Die
Akzise
, auch
Accise
(franzosisch) oder
Accis
(lateinisch),
[1]
war eine
indirekte Steuer
, in der Regel eine
Verbrauchssteuer
beziehungsweise ein
Binnenzoll
. Akzisen wurden auf Grundnahrungsmittel (zum Beispiel Roggen, Weizen, Hopfen oder anderes Getreide beziehungsweise Mehl), auf Lebensmittel (Zucker, Salz, Fett, Fleisch), Genussmittel (Tabak, Kaffee, Tee, Bier, Sekt), auf Vieh oder auf den sonstigen Verbrauch erhoben.
Zur Kontrolle und Verhinderung von Steuerhinterziehung wurden oftmals so genannte Akzisenmauern gebaut, oder ehemals militarischen Zwecken dienende
Stadtmauern
umfunktioniert. Da die dort erhobenen Steuern unbeliebt waren, erklart sich daraus teilweise, warum ? aus heutiger Sicht denkmalschutzerisch unverstandlich ? die Stadtmauern und ihre dazugehorigen Tore oftmals kurz nach Abschaffung der Akzise beinahe restlos beseitigt wurden.
Die Erhebung von Akzisen ist seit dem 11. Jahrhundert in Spanien (1001) und Venedig und dem 13. Jahrhundert im Deutschen Reich (Koln 1206) bezeugt. Im 17. Jahrhundert wurde die ursprunglich stadtische Steuer auch in den Landern bedeutsam.
Akziseeinnehmer waren Steuer-(Unter)Beamte (Torschreiber), die die Akzisen direkt am Stadttor erhoben. In vielen alteren Stadtverfassungen waren fur die Erhebung oder Aufsicht der Erhebung die
Akzise-
bzw.
Ziesemeister
von Amts wegen zustandig. Dabei konnte es sich auch um Personen handeln, die das Recht zur Eintreibung der Steuern von der Stadt gepachtet hatten; ihre Wahl fand traditionell am
Petritag
(22. Februar) ?bei brennender Kerze“ statt. Diese Art der Eintreibung barg eine hohe Missbrauchsgefahr und war daher bei der Bevolkerung besonders verhasst. Auch von zeitgenossischen Experten wurde sie immer wieder kritisiert.
[2]
Unter
Friedrich Wilhelm I.
wurde die Akzise in
Preußen
auch zum
Schutzzoll
, indem sie auf auslandische Waren, vor allem Getranke, Kolonial- und Manufakturwaren, erhoben und bei der Torkontrolle eingetrieben wurde. Im Zuge dessen wurde die
Akzisemauer
errichtet.
Im
Feudalismus
, in dem bevorrechtigte
Stande
sich gegen die Auferlegung direkter Belastungen mit Erfolg wehren konnten (
Steuerprivilegien
), spielten
Verbrauchsteuern
und
Zolle
eine wesentliche Rolle bei der Umgehung der Widerstande dagegen. Dies kam besonders beim sogenannten
Akzisenstreit
des 17. und 18. Jahrhunderts zum Ausdruck. Nachdem die Steuerprivilegien bei den direkten Steuern in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts mehr und mehr abgebaut wurden, wandelte sich die Beurteilung der Verbrauchsteuern.
Auch der Ort oder das Gebaude, in dem diese Abgaben erhoben wurden, konnte als Akzise bezeichnet sein (z. B. ?Alte Akzise“ in Hamburg-Horn). In manchen Stadten bildete sich ein typisches Gebaudeensemble heraus, das aus je einem kleinen Haus zu beiden Seiten des Stadttores bestand, so beispielsweise das
Ratinger Tor
in Dusseldorf und die Gebaude des heutigen
Museums fur Photographie
in Braunschweig.
- Andreas Schwennicke:
?Ohne Steuer kein Staat“. Zur Entwicklung und politischen Funktion des Steuerrechts in den Territorien des Heiligen Romischen Reichs (1500?1800)
(=
Studien zur europaischen Rechtsgeschichte,
Bd. 90). Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1996,
ISBN 3-465-02904-6
.
- ↑
Uber die Landt- und HandwercksAccis-Steuer von Anno 1641 biß 1682.
Verordnung in Sachsen, 1698. Archiviert in der
Universitats- und Landesbibliothek (ULB) Sachsen-Anhalt
.
- ↑
Martin Hackenberg:
Die Verpachtung von Zollen und Steuern. Ein Rechtsgeschaft territorialer Finanzverwaltung im Alten Reich, dargestellt am Beispiel des Kurfurstentums Koln.
Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 2002,
ISBN 3-465-03177-6
, S. 24 (Zugleich: Frankfurt am Main, Universitat, Dissertation, 2000).