In Bayern werden zunehmend Zweifel laut am polizeilichen Einsatz von Elektroschockpistolen. Derzeit testen Spezialeinsatzkommandos zehn dieser Waffen im Rahmen eines?Pilotprojektes.
Es handelt sich dabei um Gerate des Typs "Taser X26" der Firma Taser International Inc. mit Sitz in Scottsdale im US-Bundesstaat?Arizona.
Das gleiche Modell kommt nach Angaben des Polizeitechnischen Instituts in Munster auch in Kanada zum Einsatz, wo innerhalb der vergangenen sechs Wochen drei Menschen nach Taser-Schussen gestorben?sind.
Die Grunen im Landtag fordern deshalb einen sofortigen Stopp des Pilotprojektes, das bis Mitte 2008 laufen soll. Ein entsprechender Antrag soll in den kommenden Tagen gestellt werden. "Die Vorfalle in Kanada zeigen, wie problematisch diese Waffe ist", sagte Christine Kamm, innenpolitische Sprecherin der?Grunen-Landtagsfraktion.
Unterstutzt werden sie dabei von der SPD, die ebenfalls der Meinung ist, dass nach jetzigem Kenntnisstand der Pilotversuch "sofort unterbrochen werden muss", wie Franz Schindler, der Vorsitzende des Arbeitskreises fur Recht und Verfassungsfragen der SPD-Landtagsfraktion,?sagt.
Bereits Ende 2005 hatte der Landtag gegen die Stimmen der Opposition "Elektroimpulsgerate und vergleichbare Waffen" in den Katalog des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) aufgenommen und damit die rechtliche Grundlage fur deren Einsatz geschaffen. Auf Empfehlung der Bundesinnenministerkonferenz wurden die Gerate in Bayern fur Spezialeinsatzkommandos angeschafft - zunachst zur?Erprobung.
Aus den Tasern werden kleine Projektile in das Fleisch des Opfers geschossen. Je nach Bauart jagen Stromstoße mit einer Spannung von bis zu 50000 Volt durch die mit dem Taser verbundenen?Drahte.
Opposition fordert Projekt-Stopp
Das Innenministerium teilt mit, dass diese Waffen bislang nur in einer "sehr geringen Zahl von Einsatzen" verwendet wurden. Es sei dabei zu keinen Unfallen oder Verletzungen gekommen. Ansonsten wolle man den fur kommendes Jahr erwarteten Erfahrungsbericht der Staatsregierung?abwarten.
Erklarungen, mit denen sich die Opposition im Landtag nicht zufrieden gibt. Neben einem Stopp des Pilotprojektes will sie eine Anderung des PAG erwirken. Dort namlich fallen die Taser nicht unter die allgemeinen Vorschriften fur den Schusswaffengebrauch, die besagen, dass mit Handfeuerwaffen beispielsweise nicht auf Jugendliche unter 14 Jahren oder auf Menschenmengen geschossen werden?darf.
Derartige Beschrankungen gelten fur den Taser nicht, der zwar als Waffe, nicht aber als Schusswaffe eingeordnet wird. "Es kann nicht sein, dass fur eine Waffe mit Todesfolge andere Regeln gelten als fur gewohnliche Schusswaffen", sagt Grunen-Politikerin?Kamm.
Die SPD fordert zudem einen Passus fur das PAG, der besagt, dass Taser nur von geschulten Spezialeinheiten gebraucht werden durfen. Zu diesem Ergebnis war auch die Universitat Tubingen gekommen, die 2001 von einer Freigabe von Elektroimpulsgeraten fur alle Polizeibeamte abgeraten?hatte.