Osterreichische Hofkanzlei

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Die Osterreichische Hofkanzlei war seit der fruhen Neuzeit bis 1848 eine Behorde fur die osterreichischen Erblande .

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ursprunge [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Vorlaufer entstanden als einfache Schreibstube unter Kaiser Maximilian I. und wurde spater ausgebaut. Als eigenstandige Einrichtung wurde sie um 1526 von Ferdinand I. gestarkt, aber 1559 mit der Reichshofkanzlei des Heiligen Romischen Reichs vereinigt. Seither war diese zunachst auch zustandig fur osterreichische Angelegenheiten.

Trennung von der Reichshofkanzlei (1620) [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Nach der siegreichen Niederschlagung des Bohmischen Standeaufstandes begann Kaiser Ferdinand II. mit der Einleitung von Verwaltungsveranderungen, um die Einheit der osterreichischen Erblande zu verstarken. Im Jahr 1620 wurde die osterreichische Hofkanzlei verselbstandigt. So entstand neben der Reichshofkanzlei eine ?osterreichische Hofkanzlei“ ausschließlich fur die Erblander. [1] Dafur wurden dem Reichshofrat die Kompetenzen fur die Bearbeitung der osterreichischen Angelegenheiten entzogen. Erster Hofkanzler war Johann Baptist Verda von Verdenberg .

Die Hofkanzlei war zustandig fur Niederosterreich ( Erzherzogtum Osterreich ), Innerosterreich (Steiermark, Karnten, Krain und die Lander bis zur Adria) und Oberosterreich (Tirol und Vorderosterreich ). Sie war als zentrale Verwaltungs- und Finanzbehorde zustandig fur die deutschsprachigen Teile der Habsburger Besitzungen. Zunachst bloß Kanzlei funktion ausubend, wurde die Hofkanzlei bald zu einer zentralen Behorde (unter anderem Appellationsgericht ). [1] Die Hofkanzlei diente damit auch als hoher Gerichtshof.

Neben der osterreichischen wurden in Wien auch eine ungarische und eine bohmische Hofkanzlei geschaffen. Spater kamen Hofkanzleien fur Siebenburgen [2] , die osterreichischen Niederlande [3] und den Besitzungen in Italien (der fruhere Consejo de Italia ) hinzu. An der Spitze der osterreichischen Hofkanzlei stand der Hofkanzler . Dieser war stets Mitglied im Geheimen Rat und hatte zunachst einen starken politischen Einfluss.

Ihre Aufgaben umfassten Ende des 17. Jahrhunderts Justiz- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Osterreichische Hofkanzlei trat gegenuber der Reichshofkanzlei zusehends in Konkurrenz. Der Reichsvizekanzler verlor vermehrt seinen Einfluss in der Geheimen Konferenz , seine Beteiligung wurde nur noch an Reichsangelegenheiten betreffenden Sitzungen fur notwendig erachtet. [4]

Im Jahr 1654 wurde die Hofkanzlei zu einer kollegalistischen Behorde umgestaltet. Dabei wurde ihr die Zustandigkeit fur Finanz- und Militarfragen genommen. Unter Kaiser Joseph I. wurde die Hofkanzlei in zwei Abteilungen aufgeteilt. Die eine war fur politische, die andere fur juristische Fragen zustandig. Seit 1705 gab es daher zwei Kanzler. [1]

Abspaltung der Staatskanzlei [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Nachdem sich die außenpolitische Abteilung (das so genannte Haus-, Hof- und Staatsdepartement) der Osterreichischen Hofkanzlei zunehmend verselbstandigt hatte, zog Maria Theresia daraus die Konsequenz und grundete 1742 die Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei , kurz ?Staatskanzlei“ genannt. [5] Bedeutende Kompetenzen insbesondere die der Außenpolitik gingen an die Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei uber. Damit verfugte die Habsburgermonarchie erstmals uber ein eigenes Außenministerium, zu dessen Kompetenzen aber auch Angelegenheiten des Herrscherhauses (Haus Habsburg ) gehorten. [5] Fur die diese Kanzlei grundete Maria Theresia 1749 ein eigenes Haus-, Hof- und Staatsarchiv . [6]

Directorium in publicis et cameralibus [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

1749 wurde die osterreichische Hofkanzlei mit der Bohmischen Hofkanzlei zum Directorium in publicis et cameralibus (Direktorium fur offentliche und Kameral angelegenheiten) vereinigt [7] , an dessen Spitze Friedrich Wilhelm von Haugwitz als Prasident stand. [8] Die Mitglieder des Directoriums trugen den Titel Geheimer Referendarius und Hofrat . [7] Vorbild fur das Directorium war das preußische General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domainen-Direktorium . [9] Die Justizangelegenheiten gingen an die Oberste Justizstelle uber. [10] Die Amtsraume des Directoriums waren gleich wie die ihres Justiz-Pendants in der Wipplingerstraße 7, im Palais der fruheren bohmischen Hofkanzlei, in Wien untergebracht.

Vereinigte Hofkanzlei [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Jahr 1761 wurden die Finanzsachen an die Hofkammer ubertragen und das Directorium in k.k. vereinigte bohmisch-osterreichischen Hofkanzlei umbenannt. [9] Sie war nun so etwas wie das Innenministerium fur die Bohmischen und Osterreichischen Lander. Unter Joseph II. ging die Hofkanzlei 1782 in der vereinigten Hofstelle auf. [11] Diese Behorde wurde allerdings bereits 1791 wieder aufgelost. [12] Ab 1797 waren osterreichische und bohmische Hofkanzlei wieder getrennt. Im Jahr 1802 neu geordnet, gab es erneut eine Vereinigte Hofkanzlei bis 1848. Ihre Kompetenzen gingen danach auf das k.k. Innenministerium uber.

Osterreichische Hofkanzler [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

1527?1742; bis 1620 der Reichskanzlei unterstellt, bis 1742 auch fur die Außenpolitik zustandig:

1620 Trennung von der Reichskanzlei

1705 wird ein erster Hofkanzler fur die politica und ein zweiter Hofkanzler fur die juridica eingesetzt. [13] Hofkanzler fur die juridica waren

Hofkanzler fur die politica wurde 1705 Johann Friedrich von Seilern , der Verfasser der Pragmatischen Sanktion . Ihm folgte nach seinem Tod 1715 Philipp Ludwig Graf Sinzendorf. Mit seiner Ernennung zum dirigirenden Minister fur die Außenpolitik beginnt die Liste der Außenminister der Habsburgermonarchie .

Rate und Sekretare [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Gebaude der Hofkanzlei [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Gebaude der Osterreichischen Hofkanzlei, heute Bundeskanzleramt

Das Gebaude der Osterreichischen Hofkanzlei am heutigen Ballhausplatz in Wien wurde von 1717 bis 1719 von Johann Lucas von Hildebrandt erbaut. Es beherbergt heute das Bundeskanzleramt .

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. a b c Hofkanzlei . In: Osterreich-Lexikon .
  2. Istvan Fazekas: Die Siebenburgische Hofkanzlei. In: Hochedlinger, Ma?a, Winkelbauer (Hrsg.): Verwaltungsgeschichte der Habsburgermonarchie in der Fruhen Neuzeit. S. 504?508.
  3. Renate Zedinger: Die Wiener Behorden fur die Verwaltung der Osterreichischen Niederlande. In: Hochedlinger, Ma?a, Winkelbauer (Hrsg.): Verwaltungsgeschichte der Habsburgermonarchie in der Fruhen Neuzeit. S. 535?539
  4. Stefan Seitschek: Die Hofkanzleien S. 104
  5. a b Verwaltungsgeschichte Staatskanzlei AT-OeStA/HHStA StK bei: Osterreichisches Staatsarchiv .
  6. Geschichte: Haus-, Hof- und Staatsarchiv bei: Osterreichisches Staatsarchiv.
  7. a b Josef Kallbrunner : Die Zeit des Directoriums in Publicis et Cameralibus ? (Vorstadien 1743?1749, das Directorium 1749?1760). Aktenstucke 1925 Die osterreichische Zentralverwaltung
  8. Robert Harlander, S. 56.
  9. a b Adam Wolf: Osterreich unter Maria Theresia . C. Gerold's Sohn, 1855, S.   238–239 ( google.at [abgerufen am 8. April 2023]).
  10. Christian Neschwara : Die Oberste Justizstelle in Wien (1749?1848). In: BRGO 2016 Beitrage zur Rechtsgeschichte Osterreichs . S. 256?268, doi : 10.1553/BRGOE2016-2s256 .
  11. Michael Hochedlinger: Die Bohmisch-Osterreichische Hofkanzlei und die Vereinigten Hofstellen. In: Hochedlinger, Ma?a, Winkelbauer (Hrsg.): Verwaltungsgeschichte der Habsburgermonarchie in der Fruhen Neuzeit. S. 565?574.
  12. Michael Hochedlinger: S. 570.
  13. Friedrich Walter: Die theresianische Staatsreform von 1749 . Verlag fur Geschichte und Politik, 1958, S.   17 ( google.com [abgerufen am 13. April 2023]).