Das
Arbeitsgericht Hindenburg
war ein
Gericht
der
Arbeitsgerichtsbarkeit
mit Sitz in
Hindenburg
.
Gemaß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926
[1]
wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am
Landgericht Gleiwitz
entstand so 1927 das
Landesarbeitsgericht Gleiwitz
als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des
Oberlandesgerichtes Breslau
. In Hindenburg entstand das Arbeitsgericht Hindenburg. Sein Sprengel umfasste den Bezirk des
Amtsgerichts Hindenburg
. Es bestand je eine Kammer fur Arbeiter, fur Angestellte und fur Handwerk.
[2]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 die Deutschen vertrieben und die Geschichte des Arbeitsgerichts Hindenburg endete.
- ↑
RGBl. I S. 507
- ↑
Verordnung uber die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927,
GS
S. 97 f. (insb. S. 101),
Digitalisat