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Vorsitzender des Staatsrates
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Standarte
des Staatsratsvorsitzenden
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Amtssitz
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Schloss Schonhausen
(bis 1964) bzw.
Staatsratsgebaude
in
Berlin
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Amtszeit
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4 Jahre bzw.
5 Jahre (ab 1974)
(Wiederwahl moglich)
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Vorlaufer
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Prasident der Republik
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Stellvertreter
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Stv. Staatsratsvorsitzender
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Schaffung des Amtes
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1960
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Auflosung des Amtes
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1990
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Das Amt des
Vorsitzenden des Staatsrats
oder
Staatsratsvorsitzenden der
Deutschen Demokratischen Republik
wurde im Jahre 1960 anstelle des bisherigen Amtes des
Prasidenten der DDR
geschaffen, das seit 1949 bis dahin von
Wilhelm Pieck
bekleidet worden war. Verfassungsrechtlich galt zwar der
Staatsrat der DDR
als kollektives
Staatsoberhaupt
, in der Praxis wurde jedoch der Staatsratsvorsitzende als faktisches Staatsoberhaupt angesehen.
Laut Artikel 67 der
Verfassung der DDR
wurden der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretar des Staatsrates von der
Volkskammer
auf ihrer ersten Tagung nach der Neuwahl fur vier Jahre, ab 1974 fur funf Jahre gewahlt.
[1]
Als Staatsratsvorsitzender der DDR betrug der Mitgliedsbeitrag bei der SED 350 DDR-Mark bei einer Aufwandsentschadigung von 5000 DDR-Mark (1989).
[2]
Nach den ersten
freien Wahlen zur Volkskammer
im Jahr 1990 ubernahm durch eine
Verfassungserganzung
die neugewahlte
Prasidentin
der Volkskammer
,
Sabine Bergmann-Pohl
, die Aufgaben und Befugnisse des Staatsratsvorsitzenden bis zur Wahl eines neuen Prasidenten der DDR. Diese Neuwahl fand nicht mehr statt, da sich die DDR durch die
deutsche Wiedervereinigung
am 3. Oktober 1990 aufloste.
Ebenso wurde in
Polen
mit der
Verfassung vom 22. Juli 1952
gemaß Artikel 24 ein kollektives Staatsoberhaupt mit dem Namen ?
Rada Pa?stwa
“ (dt.
Staatsrat
) geschaffen, dessen Vorsitzender als ?Przewodnicz?cy Rady Pa?stwa“, somit in der deutschen Ubersetzung gleichlautend mit dem entsprechenden Amt in der DDR
Vorsitzender des Staatsrats
, bezeichnet wurde. Der Vorsitzende, vier Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretar und neun ubrige Mitglieder des Staatsrats wurden analog zur Regelung in der DDR durch den
Sejm
fur seine Wahlperiode von vier Jahren gewahlt. Die Position des Staatsratsvorsitzenden in der Offentlichkeit war schwacher als in der DDR, da es bis 1985 keine Personeneinheit zwischen dem uber die faktische Macht verfugenden Parteichef und dem Staatsratsvorsitzenden gab.
Andere sozialistische Staaten, wie etwa
Jugoslawien
(dort ?Staatsprasidium“), hatten ebenfalls kollektive Staatsoberhaupter, teilweise mit rotierendem Vorsitzwechsel.
- ↑
documentArchiv.de - DDR-Verfassung (06.04.1968/14.10.1974).
Abgerufen am 31. Juli 2023
.
- ↑
Egon Krenz - Zeugen des Jahrhunderts(English sub - 2017).
Abgerufen am 31. Juli 2023
(deutsch).