Abgeordnetengesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz uber die Rechtsverhaltnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Kurztitel: Abgeordnetengesetz
Abkurzung: AbgG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Staatsrecht
Fundstellennachweis : 1101-8
Ursprungliche Fassung vom: 18. Februar 1977
( BGBl. I S. 297 )
Inkrafttreten am: 1. April 1977
Neubekanntmachung vom: 21. Februar 1996
( BGBl. I S. 326 )
Letzte Anderung durch: Art. 1 G vom 8. Oktober 2021
( BGBl. I S. 4650 )
Inkrafttreten der
letzten Anderung:
19. Oktober 2021
(Art. 4 G vom 8. Oktober 2021)
GESTA : B137
Weblink: Text des AbgG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Abgeordnetengesetz ( Gesetz uber die Rechtsverhaltnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages ) des Bundes regelt die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag , die Beurlaubung der Kandidaten zur Wahlvorbereitung, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewahlten Angehorigen des offentlichen Dienstes (z. B. Beamte ), die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete (z. B. Abgeordnetenentschadigung , Sozialleistungen ), sowie die Unabhangigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen .

Der Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag richtet sich hingegen nach dem Bundeswahlgesetz . Außerdem regelt das Gesetz, dass niemand daran gehindert werden darf, sich um das Mandat im Deutschen Bundestag zu bewerben und am Arbeitsplatz der jeweiligen Person keine Nachteile entstehen durfen. Abgeordnete stehen von der Aufstellung als Kandidat fur das Bundestagsmandat bis zum Ende des Jahres nach Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag unter Kundigungsschutz.

Das Gesetz enthalt auch Verhaltensregeln fur die Mitglieder des Bundestages, insbesondere eine Anzeigepflicht zur Hohe bestimmter Einkunfte ( § 45 Abs. 3).

Die Bundeslander haben sich u. a. mit der Kommunalverfassungen und den Verfassungen der einzelnen Lander, eigene Abgeordnetengesetze geschaffen.

Gesetzgebungsverfahren

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Die Fraktionen der SPD, CDU/CSU, und FDP haben am 29. Juni 1976 mit der Bundestagsdrucksache 7/5525 den Gesetzesentwurf eines ?Gesetz uber die Rechtsverhaltnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages“ eingebracht. [1]

Das Gesetz wurde am 8. Dezember 1976 auf der 259. und letzten Sitzung des 7. Deutscher Bundestages angenommen. [2]

  • Philipp Austermann / Stefanie Schmahl: Abgeordnetengesetz . Nomos, Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8487-1427-8
  • Richtlinien zur Uberprufung auf eine Tatigkeit oder politische Verantwortung fur das Ministerium fur Staatssicherheit/Amt fur Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Bekanntmachung vom 17. Marz 2022 ( BGBl. I S. 602 )

Einzelnachweise

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  1. SPD-, CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktion: BT-Drucksache 7/5525. Deutscher Bundestag, 29. Juni 1976, abgerufen am 30. Dezember 2022 .
  2. Bundestagsprotokoll 7/259. Deutscher Bundestag, 8. Dezember 1976, abgerufen am 31. Dezember 2022 .