Altstadtrathaus
oder
Altstadtisches Rathaus
bezeichnet ein
Rathaus
fur eine fruher rechtlich eigenstandige
Stadt
, an die sich spater eine ursprunglich rechtlich selbstandige
Neustadt
oder noch weitere
Stadtkerne
angehangt haben. Die neueren Stadtkerne waren oft rechtlich weiterentwickelt und hatten mehr Freiheiten, so dass deren Rathauser oft sogar alter und großer waren als die Altstadtrathauser. Beispiele sind:
Deutschland
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