Eine
Sehbehinderung
ist eine meist dauerhafte Einschrankung der
visuellen Wahrnehmungsfahigkeit
. Man teilt sie allgemein in Schweregrade ein, die sich in der Regel am verbliebenen Ausmaß der
Sehscharfe
des besseren
Auges
orientieren (Sehrest). Die ausgepragteste Form einer Sehbehinderung ist die
Amaurose
, die vollstandige Form der Blindheit ohne jegliche optische
Reizverarbeitung
. Als Ursache konnen unterschiedliche organische, funktionelle oder optische Storungen in Frage kommen. Von diesen wiederum hangen
Prognose
und
therapeutische Maßnahmen
ab.
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Die Kriterien dafur variieren je nach verwendeter Definition, zum Beispiel die der
WHO
oder des deutschen
Sozialgesetzbuches
.
- Sehbehinderung: bis zu einer maximalen
Sehscharfe
(Visus, nicht zu verwechseln mit der deutlichen
Sehweite
) von 0,3 auf dem besseren Auge
- hochgradige Sehbehinderung: bis zu einer maximalen
Sehscharfe
(Visus) von 0,05 auf dem besseren Auge
- Blindheit
: bis zu einer maximalen
Sehscharfe
(Visus) von 0,02 auf dem besseren Auge
- Amaurose
: keinerlei Lichtwahrnehmung und optische Reizverarbeitung vorhanden
Auch eine Einschrankung des
Gesichtsfeldes
auf weniger als 5 Grad gilt als
Blindheit
.
Die Werte gelten jeweils fur eine Messung mit bestmoglicher Korrektur oder Sehhilfe (z. B. Brille oder Kontaktlinsen).
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Relevante Formen, da keine Quellem
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einfugst
.
Partiell-funktionale Sehbehinderungen sind
Farbenblindheit
oder
Nachtblindheit
.
Zudem fallen auch bestimmte Erkrankungen bzw. Symptomatiken unter den Begriff der
Sehbehinderung
, auch wenn sie nicht den gesetzlichen Kriterien entsprechen. Hierzu zahlen beispielsweise extreme
Kurzsichtigkeit
,
Halbseitengesichtsfeldausfalle
,
Doppelbilder
,
Blickparesen
,
visueller Neglect
oder Formen
kortikaler Blindheit
.
Die
Atiologie
von Sehbehinderungen kann sehr vielfaltig sein. Zu den Ursachen gehoren zum Beispiel:
Prinzipiell lassen sich erworbene Behinderungen von angeborenen unterscheiden.
Das Sehen spielt eine große Rolle fur die Orientierung und das Erkennen von Gefahren, sodass sehbehinderte Menschen in diesen Bereichen auf Probleme stoßen konnen. Auch Infrastruktur ist meist auf sehende Menschen ausgelegt, wobei Ansatze wie
Barrierefreies Bauen
oder andere Bemuhungen zur
Barrierefreiheit
die Selbststandigkeit und
Teilhabe
von Sehbehinderten erheblich verbessern konnen.
Außerdem werden Sehbehinderten haufig
Vorurteile
entgegengebracht,
[1]
teilweise auch dieselben wie bei anderen Behinderungen (siehe
Behindertenfeindlichkeit
), zum Beispiel, dass sie in ihrer kognitiven Leistungsfahigkeit generell eingeschrankt seien. Dies fuhrt dazu, dass sie oft nicht ihr volles Potenzial ausschopfen konnen. Nur 27 % der blinden oder sehbehinderten Schuler besuchten 2008 eine
Regelschule
,
[2]
obwohl es inzwischen fur fast alle Bildungsinhalte geeignete Hilfsmittel gibt.
[3]
Forderschulen mit dem Schwerpunkt Sehen
unterrichten zwar grundsatzlich nach Bildungsplanen fur Regelschulen,
[4]
viele
Blindenschulen
bieten allerdings nur die Moglichkeit eines Hauptschulabschlusses an. Solche Hurden auf dem Bildungsweg schranken die Berufs- und Studienwahl von Menschen mit Sehbehinderung zum Teil bis heute ein.
[5]
Menschen mit Sehbehinderung haben oft auch große Probleme damit, dass sie von Menschen, die sich mit dem Thema nicht auskennen, missverstanden und manchmal sogar als
Simulanten
betitelt werden. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass es zahlreiche Sehbeeintrachtigungen gibt, die nicht korrigiert werden konnen und bei denen nicht einmal eine Brille getragen wird, sodass es sich um eine unsichtbare Behinderung handeln kann. Menschen mit
Tunnelblick
(sehr eingeengtem Gesichtsfeld) stoßen oft auf Unverstandnis, da sie sich zwar kaum orientieren konnen und auf Hilfsmittel (zum Beispiel
Blindenstock
) angewiesen sind, aber beispielsweise Zeitung lesen konnen. Zudem kann das Sehvermogen etwa von der Tagesform des Betroffenen, der Anstrengung, der das Auge bereits ausgesetzt war, oder den Lichtverhaltnissen abhangen. Ein Hauptanliegen der Sehbehindertenverbande ist daher
Aufklarung
.
Dieser Artikel stellt uberwiegend die
Situation in Osterreich
dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Gemaß
§ 3
StVO
, dem
Vertrauensgrundsatz
, werden ?Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde“ ausdrucklich davon ausgenommen, dass der ?
Straßenbenutzer vertrauen darf, dass
[diese]
Personen die fur die Benutzung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen
“,
[6]
weil ?
diese Menschen besonderer Aufmerksamkeit durch andere Verkehrsteilnehmer bedurfen
“.
[7]
(→
Langstock
-Geher haben in der Regel ein
Orientierungs- und Mobilitatstraining
absolviert).
Diese Kennzeichnung ist zwar verbindlich gefordert, jedoch weder in der StVO noch anderweitig rechtlich naher geregelt. Gebrauchlich ist seit Langem ein auf einer Armbinde getragenes Symbol, bestehend aus
drei im Dreieck angeordneten schwarzen Punkten auf gelbem Grund
, das 1920 in
Deutschland
auf Grundlage eines damaligen Verkehrszeichens eingefuhrte
Verkehrsschutzzeichen
fur Korperbehinderte. Allgemein standen
zwei Punkte oben, ein Punkt unten
fur ?sehbehindert oder blind‘,
ein Punkt oben, zwei Punkte unten
fur ?
horbehindert
oder
gehorlos
‘.
[8]
Die osterreichischen Blindenverbande waren schon langer bemuht, ?eine Armbinde in neuem Design und modernen Stoffqualitaten zu entwickeln, die auch bei Dunkelheit besser erkennbar ist.“
[9]
Außerdem wollte man die ?stigmatisierenden drei schwarzen Punkte durch ein anderes, eindeutiges und international moglichst gleichartiges Symbol“
[9]
ersetzen. Da seitens des Gesetzgebers keine Einwande bestanden, wurde mit der
ONORM
V 2106:2002-08-01
Gelbe Armbinden fur blinde und sehbehinderte Menschen - Gestaltung und Abmessungen
[10]
ein neues, verbindliches Logo geschaffen. Der ?Mensch mit Langstock“ ist schon langer in Sudwesteuropa ublich,
[8]
und wurde nach ONORM als ?schwarze geschlechtsneutrale Person mit Blinden-Langstock auf gelbem Grund“
[11]
definiert. Mit der StVO-Novelle 2005 waren auch horbehinderte und gehorlose Menschen nicht mehr vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen, sodass das traditionelle Symbol kein eindeutiges Kennzeichen der Zielgruppe des § 3 mehr darstellte.
[11]
Die neue Blindenarmbinde ist neben dem Logo mit
ruckstrahlenden
Elementen und eingenahten reflektierenden Gewebestreifen versehen.
[12]
Der
Blindenstock
muss mindestens zu zwei Dritteln weiß und sollte ebenfalls mit reflektierenden Elementen versehen sein. Die Kennzeichnung eines sehbehinderten oder blinden Straßenverkehrsteilnehmers ?liegt in dessen Eigenverantwortung und Eigeninteresse.“
[13]
Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht gibt es nicht,
[11]
eine verwendete Kennzeichnung ist aber fur die anderen Verkehrsteilnehmer bindend.
Die Therapiemoglichkeiten hangen stark von Ausmaß und Ursache der Behinderung ab. Eine vollkommene
Restitution
ist selten moglich, oft werden entsprechende
Rehabilitationsmaßnahmen
notwendig.
Verbande:
- ↑
Vgl. Nina Karin Cservenka:
Freizeit bei Erwachsenen mit Blindheit und Sehbehinderung
. Wien 2012,
S.
46?47, 84
(
PDF
).
- ↑
Blindes Kind, dunkle Zukunft?
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V., 2008,
abgerufen am 31. Mai 2023
.
- ↑
Ulrike Boscher:
Wie meistern Blinde und Sehbehinderte ihren Schulalltag? ? Interview mit Katrin Vitt.
In:
Landesmedienzentrum Baden-Wurttemberg.
Abgerufen am 8. Juni 2023
.
- ↑
Sekretariat der Standigen Konferenz der Kultusminister der Lander in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.):
Empfehlungen zum Forderschwerpunkt Sehen. Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998
.
S.
16
(
PDF
).
- ↑
Sonja Abend:
Forschen mit Sehbehinderung: Die Herausforderungen bleiben groß.
In:
IAB
-Forum.
13. Juni 2023,
abgerufen am 14. August 2023
.
- ↑
Zitat § 3 StVO
- ↑
Zitat Vorbemerkungen zur ONORM V 2106
- ↑
a
b
Wolfgang Kremser:
Die neue gelbe Armbinde fur sehbehinderte und blinde Menschen.
In:
Der Durchblick.
Blinden- und Sehbehindertenverband Osterreich
,
S. Durchgeblickt > Wissenswertes
, archiviert vom
Original
(nicht mehr online verfugbar) am
23. Dezember 2008
;
abgerufen am 14. April 2010
.
- ↑
a
b
Zitat Kremser:
Die neue gelbe Armbinde
- ↑
ONORM V 2106 - Norm-Kurzinformation
.
Osterreichische Baudatenbank,
Austrian Standards
- ↑
a
b
c
Wolfgang Kremser:
Kennzeichnung von sehbehinderten und blinden Menschen im Straßenverkehr gemaß osterreichischer Straßenverkehrsordnung § 3 - Vertrauensgrundsatz.
In:
Blinde und sehbehinderte Menschen in Osterreich - Probleme und Losungen.
29. Marz 2008, archiviert vom
Original
(nicht mehr online verfugbar) am
8. Dezember 2015
;
abgerufen am 14. April 2010
.
- ↑
Martin Ladstatter:
Die neue Blindenarmbinde.
In:
BIZEPS-INFO.
BIZEPS ? Zentrum fur Selbstbestimmtes Leben
, 15. Oktober 2003,
abgerufen am 14. April 2010
(mit Abb.).
- ↑
Zitat Kremser:
Kennzeichnung
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