Das
Arbeitsgericht Insterburg
war ein
preußisches
Arbeitsgericht
mit Sitz in
Insterburg
.
Gemaß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926
[1]
wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhangig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Konigsberg entstand so 1927 das
Landesarbeitsgericht Konigsberg
als einziges Landesarbeitsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Konigsberg. In Insterburg entstand das Arbeitsgericht Insterburg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der
Amtsgerichte Darkehmen
,
Gumbinnen
und
Insterburg
. Es bestand jeweils eine Kammer fur Arbeiter und Angestellte sowie eine Kammer fur Handwerk, die auch fur das
Arbeitsgericht Stallupohnen
zustandig war.
[2]
1945 wurde der Arbeitsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Arbeitsgerichts Insterburg.
- ↑
RGBl. I S. 507
- ↑
Verordnung uber die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927,
GS
S. 97 f. (insb. S. 114),
Digitalisat