Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Portugal

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Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Portugal wurde am 17. Marz 1964 unterzeichnet [1] [2] ( Kabinett Erhard I ) und fuhrte zum Beginn einer portugiesischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland . Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als ? Gastarbeiter “ bezeichnet.

Gemaß dem Anwerbeabkommen wurde portugiesischen Staatsburgern zur Erzielung von Erwerbseinkommen ein zeitlich unbefristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gewahrt. Die Anwerbeabkommen mit der BRD wurden auf Initiative der Entsendelander zum Ausgleich von deren Leistungsbilanzdefizit gegenuber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen. [3]

Ahnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten, darunter auch Spanien, was zu einem Wachstum der Gemeinschaft der Ibero-Deutschen fuhrte.

Einzelnachweise

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  1. Migrationsmuseum Rheinland-Pfalz: 50 Jahre Anwerbeabkommen Deutschland-Portugal
  2. http://www.zeitklicks.de/top-menu/zeitstrahl/jahr/1964/anwerbeabkommen-mit-portugal/
  3. Heike Knortz : Diplomatische Tauschgeschafte. ?Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschaftigungspolitik 1953-1973. Bohlau Verlag, Koln 2008.