Das
Anwerbeabkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland
und dem Konigreich
Marokko
wurde am 21. Mai 1963 unterzeichnet
[1]
(
Kabinett Adenauer V
) und fuhrte, trotz gegenteiliger vertraglicher Ausgestaltung (Befristung der Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre, sogenanntes
Rotationsprinzip
), zum Beginn einer marokkanischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als
Gastarbeiter
bezeichnet. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen 22.400 marokkanische Gastarbeiter nach Deutschland.
[2]
Ahnliche
Anwerbeabkommen
schloss die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten:
Turkei
,
Griechenland
,
Italien
,
Jugoslawien
,
Portugal
,
Spanien
und
Tunesien
.
Der Abschluss des Abkommens war innerhalb der deutschen Regierung stark umstritten. Fur seinen Abschluss sprach die Erwartung, den Arbeitskraftebedarf im Bergbau und vor allem im
Steinkohlenbergbau
zu decken und zugleich einen bereits bestehenden Zustrom von Menschen, die illegal aus Marokko einreisten und sich im Bergbau um Arbeit bewarben, zu regulieren.
[3]
Das Anwerbeabkommen mit dem Konigreich Marokko enthielt von Anfang an im Gegensatz zu den Anwerbeabkommen mit den westlichen Landern einige Besonderheiten (die auch fur die Abkommen mit Tunesien und der Turkei galten):
[4]
- eine Anwerbung war ausschließlich fur Unverheiratete vorgesehen,
- ein Familiennachzug bzw. die Familienzusammenfuhrung wurde im Abkommen explizit ausgeschlossen,
- eine Gesundheitsprufung und eine Eignungsuntersuchung fur die anzunehmende Arbeit,
- eine Obergrenze fur den Aufenthalt von 2 Jahren wurde festgeschrieben, eine Verlangerung ausgeschlossen
- ↑
Archivierte Kopie
(
Memento
des
Originals
vom 28. Dezember 2015 im
Internet Archive
)
Info:
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@1
@2
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- ↑
Mareen Ledebur:
50 Jahre marokkanische Gastarbeiter: Das verschlafene Jubilaum
. In:
Die Tageszeitung: taz
. 20. Juli 2013,
ISSN
0931-9085
(
taz.de
[abgerufen am 18. Februar 2019]).
- ↑
Hisashi Yano:
Arbeitsmigration im Steinkohlenbergbau in der Fruhphase der Bundesrepublik
, Keio economic studies, Band 36, Nummer 2 (1999), S. 11?32. Kapitel ?IV. Turken und Marokkaner ab 1961“, S. 21?26.
- ↑
Davy, Ulrike (Hg.): "Die Integration von Einwanderern, rechtliche Regelungen im europaischen Vergleich", S. 340ff