Von Bogdandy ist Sohn des Industriemanagers
Ludwig von Bogdandy
und Enkel des Chemikers
Stefan von Bogdandy
. Nach seinem Abitur 1978 am
Theodor-Heuss-Gymnasium Dinslaken
nahm von Bogdandy im Oktober 1979 das Studium der Rechtswissenschaften auf; im Oktober 1980 zudem ein Zweitstudium in
Philosophie
. Nach seinem Ersten
Staatsexamen
, das er im Juni 1984 an der
Universitat Freiburg
ablegte, war er ab November 1984 als
wissenschaftlicher Mitarbeiter
an der
FU Berlin
tatig. Dort legte er auch im Juni 1987 die Prufung zum Magister der Philosophie (M.A.) ab. Im April des darauf folgenden Jahres stellte er seine
Dissertation
uber den
Gesetzesbegriff bei Hegel
bei
Alexander Hollerbach
in Freiburg fertig. Sein Zweites Staatsexamen legte von Bogdandy im Juli 1989 in Berlin ab. Ab November des Jahres war er wieder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FU Berlin beschaftigt. Von Januar 1993 bis Dezember 1995 war er Habilitationsstipendiat der
DFG
. Nach einem Forschungsaufenthalt am
Europaischen Hochschulinstitut
in
Florenz
wurde er im Juli 1996 unter der Betreuung von
Albrecht Randelzhofer
am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin
habilitiert
. Das Thema seiner Habilitationsschrift lautet
Gubernative
Rechtsetzung. Eine Neubestimmung der Rechtsetzung und des Regierungssystems unter dem
Grundgesetz
in der Perspektive gemeineuropaischer Dogmatik
.
[1]
Im August 1997 erhielt er eine C4-Professur fur Offentliches Recht, insbesondere Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht, sowie Rechtsphilosophie an der Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt. Im September 2000 lehnte er einen Ruf zum Direktor am
Zentrum fur europaische Rechtspolitik
in
Bremen
ab. Von 2001 bis 2014 war er Richter am
Europaischen Kernenergiegericht
in
Paris
; ab Oktober 2006 als Prasident des Gerichtes.
[1]
Das Gericht musste bislang noch nicht zusammentreten.
Im Oktober 2002 wurde er Direktor am Max-Planck-Institut fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht in Heidelberg.
[1]
An der Juristischen Fakultat der
Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg
wurde er im Mai 2003 zum personlichen Ordinarius ernannt, verließ die Universitat Heidelberg jedoch Anfang 2009 wieder. Im Februar 2005 wurde er fur die Dauer von drei Jahren in den
Wissenschaftsrat
berufen. Von 2008 bis 2013 war er Mitglied des wissenschaftlichen Ausschusses der
Europaischen Grundrechteagentur
.
[2]
Er war außerdem in den Jahren 2010 bis 2015 Senior Emile Noel Fellow an der Global Law School der New York University.
[3]
Im
Exzellenzcluster ?Normative Orders“
der Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt fungierte er von 2013 bis 2019 als
Partner Investigator
. Zudem war von 2014 bis 2018 Mitglied des Kuratoriums des
Deutschen Studienpreises
.
Vor der
Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
berichtete von Bogdandy auf der Tagung 2002 in
St. Gallen
zum Thema
Europaische und nationale Identitat: Integration durch Verfassungsrecht?
[4]
. Auf einer Tagung 2007 der
Deutschen Gesellschaft fur Internationales Recht
in
Halle
sprach er uber das Thema
Kulturelle Vielfalt und Europaisches Gemeinschaftsrecht
.
Aktueller Forschungsschwerpunkt von Bogdandys ist der Strukturwandel des offentlichen Rechts, welches sich in drei Forschungsgebiete innerhalb seiner Abteilung am Max-Planck-Institut fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht aufgliedert:
[5]
Der europaische Rechtsraum, der Begriff der
International Public Authority
sowie das
Ius Constitutionale Commune en America Latina
(
ICCAL
)
.
Die Forschung zum europaischen Rechtsraum setzt sich mit dem Europarecht in einem weiten Sinne auseinander, umfasst also neben dem
Recht der Europaischen Union
auch die regionalen volkerrechtlichen Instrumente in Europa, wie bspw. die
Europaische Menschenrechtskonvention
. Objekt der Forschung ist die rechtswissenschaftliche Begleitung der europaischen Einheit sowie die Ermoglichung einer spezifisch europaischen
Rechtsvergleichung
.
Im Bereich der
International Public Authority
untersucht von Bogdandy die zunehmende Macht internationaler Institutionen, die (auch) Gemeinwohlinteressen verpflichtet sind, deren Legitimitat aber fraglich ist. Er entwickelt hierfur eine Theorie des internationalen offentlichen Rechts, die eine Weiterentwicklung des Bereichs des Volkerrechts darstellt, der die Ausubung internationaler offentlicher Gewalt regelt.
Mit dem
ICCAL
-Projekt wird ein regionalen Ansatz transformativer Verfassungsstaatlichkeit in
Lateinamerika
beschrieben, der sich aus der konkreten Erfahrung von inakzeptablen Zustanden systemischen Charakters speist. Untersucht wird hierbei der Wandel politischer und sozialer Realitaten durch eine konzertierte Starkung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Von Bogdandy wurden im Laufe seiner wissenschaftlichen Karriere verschiedene Preise verliehen: