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tagesschau.de ? Wikipedia

tagesschau.de

zentrales Online-Nachrichtenportal der ARD

tagesschau.de ist das zentrale Nachrichten webportal der ARD . Wahrend die im August 1996 veroffentlichte [1] Website fruher vorwiegend programmbegleitende Hintergrundinformationen zu den Fernsehsendungen von ARD-aktuell ? etwa Tagesschau und Tagesthemen ? bot, ist sie heute ein eigenstandiges Medienangebot. Die Redaktion besteht aus rund 20 Redakteuren , Redaktionsleiterin (Chefredakteurin Digitales) ist seit Juli 2018 Juliane Leopold . Die Redaktion ist Teil von ARD-aktuell.

Tagesschau.de
Nachrichten-Website
Sprachen Deutsch
Sitz Hamburg
Betreiber ARD
Online seit 1996
https://www.tagesschau.de/
Logo von tagesschau.de (1996)

tagesschau.de gehort zu ARD-aktuell, der zentralen Nachrichtenredaktion der ARD. ARD-aktuell ist eine ARD-Gemeinschaftseinrichtung mit Sitz beim Norddeutschen Rundfunk in Hamburg . Dort entstehen auch die Tagesschau, die Tagesthemen, das Nachtmagazin und das Informationsprogramm Tagesschau24 . Die Seite liefert rund um die Uhr einen Uberblick uber die aktuelle Nachrichtenlage, erganzt um Hintergrundinformationen. Die Redaktion stutzt sich dabei auf das umfangreiche ARD-Korrespondentennetz, so dass das Angebot neben Texten auch Fernseh- und Horfunkbeitrage umfasst. Einige der ARD-Auslandsstudios haben eigene Videoblogs auf tagesschau.de, in denen die Korrespondenten Besonderheiten der einzelnen Gebiete vorstellen, in denen die Studios ihren Sitz haben. Daneben gibt es ein umfangreiches Archiv mit der Moglichkeit, vergangene Fernsehausstrahlungen von Tagesschau , Tagesthemen und anderen ARD-Nachrichtensendungen herunterzuladen.

Seit Ende 2010 werden die Inhalte auch uber die Tagesschau-App fur Smartphones angeboten. Weitere Verbreitungswege sind u.?a. der Tagesschau- YouTube -Channel, Facebook , Twitter und ein On-Demand-Angebot fur internetfahige Fernseher.

Beschrankung der Inhalte

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Die Website ist von den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages betroffen, die eine Entfernung von Inhalten vorsieht, damit der Dienst einem zeitlich begrenzten Informationsangebot ? ahnlich dem Rundfunk ? gleichgestellt werden kann. Die Angebotsbeschreibung des ARD-Nachrichtenangebotes tagesschau.de beispielsweise sieht im Drei-Stufen-Test folgende Verweildauern fur ihre Beitrage vor:

?Sendungen von ARD-aktuell werden in der Regel nach sieben Tagen depubliziert , Sendungsbeitrage und andere audiovisuelle Inhalte konnen zwolf Monate auf tagesschau.de verbleiben (davon ausgenommen sind die Chroniken der 20-Uhr-Ausgabe der ?Tagesschau‘, der ?Tagesthemen‘ und des ARD-Jahresruckblicks, die unbegrenzt im Archiv verbleiben […]). Vorhandene Sendungen, Sendungsbeitrage und andere audiovisuelle Inhalte werden wieder eingestellt, wenn es in Verbindung mit einem Ereignis oder einer Berichterstattung bzw. der Wiederholung im linearen Programm dafur einen redaktionellen Bedarf gibt.“ [2]

Gemaß dieser Fassung der Angebotsbeschreibung, die der zustandige NDR -Rundfunkrat im Drei-Stufen-Test beschloss, nachdem zuvor auf ?Empfehlung der Ausschusse […] Anderungen der Konzepte tagesschau.de und eins-extra.de vorgenommen“ [3] worden waren, depublizierte die tagesschau.de -Redaktion diejenigen Bestandteile des Online-Angebots, die ihre veranschlagten Verweildauern uberschritten hatten. Bereits zum 1.?Juni 2009 waren die ersten ARD-Online-Angebote aus dem Internet entfernt worden, da diese den zu diesem Termin in Kraft getretenen Kriterien des 12.?RAStV widersprachen. [4]

Rechtsstreit mit dem BDZV

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Bereits seit Beginn steht das Onlineangebot der ARD in Kritik des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Einen Hohepunkt erreichte dieser Konflikt mit der Veroffentlichung der Tagesschau-App: Der BDZV kritisierte 2011 in einem Gerichtsstreit, dass die ARD mit Rundfunkbeitragen ein ahnliches Produkt anbiete wie die Presse, und sah darin eine Wettbewerbsverzerrung. Am 30.?September 2016 gab das Oberlandesgericht Koln dem klagenden BDZV in der Sache Recht. Die ARD betonte, das Onlineangebot habe sich seitdem ohnehin verandert, alle Beitrage in der App seien nunmehr durch Fotos, Videos und Audioelemente multimedial und damit nicht mehr presseahnlich. [5]

Der NDR kundigte im Januar 2018 eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil an, die jedoch im Marz 2022 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde, da sich die gesetzlichen Grundlagen durch eine Gesetzesanderung 2019 maßgeblich verandert hatten. [6] Durch diese Ablehnung ist das BGH-Urteil endgultig rechtskraftig. [6]

Im Juli 2018 verkundeten BDZV und ARD eine Einigung im Streit um das Onlineangebot. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde erneut abgeandert und um den Zusatz erweitert, dass Telemedien kunftig im Schwerpunkt mittels Bewegtbild und Ton zu gestalten seien und Text nicht im Vordergrund stehen durfe. Auf konkrete formale Vorgaben verzichtete man dabei. [7]

Am 26.?Januar 2021 wurde der Onlineauftritt der Tagesschau von der ARD-Redaktion neu aufgesetzt. Die neue Inhaltsdarstellung mit großerer Schrift und der Unterteilung von Meldungen in Ressorts sorgte fur erneute Kritik des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Dieser stellte fest, dass die neue Internetprasenz ?auf den ersten Blick textreich“ [8] erscheine und damit moglicherweise gegen die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages verstoße, der seit 2018 auch vorsieht, ?dass offentlich-rechtliche Onlineangebote ? also Websites und Apps ? nicht so aussehen durfen wie die Angebote von Verlagen im selben Medium.“ [7] Der BDZV will dies intern prufen. Die ARD dementiert den Vorwurf.

Onlineportal faktenfinder

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Die ARD grundete im Fruhjahr 2017 das Onlineportal faktenfinder zur Aufklarung von Fake News . Es soll nach eigenen Angaben dazu dienen, Phanomene wie politische Propaganda, Geruchte, Lugen und Halbwahrheiten im Internet zu sammeln und richtigzustellen. Die Redaktion um Projektleiter Patrick Gensing gehe dabei aktiv auf die Suche, untersuche auffallige Websites, Blogs und Foren und sammle Informationen. So entdeckte Fake News wurden mit entsprechenden Warnhinweisen versehen. [9]

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Einzelnachweise

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  1. Tagesschau.de. In: tagesschau.de. ARD, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27.?Marz 2019 ; abgerufen am 5.?Oktober 2018 : ?Seit 1996 bietet Tagesschau.de Nachrichten zu jeder Zeit, aktuell und hintergrundig ? in Text und Bild, Audio und Video.“
  2. ARD (Hrsg.): Telemedienkonzepte des Norddeutschen Rundfunks . Angebotsbeschreibung fur tagesschau.de und eins-extra.de. 25.?Juni 2010, S.  47 ( Online [PDF; 648  kB ; abgerufen am 5.?Oktober 2018]).
  3. ARD (Hrsg.): Telemedienkonzepte des Norddeutschen Rundfunks . Angebotsbeschreibung fur tagesschau.de und eins-extra.de. 25.?Juni 2010, S.  37 ( Online [PDF; 648  kB ; abgerufen am 5.?Oktober 2018]).
  4. Umfangreiche Loschungen in den Telemedienangeboten der ARD. ARD Pressemeldung. In: ard.de. ARD, 21.?April 2010, archiviert vom Original am 20.?Januar 2012 ; abgerufen am 21.?April 2010 : ?Bereits vor Beginn der Dreistufentest-Verfahren hatte die ARD zum 1. Juni 2009 zahlreiche Auflagen und Verbote fur die Telemedien-Angebote des offentlich-rechtlichen Rundfunks umgesetzt und Inhalte aus dem Netz genommen.“
  5. Was bedeutet das Urteil zur Tagesschau-App? In: tagesschau.de. Abgerufen am 28.?Januar 2021 .
  6. a b Michael Hanfeld: Streit um ?Tagesschau“-App: NDR kassiert Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht . In: FAZ.NET . ISSN  0174-4909 ( faz.net [abgerufen am 12.?Mai 2022]).
  7. a b Peter Weissenburger: Streit um Presseahnlichkeit: Die große Einigung . In: Die Tageszeitung: taz . 1.?Juli 2018, ISSN  0931-9085 ( taz.de [abgerufen am 28.?Januar 2021]).
  8. Anne Fromm: Neues Layout von tagesschau.de: Das Blau fehlt . In: Die Tageszeitung: taz . 27.?Januar 2021, ISSN  0931-9085 ( taz.de [abgerufen am 28.?Januar 2021]).
  9. Catharina Schick: Fake News aufspuren und aufklaren. ARD grundet ?faktenfinder“. In: tagesspiegel.de. Der Tagesspiegel , 3.?April 2017, abgerufen am 5.?Oktober 2018 (Zeitungsartikel).