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Prior ? Wikipedia

Ein Prior (von lateinisch prior ?fruherer‘, ?vorderer‘, ?vorheriger‘, ?ersterer‘, ?vortrefflicher‘, von prius / prior , ?zuerst‘, ?zunachst‘, ?zuvor‘, ?vorher‘) [1] oder in Frauenklostern eine Priorin ist ein Amt in einer Ordensgemeinschaft .

Wappen des Priors

Begrifflichkeiten

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In mehreren Klostergemeinschaften , die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar oder der Subprior, beispielsweise bei den Dominikanern , Karmeliten und Kartausern . In Klostern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern , Zisterziensern oder Trappisten . In diesen Orden gibt es daruber hinaus auch Kloster, die nicht den Rang einer Abtei haben und von einem Prior oder einer Priorin geleitet werden. Sie werden daher mit Priorat oder Priorei bezeichnet und konnen abhangig oder unabhangig (Konventualprior) von einer Abtei sein. Im Mittelalter wurde die Priorin eines abhangigen Konventes auch ?Magistra“ genannt. [2]

Die Benediktiner kennen verschiedene Formen des Priorates: [3]

  • Der Konventualprior leitet ein Konventualpriorat, ein selbstandiges Kloster, das (noch) nicht Abtei ist. Er hat alle Pflichten und Rechte eines Abtes.
  • Der Klaustralprior ist der Stellvertreter eines Abtes und fur das innere Leben der Gemeinschaft (die Klausur ) zustandig. Er wird vom Abt ernannt, der zuvor die Meinung der Monche erfragt.
  • Der Simplex-Prior ist der Obere eines kleinen Priorates, das von einer Abtei abhangt. Er wird vom Abt der Mutterabtei ernannt.
  • Der Prior-Administrator leitet eine Abtei, die wegen einer zu geringen Zahl von Monchen oder aufgrund besonderer Umstande keinen Abt wahlen kann. Er hat alle Pflichten und Rechte eines Abtes. Er wird nur auf drei Jahre gewahlt, in der Hoffnung, dass dann wieder eine Abtswahl moglich ist.
  • Der Subprior wird tatig, wenn einer dieser Prioren abwesend ist oder ausfallt. Er ist der dritte Mann in einer Abtei und der zweite Mann in einem Priorat.

Der Vorsteher eines Franziskaner -, Minoriten - oder Kapuziner -Klosters wird als Guardian bezeichnet.

Auch in evangelischen sowie okumenischen Kommunitaten gibt es das Amt des Priors oder der Priorin, z.?B. bei der Communitat Christusbruderschaft Selbitz , der Jesus-Bruderschaft (Kommunitat Gnadenthal), der Christustrager Bruderschaft (Kloster Triefenstein), der Jesus-Gemeinschaft Marburg und der Communaute de Taize .

Die Vorsteherin eines Damenstifts wurde im regionalen Dialekt manchmal auch als Priorin bezeichnet, [4] [5] so etwa in den schleswig-holsteinischen Damenstiften St.-Johannis-Kloster vor Schleswig , Kloster Uetersen und Kloster Preetz .

Ritterorden

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Der alte Malteserorden war in Großpriorate gegliedert, die Ordensprovinzen entsprachen. Die Großpriore beaufsichtigten die Kommenden , die teilweise in Balleien zusammengefasst waren (→ Liste ehemaliger Johanniterkommenden ). [6] Ein oder mehrere Großpriorate gehorten einer landsmannschaftlichen Zunge an. Heute verfugt der Malteserorden uber sechs Großpriorate (Rom, Lombardei und Venedig, Neapel und Sizilien, Bohmen, Osterreich und England [7] ). [8]

Im Deutschen Orden , dessen Kommenden von den Landkomturen beaufsichtigt wurden, war der Prior der Vorsteher der Priesterbruder einer Kommende, einige ubernahmen auch die Aufgaben des Komturs . [9] Der Prior der Kommende Marburg erhielt 1246 das Recht, die Mitra zu tragen. [10]

Der bayerische Hausritterorden vom Heiligen Georg war formal in die Großpriorate Oberbayern , Niederbayern und Oberpfalz unterteilt, spater kam Franken hinzu. Die Großprioren wurden aus den Prinzen des bayerischen Hauses erwahlt. [11]

Die 50 Großkreuze des Konstantinordens leiteten formal eine der 50 Provinzen , die sich auf die angeblichen ursprunglichen Großpriorate, Priorate und Balleien zuruckfuhrten.

Der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem verfugt uber einen Großprior, den Lateinischen Patriarchen von Jerusalem , fur den Gesamtorden, einen bischoflichen Großprior in jeder Statthalterei und einen Prior in jeder Provinz . Die Großprioren und Prioren sind die geistlichen Leiter in der Statthalterei bzw. der Provinz. [12]

Ordensregeln

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Die jeweilige Ordensregel oder die Konstitutionen enthalten Angaben zur Wahl eines Priors oder einer Priorin und zu seinen Vollmachten und Pflichten. So heißt es in der Regel des hl. Albert , die dem Karmelitenorden zugrunde liegt, dass der Prior seine Zelle in der Nahe der Klosterpforte haben solle, ?damit er als erster allen, die dorthin kommen, begegnen kann und dann alles, was zu tun ist, nach seinem Ermessen und auf seine Anordnung hin geschehe.“

Siehe auch

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Literatur

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Wiktionary: Prior ?? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Anmerkungen

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  1. Karl Ernst Georges : Ausfuhrliches lateinisch-deutsches Handworterbuch. (= Ausfuhrliches lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handworterbuch, aus den Quellen zusammengetragen und mit besonderer Bezugnahme auf Synonymik und Antiquitaten unter Berucksichtigung der besten Hulfsmittel ausgearbeitet, Lateinisch-deutscher Teil ). 2 Bande, 7. Auflage. Leipzig 1879?1880; seit 1951 Tubingen; 11. Auflage. Berlin 1962 (Neudrucke auch Hannover und Darmstadt), Band 2, S. 1718?f.
  2. Stephanie Haarlander : ?Schlangen unter den Fischen“. Mannliche und weibliche Religiosen in Doppelklostern des hohen Mittelalters ; Aufsatz auf der Internetseite regionalgeschichte.net des Instituts fur Geschichtliche Landeskunde an der Universitat Mainz e.?V.
  3. Jeremias Schroder : Vier Prioren und ein Subprior . In: Gruß aus der Abtei Konigsmunster , Jg. 2015, Heft 2, S. 15.
  4. ?Geistliche sind Priore ? im Gegensatz zur Priorin eins Adligen Damenstiftes, die keine Geistliche, sondern Vorsteherin des Konvents ist und mit o geschrieben wird.“ In: Hans-Herbert Henningsen: Die Klostereule erinnert sich… Ur-ur-ur-alte Geschichten uber das Uetersener Kloster. Heydorn, Uetersen 2005, S. 8.
  5. Elsa Plath-Langheinrich : Vom Zisterzienserinnenkloster zum Adeligen Damenstift im holsteinischen Uetersen durch acht Jahrhunderte. Kloster Uetersen in Holstein. Wachholtz, Neumunster 2009, ISBN 978-3-529-02813-7 , S. 97?105.
  6. Johann Ludwig Kluber: Essai sur l'ordre de Malte ou de St. Jean et sur ses rapports avec l'Allemagne en general et avec le Brisgau en particulier . editeur inconnu, 1806, S.  12 ( google.at [abgerufen am 24.?Februar 2022]).
  7. Nationale Institutionen. In: Order of Malta. Abgerufen am 24.?Februar 2022 (deutsch).
  8. Die alten Zungen der Ritter. In: Order of Malta. Abgerufen am 24.?Februar 2022 (deutsch).
  9. Johannes A. Mol: De Friese huizen van de Duitse Orde. Nes, Steenkerk en Schoten en hun plaats in het middeleeuwse Friese kloosterlandschap (Leeuwarden 1991) 416 pp. 1.?Januar 1991, S.  67 ( academia.edu [abgerufen am 25.?Februar 2022]).
  10. Ausstellungsgesellschaft Elisabeth von Thuringen Marburg: 700 Jahre Elisabethkirche in Marburg 1283 - 1983; [Katalog; Ausstellungen 30. April - 31. Juli 1983] . Elwert, Marburg 0, ISBN 3-7708-0757-X , S.  21,?43 .
  11. Max Freiherr von Ow: Der Koniglich Bayerische Haus-ritter-orden vom Heiligen Georg: nach seinen gegenwartig bestehenden vorschriften, einrichtungen und gebrauchen . Verlag nicht ermittelbar, 1884, S.  4;104 ( google.at [abgerufen am 24.?Februar 2022]).
  12. Organisation des Ordens. Abgerufen am 24.?Februar 2022 .