Officio sanctissimo
ist eine
Enzyklika
von Papst
Leo XIII.
, die er am 22. Dezember 1887 an das bayrische
Episkopat
sandte und in der er ?uber die Kirche in Bayern“ schrieb.
Er beginnt mit den Worten: ?Geleitet durch die ?heiligste Pflicht“ (Officio sanctissimo) des Apostolischen Amtes, wende ich mich an die Bischofe in Bayern“ und verweist auf seine Enzyklika (
Iampridem
vom 6. Januar 1886) und die Situation des
Katholizismus
in
Preußen
, diese Bedenklichkeit sei jedoch im Konigreich
Bayern
noch nicht erreicht.
Grundsatzlich ermahnt und ermuntert (
exhortiert
) er den bayrischen
Klerus
, in seiner Arbeit und seinem Schaffen nicht nachzulassen. Den
Bischofen
komme eine besondere Stellung im Verhaltnis zu
Kirche
und
Staat
zu. Unterstutzend fugt er ein Schreiben seines Vorgangers
Pius IX.
an, der darin die Ernsthaftigkeit des Glaubens und die Verteidigung der Kirche in Bayern lobte.
Die Bischofe leiten die ihnen zugewiesenen Teilkirchen durch Rat, Zuspruch, Beispiel, aber auch in Autoritat und heiliger Vollmacht. Diese Gewalt, die sie im Namen Christi personlich ausuben, kommt ihnen als eigene, ordentliche und unmittelbare Gewalt zu, auch wenn ihr Vollzug letztlich von der hochsten kirchlichen
Autoritat
geregelt wird und im Hinblick auf den Nutzen der Kirche oder der Glaubigen mit bestimmten Grenzen umschrieben werden kann. Kraft dieser Gewalt haben die Bischofe das Recht und die Pflicht, Gesetze fur ihre Untergebenen zu erlassen, Urteile zu fallen und alles, was zur Ordnung des Gottesdienstes und des Apostolats gehort, zu regeln. Ihnen ist die bestandige tagliche Sorge fur ihre
Diozesen
, im vollen Umfang anvertraut. Sie sind nicht als Stellvertreter der Bischofe von
Rom
zu verstehen, denn sie haben eine ihnen eigene Gewalt inne und heißen in voller Wahrheit Vorsteher des Volkes, das sie leiten. Diese Aussage wurde in einem spateren Kirchendokument ubernommen.
[1]
Um die jungsten Mitglieder des Klerus in ihren Aufgaben zu starken, sei es von großer Bedeutung, ihnen eine gute Ausbildung zukommen zu lassen. Die jungen
Priester
durften sich nicht alleingelassen fuhlen, um gegen die ?falschen
Philosophen
“ und das ?Bose“ zu bestehen.
Er beschreibt des Weiteren die Situation an den Schulen Bayerns und fordert die Erhaltung der Religionsschulen, dabei erteilt er der ?gemischten Schule“ aber auch der Teilnahme an ?religionsgemeinschaftlichen Unterrichten und Veranstaltungen“ eine Absage, gleichzeitig warnt er vor falschen
Lehrern
und
Professoren
. Es sei die vorrangigste Pflicht der Kirche und des Klerus, die katholischen Schulen zu erhalten und die
christliche Erziehung
voranzutreiben.
Er raumt der Kirche und den Bischofen ein, dass sie im Rahmen ihrer Tatigkeit eine Handlungsfreiheit besitzen wurden, die zum Wohl der Kirche sei, aber auch zum Wohl der Gesellschaft. Diese Aussage findet auch in einem neueren Kirchendokument Beachtung.
[2]
- ↑
2. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution uber die Kirche "Lumen gentium"(21. November 1963) Anm. 95
- ↑
Erklarung ?Dignitatis Humanae“, Uber die Religionsfreiheit. Das Recht der Person und der Gemeinschaft auf gesellschaftliche und burgerliche Freiheit in religiosen Belangen (7. Dezember 1965) Anm. 32
Enzykliken von Papst
Leo XIII.
(alphabetisch sortiert)