Apostolisches Vikariat

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Ein Apostolisches Vikariat ist nach romisch-katholischem Kirchenrecht ( CIC 1983 ) ein bestimmter Teil der katholischen Glaubensgemeinschaft, der aufgrund besonderer Umstande noch nicht als Diozese errichtet worden ist. Die Vorstufe ist die Apostolische Prafektur . Als eigene, dauerhafte Organisationsform existierten Feldvikariate (spater: Militarvikariate) fur die Seelsorge in den Streitkraften .

Es gibt einen Apostolischen Vikar , der in der Regel Titularbischof ist und zugleich die volle Jurisdiktion uber das Gebiet des Apostolischen Vikariates besitzt. Damit hat er die gleichen Aufgaben wie ein Diozesanbischof . [1] Faktisch ist er jedoch nicht wie ein Diozesanbischof Ordinarius aus eigener Person, sondern nur Stellvertreter des Papstes kraft ordentlicher stellvertretender Gewalt (potestas).

Nach dem Untergang der meisten norddeutschen Bistumer in der Reformation waren deren Gebiete bis 1821/1824 im Apostolischen Vikariat des Nordens zusammengefasst.

Im spaten 20. Jahrhundert gab es kaum noch Apostolische Vikariate; die meisten, die sich als lebensfahig erwiesen hatten, wurden zu Bistumern erhoben. Unter Papst Johannes Paul II. wurden wieder verstarkt Apostolische Vikariate eingerichtet. Sie befinden sich oftmals in Missionsgebieten .

Weil die meisten Missionsgebiete von Ordensgemeinschaften betreut werden, sind in den Apostolischen Vikariaten zumeist Ordensleute auch Bischofe.

Aktuell bestehende

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  • Wilhelm Rees : Apostolischer Vikar bzw. Prafekt . In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon fur Theologie und Kirche . 3. Auflage. Band   1 . Herder, Freiburg im Breisgau 1993, Sp.   878 .
  • Franz Kalde: Diozesane und quasidiozesane Teilkirchen. In: Joseph Listl, Heribert Schmitz (Hrsg.): Handbuch des katholischen Kirchenrechts. 2. grundlegend neubearbeitete Auflage. Regensburg 1999, S. 420ff., insbes. S. 423.

Einzelnachweise

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  1. vgl. cc. 134, 368, 381 § 2, 400 § 3 CIC