischen Arbeitsrechts
- Leitung der Betriebe und Mitwirkung der Werktatigen
- Abschluss, Anderung und Auflosung des Arbeitsvertrages
- Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin
- Lohn und Pramie
- Berufsausbildung
- Aus- und Weiterbildung
- Arbeitszeit
- Erholungsurlaub
- Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Geistig-kulturelles und sportliches Leben
- Besondere Rechte der werktatigen Frau und Mutter
- Arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit der Werktatigen
- Schadensersatzleistungen des Betriebes
- Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten
- Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsrechts
- Entscheidung von Arbeitsstreitfallen und von Streitigkeiten auf dem Gebiet der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten.
Das AGB galt fur alle Arbeiter und Angestellten einschließlich der Heimarbeiter und Lehrlinge in
volkseigenen Betrieben
und
Kombinaten
, sozialistischen Genossenschaften, staatlichen Organen und Einrichtungen sowie bei gesellschaftlichen Organisationen. Es wurde auch auf die
Arbeitsrechtsverhaltnisse
der Beschaftigten in Betrieben anderer Eigentumsformen und auf Arbeitsrechtsverhaltnisse, die zwischen Burgern begrundet wurden, angewandt, soweit dafur keine besonderen Rechtsvorschriften bestanden (§ 15 Abs. 2 AGB und die Verordnung(VO) uber die Anwendung des AGB in Handwerks- und Gewerbebetrieben und Einrichtungen vom
3. November
1977 (GBl. I 1997 Nr. 34 S. 370)).
Es galt auch fur die Arbeitsrechtsverhaltnisse des unter § 15 Abs. 3 AGB genannten Personenkreises, fur den jedoch Besonderheiten geregelt werden konnte. Das ABG wurde durch eine Reihe nachgeordneter Rechtsvorschriften, welche vor allem die Grundsatzregelungen konkretisierten oder Einzelheiten zur Durchfuhrung der in ihm enthaltenen Normen regelten, erganzt. Diese Rechtsvorschriften wurden teilweise nach Inkrafttreten des AGB erlassen. Fur andere wurde bei seinem Inkrafttreten die Weitergeltung erklart.
Nachfolgende Rechtsvorschriften bestanden vor allem als Verordnungen und Durchfuhrungsbestimmung (DB) zu diesen (z. B. auf den Gebieten der Gewahrung von Pramien, der Berufsausbildung, der Erholungserlaubnis, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten einschließlich der freiwilligen Zusatzrentenversicherung, der Bildung und Tatigkeit der Konfliktkommissionen und der Anwendung des AGB in Handwerks- und Gewerbebetrieben und Einrichtungen), als Anordnung (AO) der Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane (z. B. in der
Arbeitsrechtsfahigkeit
uber die freiwillige produktive Tatigkeit der Schuler wahrend der Ferien, die Sicherung des Rechts auf Arbeit fur Rehabilitanden, den Abschluss von Einzelvertragen, die Gewahrung von Sonderpramien fur Materialeinsparungen und die Erschließung volkswirtschaftlicher Reserven, die Entschadigungszahlungen bei Dienstreisen u. a.) und als
Rahmenkollektivvertrage
und Nachtrage dazu fur die einzelnen Zweige und Bereiche der Volkswirtschaft und fur bestimmte Personengruppen.
Die Rechtsvorschriften wurden zum Teil erganzt und weiter konkretisiert in normativen betrieblichen Regelungen, wie dem
Betriebskollektivvertrag
, der
Arbeitsordnung
, den Lohnformvereinbarungen u. a.
Das AGB ist mit der Wiedervereinigung außer Kraft getreten. Einzelne Bestimmungen galten vorubergehend fort. Geregelt ist dies in der Anlage zum Einigungsvertrag: Anlage II Kapitel VIII, Sachgebiet A - Arbeitsrechtsordnung, Abschnitt III.
- Ministerium fur Arbeit:
Verordnung zum Schutz der Arbeitskraft vom 25. Oktober 1951. Mit dem Gesetz der Arbeit vom 19. April 1950.
Deutscher Zentralverlag, Berlin.
- Bundesvorstand des FDGB:
Gesetzbuch der Arbeit der DDR vom 12. April 1961.
Verlag Tribune, Berlin 1961.
- Staatliche Plankommission Kommission fur Arbeit und Lohne (Hrsg.):
Gesetzbuch der Arbeit und andere ausgewahlte rechtliche Bestimmungen arbeitsrechtlichen Inhalts.
Staatsverlag der DDR, Berlin 1964.
- Staatssekretariat fur Arbeit und Lohne (Hrsg.):
Arbeitsgesetzbuch der DDR mit Einfuhrungsgesetz.
Textausgabe mit Sachregister, Verlag Tribune / Staatsverlag der DDR, 1977.
- Staatssekretariat fur Arbeit und Lohne (Hrsg.):
Unser Arbeitsgesetzbuch ? Eine Einfuhrung vom Bundesvorstand des FDGB.
Verlag Tribune / Staatsverlag der DDR, 1977.
- Ulrich Lohmann:
Das neue Arbeitsgesetzbuch der DDR
. In:
Recht der Arbeit
1978, S. 356?362.
- Wera Thiel:
Arbeitsrecht in der DDR. Ein Uberblick uber die Rechtsentwicklung und der Versuch einer Wertung.
VS Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden, 1997.
ISBN 978-3-663-09289-6
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