Plenarsaal des Bundestages
Berlin
(
Deutschland
), 21.07.2005 ?
Nach der gescheiterten Vertrauensfrage am
1. Juli 2005
von Bundeskanzler Schroder hat nun
Bundesprasident
Horst Kohler
nach Artikel 68 des
Grundgesetzes
den 15. deutschen Bundestag aufgelost.
Bundestagsprasident
Wolfgang Thierse
hat die Auflosung angenommen. Somit mussen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Den Termin hat Kohler fur den
18. September 2005
festgesetzt.
Der Bundesprasident begrundete seine Entscheidung mit der vom Bundeskanzler
Gerhard Schroder
(
SPD
) dargestellten fehlenden Handlungsfahigkeit der Bundesregierung. Zu dieser Einschatzung des Kanzlers sehe er, Kohler, keine Alternative.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage Deutschlands, der schwierigen Situation der offentlichen Haushalte und der personlichen Situation vieler durch Arbeitslosigkeit betroffener Familien, der demographischen Entwicklung Deutschlands mit zu geringer Kinderzahl und wachsender Uberalterung der Bevolkerung sei eine handlungsfahige Regierung notwendig, die sich auf ?eine verlassliche, handlungsfahige Mehrheit im Bundestag“ stutzen konne.
Horst Kohler
Nach eingehender Prufung der verfassungsrechtlichen Aspekte und vieler Gesprache, die er mit Politikern und Rechtsexperten gefuhrt habe, sei er zu dem Schluss gekommen, dass er zu keiner anderen Lagebeurteilung als der Bundeskanzler kommen konne. ?Ich bin davon uberzeugt, dass damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen fur die Auflosung des Bundestages gegeben sind.“
Die Burgerinnnen und Burger forderte er anschließend auf, von ihrem Wahlrecht sorgsamen Gebrauch zu machen.
Reaktionen
Der Bundeskanzler nahm am Abend zu der Entscheidung des Bundesprasidenten Stellung. Er bezeichnete diese als eine ?souverane Entscheidung“. Er wies außerdem darauf hin, dass die große Mehrheit der Bevolkerung ebenfalls Neuwahlen wunsche. Fur die kommende Bundestagswahl am 18. September kundigte er seine Kandidatur an.
Zwei Abgeordnete der Regierungskoalition,
Werner Schulz
(Grune) und
Jelena Hoffmann
(SPD) wollen gegen die Entscheidung des Bundesprasidenten Klage beim
Bundesverfassungsgericht
einreichen. Sie halten das Verfahren, das zur Auflosung des Bundestages fuhrte, fur verfassungswidrig. Die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers vom 1. Juli sei unecht, erklarten sie in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Auch einige kleinere Parteien haben angekundigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, da auch unter anderem nicht genug Zeit bliebe, um die notigen Unterschriften fur die Zulassungen zu den Wahlen zu sammeln.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) begrußte in einer Stellungnahme die Entscheidung des Bundesprasidenten. Nach einer Wahl konne die Politik die Bedingungen dafur schaffen, ?dass mehr Wertschopfung und Wachstum in unserem Land entstehen“, erklarte der BDI-Prasident
Jurgen R. Thumann
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Quellen