Das
Arbeitsgericht Deutsch Krone
war ein
Gericht
der
Arbeitsgerichtsbarkeit
mit Sitz in
Deutsch Krone
.
Gemaß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926
[1]
wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am
Landgericht Schneidemuhl
entstand so 1927 das
Landesarbeitsgericht Schneidemuhl
als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des
Oberlandesgerichtes Marienwerder
. In Deutsch Krone entstand das Arbeitsgericht Deutsch Krone. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der
Amtsgerichte Deutsch Krone
,
Markisch Friedland
und
Schloppe
. Es bestand eine gemeinsame Kammer fur Arbeiter und Angestellte und eine Kammer fur Handwerk.
[2]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 die Deutschen vertrieben und die Geschichte des Arbeitsgerichts Deutsch Krone endete.
- ↑
RGBl. I S. 507
- ↑
Verordnung uber die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927,
GS
S. 97 f. (insb. S. 115),
Digitalisat