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Iran: Zwei Jugendliche hingerichtet

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Karte des Iran

Mashhad ( Iran ), 23.07.2005 ? Zwei mannliche Jugendliche wurden am 19. Juli 2005 in Mashhad im Iran hingerichtet. Die Hinrichtung durch Erhangen fand offentlich statt. Vor der Hinrichtung waren die beiden 14 Monate im Gefangnis, weiterhin wurden sie mit jeweils 228 Peitschenhieben offentlich gefoltert.

Von offizieller iranischer Seite wurden folgende Begrundungen fur die Hinrichtung angegeben:

  • einvernehmliche homosexuelle Handlungen
  • Trinken von Alkohol
  • Storung der offentlichen Ruhe
  • Diebstahl
  • sexueller Ubergriff auf einen 13-Jahrigen

Ayaz Marhoni, 18, und Mahmoud Asgari, 16, gaben in ihrer Verteidigung an, dass zwischen den meisten mannlichen Jugendlichen sexuelle Handlungen stattfinden wurden und dass sie nicht gewusst hatten, dass homosexuelle Handlungen mit dem Tod bestraft werden. Drei weitere Jugendliche werden derzeit von der iranischen Polizei gesucht. Sollten sie gefasst werden, droht ihnen ebenfalls die Hinrichtung. Im Iran stehen einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Todesstrafe.

Nach dem iranischen Strafrecht konnen Madchen ab neun Jahren und Jungen ab 15 Jahren durch Erhangen hingerichtet werden. Nach Angaben von amnesty international wurden im vergangenen Jahr 159 Menschen im Iran hingerichtet. Nach den Schatzungen iranischer Menschenrechtsaktivisten hat das klerikale Regime in Teheran seit 1979 ca. 4000 homosexuelle Frauen und Manner hinrichten lassen, insgesamt durften ca. 100.000 Menschen im Iran ermordet worden sein.

Ein Mitarbeiter der iranischen Nachrichtenagentur ISNA (Iranian Students News Agency) sprach kurz vor der Hinrichtung mit den Angeklagten.

An der Richtigkeit der Angabe, dass die beiden Hingerichteten einen sexuellen Ubergriff auf einen 13-Jahrigen begangen hatten, bestehen aus folgenden Grunden Zweifel:

  • In der ursprunglichen Meldung der iranischen Nachrichtenagentur ISNA (Iranian Students News Agency) uber die Hinrichtung findet sich kein Hinweis darauf, dass die zwei Jugendlichen wegen eines sexuellen Ubergriffes auf einen 13-Jahrigen angeklagt und verurteilt wurden.
  • Im Bericht des Nationalen Widerstandsrates des Iran (NWRI), der demokratischen Oppositionsbewegung im Iran, findet sich ebenfalls kein Hinweis auf einen sexuellen Ubergriff.
  • Nach der im Iran gultigen Scharia musste das Opfer einer sexuellen Schandung oder Vergewaltigung ebenfalls angeklagt und verurteilt werden. Es liegt jedoch keine Information vor, dass das angebliche 13-jahrige Opfer angeklagt oder verurteilt wurde.
  • Bereits in der Vergangenheit wurde vom Regime im Iran die Verbreitung von falscher Information betrieben, um die offentliche Anteilnahme am Schicksal von zum Tod Verurteilten zu untergraben.

Quellen