Die
Osterreichische Hofkanzlei
war seit der
fruhen Neuzeit
bis 1848 eine Behorde fur die
osterreichischen Erblande
.
Vorlaufer entstanden als einfache Schreibstube unter Kaiser
Maximilian I.
und wurde spater ausgebaut. Als eigenstandige Einrichtung wurde sie um 1526 von
Ferdinand I.
gestarkt, aber 1559 mit der
Reichshofkanzlei
des
Heiligen Romischen Reichs
vereinigt. Seither war diese zunachst auch zustandig fur osterreichische Angelegenheiten.
Nach der siegreichen Niederschlagung des
Bohmischen Standeaufstandes
begann Kaiser
Ferdinand II.
mit der Einleitung von Verwaltungsveranderungen, um die Einheit der osterreichischen Erblande zu verstarken. Im Jahr 1620 wurde die osterreichische Hofkanzlei verselbstandigt.
So entstand neben der Reichshofkanzlei eine ?osterreichische Hofkanzlei“ ausschließlich fur die Erblander.
[1]
Dafur wurden dem
Reichshofrat
die Kompetenzen fur die Bearbeitung der osterreichischen Angelegenheiten entzogen. Erster Hofkanzler war
Johann Baptist Verda von Verdenberg
.
Die Hofkanzlei war zustandig fur
Niederosterreich
(
Erzherzogtum Osterreich
),
Innerosterreich
(Steiermark, Karnten, Krain und die Lander bis zur Adria) und
Oberosterreich
(Tirol und
Vorderosterreich
). Sie war als zentrale Verwaltungs- und Finanzbehorde zustandig fur die deutschsprachigen Teile der Habsburger Besitzungen.
Zunachst bloß
Kanzlei
funktion ausubend, wurde die Hofkanzlei bald zu einer zentralen Behorde (unter anderem
Appellationsgericht
).
[1]
Die Hofkanzlei diente damit auch als hoher Gerichtshof.
Neben der osterreichischen wurden in Wien auch eine
ungarische
und eine
bohmische Hofkanzlei
geschaffen. Spater kamen Hofkanzleien fur
Siebenburgen
[2]
, die
osterreichischen Niederlande
[3]
und den Besitzungen in
Italien
(der fruhere
Consejo de Italia
) hinzu. An der Spitze der osterreichischen Hofkanzlei stand der
Hofkanzler
. Dieser war stets Mitglied im
Geheimen Rat
und hatte zunachst einen starken politischen Einfluss.
Ihre Aufgaben umfassten Ende des 17. Jahrhunderts Justiz- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Osterreichische Hofkanzlei trat gegenuber der Reichshofkanzlei zusehends in Konkurrenz. Der Reichsvizekanzler verlor vermehrt seinen Einfluss in der
Geheimen Konferenz
, seine Beteiligung wurde nur noch an Reichsangelegenheiten betreffenden Sitzungen fur notwendig erachtet.
[4]
Im Jahr 1654 wurde die Hofkanzlei zu einer
kollegalistischen Behorde
umgestaltet. Dabei wurde ihr die Zustandigkeit fur Finanz- und Militarfragen genommen. Unter Kaiser
Joseph I.
wurde die Hofkanzlei in zwei Abteilungen aufgeteilt. Die eine war fur politische, die andere fur juristische Fragen zustandig. Seit 1705 gab es daher zwei Kanzler.
[1]
Nachdem sich die außenpolitische Abteilung (das so genannte Haus-, Hof- und Staatsdepartement) der Osterreichischen Hofkanzlei zunehmend verselbstandigt hatte, zog
Maria Theresia
daraus die Konsequenz und grundete 1742 die
Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei
, kurz ?Staatskanzlei“ genannt.
[5]
Bedeutende Kompetenzen insbesondere die der Außenpolitik gingen an die
Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei
uber. Damit verfugte die Habsburgermonarchie erstmals uber ein eigenes Außenministerium, zu dessen Kompetenzen aber auch Angelegenheiten des Herrscherhauses (Haus
Habsburg
) gehorten.
[5]
Fur die diese Kanzlei grundete Maria Theresia 1749 ein eigenes
Haus-, Hof- und Staatsarchiv
.
[6]
1749 wurde die osterreichische Hofkanzlei mit der
Bohmischen Hofkanzlei
zum
Directorium in publicis et cameralibus
(Direktorium fur offentliche und
Kameral
angelegenheiten) vereinigt
[7]
, an dessen Spitze
Friedrich Wilhelm von Haugwitz
als Prasident stand.
[8]
Die Mitglieder des Directoriums trugen den Titel
Geheimer
Referendarius
und
Hofrat
.
[7]
Vorbild fur das Directorium war das preußische
General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domainen-Direktorium
.
[9]
Die Justizangelegenheiten gingen an die
Oberste Justizstelle
uber.
[10]
Die Amtsraume des Directoriums waren gleich wie die ihres Justiz-Pendants in der Wipplingerstraße 7, im
Palais
der fruheren bohmischen Hofkanzlei, in Wien untergebracht.
Im Jahr 1761 wurden die Finanzsachen an die Hofkammer ubertragen und das Directorium in
k.k.
vereinigte bohmisch-osterreichischen Hofkanzlei
umbenannt.
[9]
Sie war nun so etwas wie das Innenministerium fur die Bohmischen und Osterreichischen Lander. Unter
Joseph II.
ging die Hofkanzlei 1782 in der
vereinigten Hofstelle
auf.
[11]
Diese Behorde wurde allerdings bereits 1791 wieder aufgelost.
[12]
Ab 1797 waren osterreichische und bohmische Hofkanzlei wieder getrennt. Im Jahr 1802 neu geordnet, gab es erneut eine
Vereinigte Hofkanzlei
bis 1848. Ihre Kompetenzen gingen danach auf das
k.k. Innenministerium
uber.
1527?1742; bis 1620 der
Reichskanzlei
unterstellt, bis 1742 auch fur die Außenpolitik zustandig:
1620 Trennung von der Reichskanzlei
1705 wird ein
erster Hofkanzler
fur die
politica
und ein
zweiter Hofkanzler
fur die
juridica
eingesetzt.
[13]
Hofkanzler fur die
juridica
waren
Hofkanzler fur die
politica
wurde 1705
Johann Friedrich von Seilern
, der Verfasser der
Pragmatischen Sanktion
. Ihm folgte nach seinem Tod 1715 Philipp Ludwig Graf Sinzendorf. Mit seiner Ernennung zum dirigirenden Minister fur die Außenpolitik beginnt die
Liste der Außenminister der Habsburgermonarchie
.
Das Gebaude der Osterreichischen Hofkanzlei am heutigen
Ballhausplatz
in Wien wurde von 1717 bis 1719 von
Johann Lucas von Hildebrandt
erbaut. Es beherbergt heute das
Bundeskanzleramt
.
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Herausgegeben von Michael Hochedlinger, Petr Ma?a,
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