Anjouan
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Karte der Insel Anjouan
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Gewasser
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Indischer Ozean
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Inselgruppe
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Komoren-Archipel
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Geographische Lage
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12° 14′
S
,
44° 27′
O
-12.2275
44.457777777778
1595
Koordinaten:
12° 14′
S
,
44° 27′
O
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Flache
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424 km²
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Hochste Erhebung
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Mont Ntringui
1595
m
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Einwohner
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240.000
566 Einw./km²
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Hauptort
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Mutsamudu
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Anjouan
(
komorisch
Ndzuwani
) ist eine der drei Hauptinseln der Republik der
Komoren
. Sie ist 424 km² groß und hat etwa 240.000 Einwohner. Sie bildet eine
autonome
Teilrepublik. Die Hauptstadt dieser Insel ist
Mutsamudu
. Bemerkenswert ist, dass an den Meeresabhangen der Insel
Quastenflosser
leben. Eine wichtige Verkehrsanbindung bietet der
Flughafen Ouani
.
In alter Literatur findet man fur diese Insel auch die Namen:
Johanna
,
Hinzuan
oder
Zuani
.
Die ersten bekannten Bewohner der Insel kamen aus
Indonesien
und
Polynesien
auf die Komoren. Etwa um das Jahr 1500 wurde das
Sultanat
Ndzuwani gegrundet. Dabei handelte es sich um das machtigste Sultanat der Komoren. 1816 bat Sultan Alawi bin Husein die
Franzosen
um Unterstutzung gegen das
Sultanat Sansibar
, welches sein Gebiet bedrohte.
Von Mitte der 1830er bis in die 1880er Jahre suchten amerikanische
Walfanger
Anjouan auf, um sich in Mutsamudu fur die Jagd auf
Pottwale
in den umliegenden Seegebieten zu verproviantieren. Manche Manner von der Insel fanden auf den Schiffen Beschaftigung als
Saisonarbeiter
. Die wechselnden Sultane suchten uber den Handel mit den Walfangern nicht nur ihre Machtposition nach innen zu festigen, sondern auch Beziehungen zu den Vereinigten Staaten aufzubauen, um die Abhangigkeit von der informellen Kolonialmacht Großbritannien zu verringern. Diese Bestrebungen erlitten 1851 einen Ruckschlag, als die
US Navy
auf die kurzzeitige Inhaftierung eines amerikanischen Kapitans mit einem Angriff auf Mutsamudu reagierte und Sultan Salim so zur Zahlung einer Entschadigung zwang. Bei der Beschießung der Stadt handelte es sich um die erste
Militaroperation der Vereinigten Staaten
im Indischen Ozean.
[1]
Schließlich wurde die Insel 1866 franzosisches Schutzgebiet. 1912 erfolgte die formelle
Annektierung
.
In der Folgezeit gehorte Anjouan zur franzosischen Kolonie
Madagaskar
. Nach dem
Zweiten Weltkrieg
wurden die Komoren ein eigenstandiges Uberseegebiet und im Jahr 1975, als sich die Komoren fur von Frankreich unabhangig erklarten, trat Anjouan dem neuen Staat bei.
1997 erklarten die Inseln Anjouan und
Moheli
ihre Unabhangigkeit von den Komoren. Der umgehende Versuch der Regierung, mit Waffengewalt wieder Kontrolle uber die abtrunnigen Inseln zu gewinnen, scheiterte ebenso wie der Versuch Anjouans, sich wieder Frankreich anzuschließen.
Im Jahre 2001 kam es zu einer Verfassungsreform, aufgrund der Anjouan wieder den Komoren beigetreten ist. Bei Wahlen im Jahr 2002 wurde
Mohamed Bacar
, der im Jahr davor durch einen
Putsch
die Macht auf Anjouan ergriffen hatte, zum Prasidenten der autonomen Insel gewahlt. Seine Amtszeit lief im April 2007 ab. Da die Wahlen erst fur den 10. Juni 2007 angesetzt waren, setzte das Verfassungsgericht der Komoren einen
kommissarischen
Prasidenten ein, der von Bacars Gefolgsleuten aus dem Amt verjagt wurde. Die Zentralregierung verschob die Wahl aufgrund mangelhafter Bedingungen fur deren Abhaltung um eine Woche. Bacar ließ am ursprunglichen Wahltag wahlen und erreichte 90 % der abgegebenen Stimmen. Seine Wahl wurde von der komorischen Bundesregierung nicht anerkannt.
Am 25. Marz 2008 wurde die Insel durch eine Invasion der
komorischen Armee
mit Hilfe der
Afrikanischen Union
unter Beteiligung
Tansanias
,
Senegals
, des
Sudan
und
Libyens
mit logistischer Unterstutzung
Frankreichs
eingenommen. Bacar fluchtete auf die franzosische Insel
Mayotte
und bat dort um
politisches Asyl
. Von Frankreich wurde er auf die Insel
Reunion
gebracht und dort wegen illegalen Grenzubertritts angeklagt. Die komorische Regierung fordert dagegen die Auslieferung Bacars.
[2]
Mit Verordnung (
EG
) Nr. 243/2008 vom 17. Marz 2008 hat die
Europaische Kommission
restriktive Maßnahmen gegen die Angehorigen der ehemaligen Regierung Bacar eingefuhrt. Unter anderem wurden samtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen von Mohamed Bacar, Jaffar Salim, Mohamed Abdou Madi, Ali Mchindra, Houmadi Souf, Rehema Boinali, Dhoihirou Halidi und Abdou Bacar eingefroren. Dazu zahlen auch Gelder und Zahlungen der bzw. an von diesen Personen kontrollierte Einrichtungen, Unternehmen und sonstige juristische Personen. Samtliche Zahlungen oder die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen sind genehmigungsbedurftig. Verstoße gegen diese Verordnung sind in der Bundesrepublik Deutschland gemaß § 34 Abs. 4 Nr. 2
Außenwirtschaftsgesetz
strafbewehrt
.
[3]
- ↑
Felix Schurmann:
Der graue Unterstrom: Walfanger und Kustengesellschaften an den tiefen Stranden Afrikas, 1770?1920.
Frankfurt a. M./New York 2017, S. 291?338.
- ↑
France flies rebel out of Comoros
In:
BBC News
, BBC, 28. Marz 2008. Abgerufen am 2. April 2008 (englisch).
- ↑
Bundesanzeiger Nr. 57, Seite 1340 vom 15. April 2008