Das
Londoner Protokoll
ist ein am 8. Mai 1852 geschlossener
volkerrechtlicher Vertrag
der europaischen
Großmachte
?
Vereinigtes Konigreich
,
Zweite Franzosische Republik
,
Russisches Kaiserreich
,
Konigreich Preußen
und
Kaisertum Osterreich
? und der skandinavischen Machte ?
Konigreich Schweden
und
Konigreich Danemark
. Er regelte den Status des
Danischen Gesamtstaates
.
Die drei Herzogtumer
Schleswig
,
Holstein
und
Lauenburg
wurden vor 1864 in
Personalunion
vom danischen Konig in
Kopenhagen
regiert, wobei Holstein und Lauenburg staatsrechtlich Mitgliedsstaaten des
Deutschen Bundes
(und vor 1806
Lehen
des
Romisch-Deutschen Reichs
) und Schleswig ein Lehen des Konigreichs Danemark waren. Von 1848 bis 1851 wurde der
Erste Schleswig-Holsteinische Krieg
gefuhrt.
[1]
Die eine Kriegspartei war das
Konigreich Danemark
; die andere Kriegspartei war die deutsche
nationalliberale
Bewegung im
Herzogtum Schleswig
und im
Herzogtum Holstein
? zwischen 1848 und 1851 offiziell als
Schleswig-Holstein
vereinigt, aber von vielen Staaten nicht anerkannt ? im Bundnis mit den meisten Staaten des
Deutschen Bundes
.
Die letzte kriegerische Handlung fand im Oktober 1850 statt: Die Schleswig-Holsteiner unternahmen einen letzten Angriff auf
Friedrichstadt
und zerstorten die Stadt. Der Angriff wurde fur sie zum Fiasko. Schleswig blieb endgultig unter danischer Kontrolle und wurde von einem außerordentlichen Regierungskommissar verwaltet. Holstein wurde durch preußische und osterreichische
Bundestruppen
besetzt, die
Schleswig-Holsteinische Armee
wurde am 1. April 1851 aufgelost. Viele Beamte und Offiziere der schleswig-holsteinischen Regierung und des Militars verließen das Land; ein Teil wanderte in die Vereinigten Staaten oder nach Australien aus.
Nach der
Ratifikation
des ersten Protokolls am 2. August 1850 durch Osterreich und Preußen folgte am 8. Mai 1852 das zweite, eigentliche Londoner Protokoll.
In ihm wurde die Integritat des
Danischen Gesamtstaates
als ?europaische Notwendigkeit und standiges Prinzip“ festgehalten. Demnach waren die drei Herzogtumer Schleswig (als danisches Reichslehen) sowie Holstein und Lauenburg (als Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes) in Personalunion unter dem danischen Konig verbunden. Zu diesem Zweck wurde die
Erbfolge
in den Herzogtumern geandert, da
Friedrich VII. von Danemark
kinderlos geblieben war und in der Folge ein
dynastischer
Wechsel anstand. Wahrend Danemark auch das Erbrecht in der weiblichen Linie kannte, hatte in den deutschen Herzogtumern Holstein und Lauenburg bisher die rein mannliche Erblinie gegolten. Auch wurde festgehalten, dass die Herzogtumer als eigenstandige Einheiten zu belassen seien und Schleswig verfassungsrechtlich nicht enger an Danemark zu binden sei als Holstein. Außerdem wurde eine Thronfolgeregelung bestimmt, die die dynastische Vereinigung der drei skandinavischen Konigreiche verhindern sollte.
Die Großmachte wollten vor allem sicherstellen, dass der
Ostseehafen
von
Kiel
nicht in preußische Hande fiel und Danemark eine Garantie fur sein Territorium erhielt.
Spater wurde dieser Vertrag zum Ausloser fur die
Bundesexekution von 1863
und den
Deutsch-Danischen Krieg
von 1864: Zunachst setzte der Bundestag in Frankfurt die bisherige
Gesamtstaatsverfassung
fur das deutsche Herzogtum Holstein 1858 außer Kraft. Danemark verabschiedete daraufhin im Herbst 1863 die
Novemberverfassung
, die Schleswig enger an Danemark band als Holstein. Dies wiederum fuhrte zur Erklarung der
Bundesexekution
gegen die bundesangehorigen Herzogtumer Holstein und Lauenburg durch den Bundestag in Frankfurt/Main am 1. Oktober 1863. Am 23. Dezember 1863 folgte die Besetzung Holsteins und Lauenburgs durch Bundestruppen; Danemark hatte bereits zuvor seine Truppen hinter die
Eider
, den Grenzfluss zwischen Holstein und Schleswig, zuruckgezogen. Am 16. Januar 1864 stellten dann Preußen und Osterreich Danemark ein 48-Stunden-Ultimatum zur Aufhebung der Novemberverfassung und zur Raumung
Schleswigs
, das Danemark verstreichen ließ. Am 1. Februar 1864 uberschritten osterreichische und preußische Truppen schließlich trotz Kritik des Deutschen Bundes die Eider. Sie sturmten die
Duppeler Schanzen
und besetzten innerhalb weniger Monate das Herzogtum Schleswig und Teile Jutlands.
[2]
- ↑
Dieser Abschnitt basiert auf dem Artikel
Schleswig-Holsteinische Erhebung
. Er ist eine Kurzform des Artikels. Belege fur das hier Geschriebene und Literaturhinweise dort.
- ↑
Jurgen Muller:
Der Deutsche Bund 1815?1866
. Oldenbourg, Munchen 2006,
ISBN 978-3-486-55028-3
,
S.
46?47
.