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Alejandro Alvarez

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Titelseite einer Veröffentlichung von Alejandro Álvarez aus dem Jahr 1910
Titelseite des 1910 erschienenen Werkes Le droit international Americain von Alejandro Alvarez zu den Grundlagen und zur Natur des von ihm vertretenen ?amerikanischen Volkerrechts“

Manuel Alejandro Alvarez Jofre (*  9. Februar 1868 in Santiago de Chile ; † 19. Juli 1960 in Paris ) war ein chilenischer Jurist und Diplomat und einer der bedeutendsten lateinamerikanischen Volkerrechtler des 20. Jahrhunderts.

Er wirkte ab 1901 als Professor fur vergleichendes Zivilrecht an der Universidad de Chile sowie ab 1906 als Rechtsberater des chilenischen Außenministeriums und Vertreter seines Heimatlandes bei internationalen Tagungen. Von 1946 bis 1955 fungierte er als bisher einziger Chilene als Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag .

Sein von internationalistischen und panamerikanistischen Positionen gepragtes Wirken trug wesentlich zur Entwicklung des Volkerrechts in der ersten Halfte des 20. Jahrhunderts und zur Etablierung eines lateinamerikanischen Volkerrechtsbewusstseins bei. In Anerkennung seiner Leistungen wurde er unter anderem in das Institut de France , in die Real Academia de Ciencias Morales y Politicas Spaniens und in das Institut de Droit international aufgenommen sowie mehrfach fur den Friedensnobelpreis nominiert.

Akademische und diplomatische Laufbahn

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Foto des Hauptgebäudes der Universidad de Chile
Das Hauptgebaude der Universidad de Chile, an der Alejandro Alvarez sein Jurastudium absolvierte

Alejandro Alvarez wurde 1868 in Santiago de Chile geboren [1] und schloss 1892 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universidad de Chile ab. Sieben Jahre spater promovierte er an der Universitat Paris , an der er vom spateren Friedensnobelpreistrager Louis Renault beeinflusst wurde. Die Zeit ab 1890, in der er sich, auch im Rahmen seiner Dissertation , insbesondere mit dem Zivil- und Familienrecht sowie mit rechtsvergleichenden Fragestellungen in diesem Bereich beschaftigte, gilt als pragend fur sein spateres Wirken. [2] Ab 1895 unterrichtete er vergleichendes Zivilrecht an der Universidad de Chile, an der er 1901 zum Professor ernannt wurde. In den Jahren um die Jahrhundertwende unternahm er verschiedene Initiativen zur Reformierung der juristischen Ausbildung in seinem Heimatland, blieb damit jedoch weitestgehend erfolglos. [2] Bis zum Beginn der 1920er Jahre lebte Alejandro Alvarez wechselweise in Europa und in Sudamerika , bevor er sich in Paris niederließ.

Etwa ab 1910 begann er, sich zunehmend auf den Bereich des internationalen Rechts zu konzentrieren. [2] Wahrend dieser Zeit wirkte er in den Jahren von 1906 bis 1912 als Rechtsberater des chilenischen Außenministeriums, von 1907 bis 1920 gehorte er dem Standigen Schiedshof in Den Haag an. Nach der Grundung der Haager Akademie fur Volkerrecht im Jahr 1914 war er Mitglied von deren Kuratorium. Bei den Wahlen der ersten Richter fur den neugegrundeten Standigen Internationalen Gerichtshof im September 1921 wurde Alejandro Alvarez durch sein Heimatland Chile sowie durch Brasilien und Uruguay nominiert. Wahrend er in der Volkerbundversammlung die erforderliche Mehrheit erhielt, wahlten die Mitglieder des Volkerbundrates mehrheitlich den belgischen Kandidaten Edouard Descamps . [3] Auch bei der Wahl der Hilfsrichter ergaben sich zwischen Alvarez und Descamps die gleichen Mehrheitsverhaltnisse. Als Kompromisskandidaten wurden der Schweizer Max Huber als regularer Richter und der Norweger Frederik Beichmann als Hilfsrichter von beiden Gremien gewahlt. Zwischen 1921 und 1923 vertrat Alejandro Alvarez sein Heimatland als Delegierter bei den Tagungen der Versammlung des Volkerbundes und in der Folgezeit bei verschiedenen anderen internationalen Konferenzen in Europa und Amerika.

Ab den 1920er Jahren galt sein Interesse vor allem dem Wiederaufbau der internationalen Ordnung nach dem Ersten Weltkrieg . [2] Diesbezuglich propagierte er unter anderem ab 1924 ein Konzept zur Reform des Volkerbundes, das auf der Bildung regionaler beziehungsweise kontinentaler Zusammenschlusse basierte. [4] Mit diesen Vorschlagen beeinflusste er auch andere Ideen wie die auf den osterreichischen Schriftsteller Richard Nikolaus Coudenhove-Kalergi zuruckgehende Paneuropa-Bewegung . [5] In den 1930er Jahren arbeitete er unter anderem unter dem Titel ?Expose des motifs et Declaration des grands principes du droit international moderne“ eine 40 Artikel umfassende Deklaration der grundlegenden Prinzipien des Volkerrechts aus, die von bedeutenden internationalen Fachverbanden der damaligen Zeit wie der International Law Association , der Academie Diplomatique Internationale und der Union Juridique International angenommen wurde. [6] Wahrend des Zweiten Weltkrieges veroffentlichte er mehrere Artikel in spanischer Sprache , die auf drei Konferenzen basierten, die er 1941 in Buenos Aires organisierte. [7] In diesen Schriften betrachtete er den Zweiten Weltkrieg zwar einerseits als Kataklysmus und als Riss des Volkerrechts, andererseits war er jedoch auch optimistisch im Hinblick auf den nachfolgenden Beginn einer neuen und besseren Ara.

Richter am Internationalen Gerichtshof

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Foto des Gebäudes des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag
Der Sitz des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, an dem Alejandro Alvarez von 1946 bis 1955 als Richter wirkte

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Alejandro Alvarez 1946 als bisher einziger Jurist aus Chile zum Richter an den Internationalen Gerichtshof gewahlt. [8] Mit seinem Alter von 78 Jahren zum Zeitpunkt der Wahl war er der alteste unter den ersten Richtern des neugegrundeten Gerichtshofs. Zu den 31 Staaten, deren Stimmen er erhielt, zahlten neben 14 lateinamerikanischen Landern unter anderem seine Wahlheimat Frankreich, Norwegen , die Sowjetunion und Sudafrika . Er war wahrend seiner neunjahrigen Amtszeit bis 1955 an zwolf Entscheidungen sowie acht Gutachten beteiligt, und gab in zwei Urteilen und vier Gutachten eine Mindermeinung sowie in drei Urteilen und zwei Gutachten zustimmende Sondervoten ab.

Aufgrund seiner Stellungnahmen galt er als ausgepragter Individualist und Querdenker sowie als ?Great Dissenter“ (großer Abweichler) des Gerichts. [9] Seine Sondervoten enthielten stets einen langeren Prolog , in welchem er seine Vorstellungen zur Notwendigkeit eines ?neuen Volkerrechts“ darlegte, bevor er sich den eigentlichen Fragestellungen des jeweiligen Falls zuwandte. [10] Als inhaltlich weitreichend erwies sich insbesondere seine 1950 in dem Gutachten International Status of South West Africa zum Rechtsstatus von Sudwestafrika abgegebene Mindermeinung, welcher sich der Gerichtshof rund zwei Jahrzehnte spater in dem 1971 abgegebenen Gutachten Legal Consequences for States of the Continued Presence of South Africa in Namibia anschloss. [9]

Alejandro Alvarez starb 1960 im Alter von 92 Jahren in Paris.

Rechtsphilosophische Ansichten

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Foto von Léon Bourgeois
Leon Bourgeois, ein Vertreter der franzosischen Denkschule des Solidarismus, welche die Rechtstheorie von Alejandro Alvarez beeinflusste

Basis der Rechtsphilosophie von Alejandro Alvarez war die soziologisch-historisch orientierte Sichtweise, dass das Recht untrennbar mit seinem politischen und sozialen Umfeld verbunden sei, und dass Veranderungen in diesem Umfeld Auswirkungen auf das Recht hatten. [11] Als Ausdruck des gesellschaftlichen Zustandes, zu dem er auch das Rechtsbewusstsein zahlte, sah er die offentliche Meinung, die damit fur ihn von hochster Bedeutung fur die Entwicklung des Rechts war. Verschiedenen Ereignissen und Entwicklungen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, wie der Industrialisierung und der Entstehung des internationalen Handelsverkehrs , der Ausbreitung neuer Kommunikationsmittel sowie den beiden Weltkriegen, schrieb er eine Rolle bei der Entwicklung eines neuen internationalen Rechtsbewusstseins zu. [11]

Naturrechtlichen Positionen innerhalb des Volkerrechts stand er kritisch gegenuber, da deren Befurworter seiner Meinung nach an die universelle Geltung aller volkerrechtlichen Prinzipien glauben und damit weder die Entwicklung des Volkerrechts angemessen berucksichtigen noch die Entstehung von verschiedenen koexistierenden Variationen erklaren wurden. [12] Andererseits vertrat er auch keinen starren Rechtspositivismus , sondern vielmehr eine an den Ideen des franzosischen Philosophen Auguste Comte orientierte positivistische Position, der zufolge das Volkerrecht aus der Praxis des staatlichen Handelns resultiert. Seine Rechtstheorie war daruber hinaus aufgrund seiner Ausbildung und seines Lebens in Frankreich durch die Denkschule des Solidarismus beeinflusst, die maßgebliche Auswirkungen auf die ideologischen Grundlagen der Dritten Franzosischen Republik hatte [12] und unter anderem von Louis Renault, Leon Bourgeois und Antoine Pillet sowie im Bereich des Volkerrechts durch Georges Scelle vertreten wurde. [13]

Das Wirken von Alejandro Alvarez, der anfangs vor allem panamerikanistische und spater auch internationalistische Positionen vertrat, gilt als pragend fur die Entwicklung des Volkerrechts in der ersten Halfte des 20. Jahrhunderts und fur die Herausbildung eines spezifisch lateinamerikanischen Bewusstseins in diesem Bereich. [2] Im Laufe seines Lebens veroffentlichte er mehr als 100 Schriften, die neben dem internationalen Recht und den internationalen Beziehungen insbesondere das Privatrecht, die Rechtstheorie und die Geschichte der Diplomatie betrafen. [7] Er sah das Volkerrecht zu der Zeit, in der er sich in Europa niederließ, in einer Krise, da sich die Ausbildung in diesem Rechtsbereich seiner Auffassung nach von der Wirklichkeit der internationalen Beziehungen abgewandt hatte und sich vielmehr an einer engen und formalen Sichtweise orientierte, die nach Meinung von Alejandro Alvarez mit dem Zivilrecht verbunden war. [14] In den 1920er Jahren bemuhte er sich deshalb im Rahmen seiner Aktivitaten im American Institute of International Law um eine Kodifizierung seiner Vorstellungen des internationalen Rechts, um auf diese Weise die durch den Ersten Weltkrieg ausgelosten politischen und sozialen Umwalzungen in eine Weiterentwicklung der internationalen Rechtsordnung umzusetzen, welche die Realitat der internationalen Ordnung widerspiegeln wurde. [2] [14]

Dabei konzentrierte er sich anfangs sowohl im Bereich des zwischenstaatlichen Rechts als auch des internationalen Privatrechts auf die Herausbildung eines ?amerikanischen Volkerrechts“ fur die Lander Lateinamerikas und die Vereinigten Staaten . Dessen Grundlagen sah er in gemeinsamen Rechtsquellen und Prinzipien, die aus der gemeinsamen Geschichte sowie dem gemeinsamen Handeln dieser Lander in bestimmten Situationen und den sich daraus ergebenden Gebrauchen resultieren wurden. [15] Seine diesbezuglichen Uberlegungen, in denen er die Traditionen des angelsachsisch gepragten Rechtssystems der USA mit der auf die romanisch-europaischen Rechtsauffassungen zuruckgehenden Rechtspraxis in den lateinamerikanischen Landern zusammenzufuhren versuchte, [1] formulierte er erstmals in einem Artikel, den er 1909 unter dem Titel ?Latin America and International Law“ im American Journal of International Law veroffentlichte. Basierend auf dieser Position vertrat er bis an sein Lebensende die Sichtweise einer lateinamerikanischen Identitat im Volkerrecht sowie die Bedeutung von regionaler Variabilitat in diesem Rechtsbereich. [15] Aus der Entwicklung einer spezifischen lateinamerikanischen Volkerrechtskonzeption ergaben sich seiner Meinung nach jedoch auch wichtige Beitrage zum allgemeinen Volkerrecht. [12] Daruber hinaus sah er eine Divergenz des Volkerrechts auf regionaler Ebene nicht im Widerspruch zur Idee einer universalen Staatengemeinschaft. [12] Seine Theorie eines regionalen Partikularismus im Volkerrecht wurde jedoch erst nach seiner Wahl an den Internationalen Gerichtshof verstarkt durch auslandische Juristen wahrgenommen und diskutiert. [1]

Alejandro Alvarez betonte bereits in seinen fruheren Werken, vor allem aber in seinen spateren Schriften, die Bedeutung internationaler Organisationen fur die Weltordnung sowie die Berucksichtigung sozialer Uberlegungen und individueller Menschenrechte bei einer Erneuerung der internationalen Rechtsordnung. So enthielt bereits der ab 1916 von ihm verbreitete Text ?Declaration of the Rights and Duties of Nations“ einen Abschnitt mit dem Titel ?International Rights of the Individual“ zu den individuellen Rechten, die unabhangig von Nationalitat , Abstammung , Geschlecht oder Religion fur jeden Menschen in jedem Land gelten sollten. Alejandro Alvarez nahm deshalb fur sich selbst in Anspruch, als erster die Idee von Menschenrechten als Teil des Volkerrechts international verbreitet zu haben. [16] Insbesondere nach 1945 propagierte er ein neues Verstandnis des Volkerrechts und kritisierte die weit verbreitete Sichtweise, dass die internationale Gesellschaft lediglich eine Ansammlung unabhangiger Staaten ware und die Regelung von deren Beziehungen die alleinige Aufgabe des internationalen Rechts sei. Vielmehr betonte er die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Beteiligung von Staaten am Aufbau einer stabilen internationalen Gemeinschaft. [1] Wahrend seiner Zeit als Richter am Internationalen Gerichtshof nutzte er Sondervoten in den Entscheidungen des Gerichts, um seine Positionen weiterzuentwickeln und um die Rolle des Gerichtshofs bei der Rechtssetzung zu betonen. [8] Im Bezug auf die Entstehung einer Vielzahl neuer Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg infolge der Unabhangigkeitsbestrebungen insbesondere in Afrika und Asien unterstutzte er eine breite Anwendung der Prinzipien der Nichteinmischung und der Nichtaggression. [1]

Auszeichnungen und Wurdigung

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Alejandro Alvarez, der als einer der renommiertesten Volkerrechtler Lateinamerikas im 20. Jahrhundert gilt, [7] gehorte ab 1913 dem Institut de Droit international , ab 1922 der Real Academia de Ciencias Morales y Politicas Spaniens und ab 1923 dem Institut de France an. Daruber hinaus war er ab 1929 Ehrenmitglied der International Law Association und der Paneuropa-Union . 1959 wurde er in Anerkennung seiner Verdienste fur sein Heimatland zum Botschafter auf Lebenszeit ernannt. Die Universidad de Buenos Aires (1941), die Universitat Straßburg (1947) und die Universidad de Chile (1958) verliehen ihm die Ehrendoktorwurde . In den Jahren 1932, 1933 und 1934 wurde er fur sein Wirken fur den Friedensnobelpreis nominiert. [17] Die Fachzeitschrift ?Leiden Journal of International Law“ veroffentlichte 2006 in der vierten Ausgabe des 19. Jahrgangs eine Artikelserie zu seinem Leben und Wirken. In der Stadt Ovalle in der chilenischen Region Coquimbo tragt seit 1960 eine Schule seinen Namen. [18]

Werke (Auswahl)

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  • Une Nouvelle Conception des etudes Juridiques et de la Codification du Droit Civil. Paris 1904
  • American Problems in International Law. New York 1909
  • Le droit international Americain. Paris 1910
  • The Monroe Doctrine. Its Importance in the International Life of the States of the New World. New York 1924
  • Le droit international nouveau dans ses rapports avec la vie actuelle des peuples. Paris 1959
  • Alan T. Leonhard: Alvarez, Alejandro. In: Warren F. Kuehl (Hrsg.): Biographical Dictionary of Internationalists. Greenwood Press, Westport 1983, ISBN 0-313-22129-4 , S. 14/15
  • Alejandro Alvarez. In: Arthur Eyffinger, Arthur Witteveen, Mohammed Bedjaoui : La Cour internationale de Justice 1946?1996. Martinus Nijhoff Publishers, Den Haag und London 1999, ISBN 9-04-110468-2 , S. 262
  • Manfred Lachs : The Teacher in International Law: Teachings and Teaching. Martinus Nijhoff Publishers, Den Haag 1982, ISBN 90-247-2566-6 , S. 87/88
  • Alvarez, Alejandro. In: G. Pope Atkins: Encyclopedia of the Inter-American System. Greenwood Publishing Group, Westport 1997, ISBN 0-313-28600-0 , S. 19?21
  • International Solidarity … almost: Alvarez and Politis. In: Martti Koskenniemi : The Gentle Civilizer of Nations. The Rise and Fall of International Law 1870?1960. Cambridge University Press, Cambridge 2004, ISBN 0-521-54809-8 , S. 302?309

Einzelnachweise

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  1. a b c d e Alle Angaben zum Leben und Wirken, wenn nicht anders vermerkt, nach Warren F. Kuehl, Westport 1983 (siehe Literatur)
  2. a b c d e f Arnulf Becker Lorca: Alejandro Alvarez Situated: Subaltern Modernities and Modernisms that Subvert. In: Leiden Journal of International Law. 19/2006. Cambridge Journals, S. 879?930, ISSN   0922-1565
  3. James Brown Scott : The Election of Judges for the Permanent Court of International Justice. In: The American Journal of International Law . 15(4)/1921, American Society of International Law , S. 556?558, ISSN   0002-9300
  4. Verena Schoberl: ?Es gibt ein grosses und herrliches Land, das sich selbst nicht kennt … Es heisst Europa“: Die Diskussion um die Paneuropaidee in Deutschland, Frankreich und Grossbritannien 1922?1933. Reihe: Gesellschaftspolitische Schriftenreihe der Begabtenforderung der Konrad-Adenauer-Stiftung. Band 2. LIT Verlag, Munster 2008, ISBN 3-8258-1104-2 , S. 290
  5. Klaus Jurgen Muller, Ernst Willi Hansen, Gerhard Schreiber, Bernd Wegner: Politischer Wandel, organisierte Gewalt und nationale Sicherheit: Beitrage zur neueren Geschichte Deutschlands und Frankreichs. Reihe: Beitrage zur Militar- und Kriegsgeschichte. Band 50. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, Munchen 1995, ISBN 3-486-56063-8 , S. 91
  6. In: Martti Koskenniemi , Cambridge 2004, S. 304 (siehe Literatur)
  7. a b c Liliana Obregon: Noted for Dissent: The International Life of Alejandro Alvarez. In: Leiden Journal of International Law. 19/2006. Cambridge Journals, S. 983?1016, ISSN   0922-1565
  8. a b Katharina Zobel: Judge Alejandro Alvarez at the International Court of Justice (1946?1955): His Theory of a ‘New International Law’ and Judicial Lawmaking. In: Leiden Journal of International Law. 19/2006. Cambridge Journals, S. 1017?1040, ISSN   0922-1565
  9. a b Howard N. Meyer: The World Court in Action: Judging among the Nations. Rowman & Littlefield, Lanham MD 2002, ISBN 0-7425-0924-9 , S. 93/94
  10. Ijaz Hussain: Dissenting and Separate Opinions at the World Court. Reihe: Legal Aspects of International Organization. Band 3. Martinus Nijhoff Publishers, Dordrecht und Boston 1984, ISBN 9-02-472920-3 , S. 64
  11. a b William Samore: The New International Law of Alejandro Alvarez. In: American Journal of International Law . 52(1)/1958. American Society of International Law, S. 41?54, ISSN   0002-9300
  12. a b c d Carl Landauer: A Latin American in Paris: Alejandro Alvarez’s Le droit international americain. In: Leiden Journal of International Law. 19/2006. Cambridge Journals, S. 957?981, ISSN   0922-1565
  13. Hubert Thierry: The Thought of Georges Scelle. In: European Journal of International Law . 1/1990. Oxford University Press & European Society of International Law, S. 193?209, ISSN   0938-5428
  14. a b In: Martti Koskenniemi , Cambridge 2004, S. 302 (siehe Literatur)
  15. a b Jorge L. Esquirol: Alejandro Alvarez’s Latin American Law: A Question of Identity. In: Leiden Journal of International Law. 19/2006. Cambridge Journals, S. 931?956, ISSN   0922-1565
  16. Liliana Obregon: The Universal Declaration of Human Rights and Latin America. In: Maryland Journal of International Law. 24/2009. Francis King Carey School of Law of the University of Maryland, S. 94?98, ISSN   2151-2922
  17. Nobelprize.org: Nomination Database (abgerufen am 11. November 2011)
  18. Liceo Alejandro Alvarez Jofre ? Origen del Nombre ( Memento des Originals vom 19. April 2018 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.liceoaaj.cl (spanisch, mit Bild; abgerufen am 13. Februar 2018).