Das
Arbeitsgericht Bunzlau
war ein
Gericht
der
Arbeitsgerichtsbarkeit
mit Sitz in
Bunzlau
.
Gemaß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926
[1]
wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am
Landgericht Gorlitz
entstand so 1927 das
Landesarbeitsgericht Gorlitz
als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des
Oberlandesgerichtes Breslau
. In Bunzlau entstand das Arbeitsgericht Bunzlau. Sein Sprengel umfasste den Bezirk der
Amtsgerichte Bunzlau
und
Naumburg am Queis
. Es bestand je eine Kammer fur Arbeiter, fur Angestellte und fur Handwerk.
[2]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 die Deutschen vertrieben und die Geschichte des Arbeitsgerichts Bunzlau endete.
- ↑
RGBl. I S. 507
- ↑
Verordnung uber die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927,
GS
S. 97 f. (insb. S. 101),
Digitalisat