Ein
Prior
(von
lateinisch
prior
?fruherer‘, ?vorderer‘, ?vorheriger‘, ?ersterer‘, ?vortrefflicher‘, von
prius
/
prior
, ?zuerst‘, ?zunachst‘, ?zuvor‘, ?vorher‘)
[1]
oder in Frauenklostern eine
Priorin
ist ein Amt in einer
Ordensgemeinschaft
.
Wappen des Priors
In mehreren
Klostergemeinschaften
, die keinen
Abt
kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der
Vikar
oder der Subprior, beispielsweise bei den
Dominikanern
,
Karmeliten
und
Kartausern
. In Klostern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den
Benediktinern
,
Zisterziensern
oder
Trappisten
. In diesen Orden gibt es daruber hinaus auch Kloster, die nicht den Rang einer
Abtei
haben und von einem Prior oder einer Priorin geleitet werden. Sie werden daher mit
Priorat
oder
Priorei
bezeichnet und konnen abhangig oder unabhangig (Konventualprior) von einer Abtei sein. Im Mittelalter wurde die Priorin eines abhangigen
Konventes
auch ?Magistra“ genannt.
[2]
Die Benediktiner kennen verschiedene Formen des Priorates:
[3]
- Der Konventualprior leitet ein Konventualpriorat, ein selbstandiges Kloster, das (noch) nicht Abtei ist. Er hat alle Pflichten und Rechte eines Abtes.
- Der Klaustralprior ist der Stellvertreter eines Abtes und fur das innere Leben der Gemeinschaft (die
Klausur
) zustandig. Er wird vom Abt ernannt, der zuvor die Meinung der Monche erfragt.
- Der Simplex-Prior ist der Obere eines kleinen Priorates, das von einer Abtei abhangt. Er wird vom Abt der Mutterabtei ernannt.
- Der Prior-Administrator leitet eine Abtei, die wegen einer zu geringen Zahl von Monchen oder aufgrund besonderer Umstande keinen Abt wahlen kann. Er hat alle Pflichten und Rechte eines Abtes. Er wird nur auf drei Jahre gewahlt, in der Hoffnung, dass dann wieder eine
Abtswahl
moglich ist.
- Der Subprior wird tatig, wenn einer dieser Prioren abwesend ist oder ausfallt. Er ist der dritte Mann in einer Abtei und der zweite Mann in einem Priorat.
Der Vorsteher eines
Franziskaner
-,
Minoriten
- oder
Kapuziner
-Klosters wird als
Guardian
bezeichnet.
Auch in evangelischen sowie okumenischen
Kommunitaten
gibt es das Amt des Priors oder der Priorin, z.?B. bei der
Communitat Christusbruderschaft Selbitz
, der
Jesus-Bruderschaft
(Kommunitat Gnadenthal), der Christustrager Bruderschaft (Kloster Triefenstein), der Jesus-Gemeinschaft Marburg und der
Communaute de Taize
.
Die Vorsteherin eines
Damenstifts
wurde im regionalen Dialekt manchmal auch als Priorin bezeichnet,
[4]
[5]
so etwa in den schleswig-holsteinischen Damenstiften
St.-Johannis-Kloster vor Schleswig
,
Kloster Uetersen
und
Kloster Preetz
.
Der
alte Malteserorden
war in Großpriorate gegliedert, die
Ordensprovinzen
entsprachen. Die Großpriore beaufsichtigten die
Kommenden
, die teilweise in
Balleien
zusammengefasst waren (→
Liste ehemaliger Johanniterkommenden
).
[6]
Ein oder mehrere Großpriorate gehorten einer landsmannschaftlichen
Zunge
an. Heute verfugt der Malteserorden uber sechs Großpriorate (Rom, Lombardei und Venedig, Neapel und Sizilien, Bohmen, Osterreich und England
[7]
).
[8]
Im
Deutschen Orden
, dessen Kommenden von den
Landkomturen
beaufsichtigt wurden, war der Prior der Vorsteher der Priesterbruder einer Kommende, einige ubernahmen auch die Aufgaben des
Komturs
.
[9]
Der Prior der
Kommende Marburg
erhielt 1246 das Recht, die
Mitra
zu tragen.
[10]
Der
bayerische
Hausritterorden vom Heiligen Georg
war formal in die Großpriorate
Oberbayern
,
Niederbayern
und
Oberpfalz
unterteilt, spater kam
Franken
hinzu. Die Großprioren wurden aus den Prinzen des bayerischen Hauses erwahlt.
[11]
Die 50
Großkreuze
des
Konstantinordens
leiteten formal eine der
50 Provinzen
, die sich auf die angeblichen ursprunglichen Großpriorate, Priorate und Balleien zuruckfuhrten.
Der
Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem
verfugt uber einen Großprior, den
Lateinischen Patriarchen von Jerusalem
, fur den Gesamtorden, einen
bischoflichen
Großprior in jeder Statthalterei und einen Prior in jeder
Provinz
. Die Großprioren und Prioren sind die geistlichen Leiter in der Statthalterei bzw. der Provinz.
[12]
Die jeweilige
Ordensregel
oder die Konstitutionen enthalten Angaben zur Wahl eines Priors oder einer Priorin und zu seinen Vollmachten und Pflichten. So heißt es in der Regel des hl.
Albert
, die dem
Karmelitenorden
zugrunde liegt, dass der Prior seine Zelle in der Nahe der Klosterpforte haben solle, ?damit er als erster allen, die dorthin kommen, begegnen kann und dann alles, was zu tun ist, nach seinem Ermessen und auf seine Anordnung hin geschehe.“
- ↑
Karl Ernst Georges
:
Ausfuhrliches lateinisch-deutsches Handworterbuch.
(=
Ausfuhrliches lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handworterbuch, aus den Quellen zusammengetragen und mit besonderer Bezugnahme auf Synonymik und Antiquitaten unter Berucksichtigung der besten Hulfsmittel ausgearbeitet, Lateinisch-deutscher Teil
). 2 Bande, 7. Auflage. Leipzig 1879?1880; seit 1951 Tubingen; 11. Auflage. Berlin 1962 (Neudrucke auch Hannover und Darmstadt), Band 2, S. 1718?f.
- ↑
Stephanie Haarlander
:
?Schlangen unter den Fischen“. Mannliche und weibliche Religiosen in Doppelklostern des hohen Mittelalters
; Aufsatz auf der Internetseite regionalgeschichte.net des Instituts fur Geschichtliche Landeskunde an der Universitat Mainz e.?V.
- ↑
Jeremias Schroder
:
Vier Prioren und ein Subprior
. In:
Gruß aus der Abtei Konigsmunster
, Jg. 2015, Heft 2, S. 15.
- ↑
?Geistliche sind Priore ? im Gegensatz zur Priorin eins Adligen Damenstiftes, die keine Geistliche, sondern Vorsteherin des Konvents ist und mit o geschrieben wird.“ In: Hans-Herbert Henningsen:
Die Klostereule erinnert sich… Ur-ur-ur-alte Geschichten uber das Uetersener Kloster.
Heydorn, Uetersen 2005, S. 8.
- ↑
Elsa Plath-Langheinrich
:
Vom Zisterzienserinnenkloster zum Adeligen Damenstift im holsteinischen Uetersen durch acht Jahrhunderte.
Kloster Uetersen in Holstein. Wachholtz, Neumunster 2009,
ISBN 978-3-529-02813-7
, S. 97?105.
- ↑
Johann Ludwig Kluber:
Essai sur l'ordre de Malte ou de St. Jean et sur ses rapports avec l'Allemagne en general et avec le Brisgau en particulier
. editeur inconnu, 1806,
S.
12
(
google.at
[abgerufen am 24.?Februar 2022]).
- ↑
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In:
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- ↑
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In:
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Abgerufen am 24.?Februar 2022
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- ↑
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1.?Januar 1991,
S.
67
(
academia.edu
[abgerufen am 25.?Februar 2022]).
- ↑
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700 Jahre Elisabethkirche in Marburg 1283 - 1983; [Katalog; Ausstellungen 30. April - 31. Juli 1983]
. Elwert, Marburg 0,
ISBN 3-7708-0757-X
,
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Der Koniglich Bayerische Haus-ritter-orden vom Heiligen Georg: nach seinen gegenwartig bestehenden vorschriften, einrichtungen und gebrauchen
. Verlag nicht ermittelbar, 1884,
S.
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[abgerufen am 24.?Februar 2022]).
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