Was ist eine Beschlagnahme?
Fragen und Antworten zum Beschlagnahmeprozess von Medien
Die Beschlagnahme und das damit einhergehende Verbreitungsverbot wegen Verstoßes gegen einen oder mehrere Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuches ist in Deutschland das härteste staatliche Urteil, das über ein Medium gefällt werden kann. Wenn man also indizierte Filme als "verbotene Filme" oder Videospiele als "verbotene Games" bezeichnet, dann liegt man fachlich nicht komplett richtig. Denn einerseits stellte nur die Feststellung eines Gesetzesverstoßes eines zuvor auf Liste A indizierten Mediums de facto ein Verbreitungsverbot dar. Andererseits waren Online-Angebote, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich zu auf Liste B oder D indizierten Medien sind, nach dem JMStV immer absolut unzulässig in Bezug auf Verbreitung und Zugänglichmachung, selbst ohne richterliche Feststellung. Ab dem 01.05.2021 gibt es keine Listeneinteilung mehr. Weil hier einige Fragen zu klären sind, die nicht durch unsere Spezialseite
"Was ist eine Indizierung?"
abzudecken sind, widmen wir auch den Beschlagnahmen von Medien eine eigene Sektion.
1. Welche Gründe gibt es für eine Beschlagnahme?
2. Muss ein Medium vor dem Beschlagnahmeverfahren zuerst indiziert werden?
3. Was ist ein Einziehungsbeschluss?
4. Kann ein Medium trotz FSK- oder SPIO/JK-Freigabe beschlagnahmt werden?
5. Ist der Besitz beschlagnahmter Medien erlaubt oder macht man sich dann strafbar?
6. Wie lange ist eine Beschlagnahme gültig?
7. Kann eine Beschlagnahme aufgehoben werden und wie geht man vor?
8. Werden Beschlagnahme-Anträge auch abgelehnt?
9. Liste der 50 letzten beschlagnahmten Filme nach §131 StGB
1. Welche Gründe gibt es für eine Beschlagnahme?
Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) finden sich einige Paragraphen, deren Definition auch auf die juristische Begutachtung von Medien angewandt wird. Entscheidet ein Richter, dass der Inhalt einen oder mehrere dieser Paragraphen verletzt, kann er eine Beschlagnahme erwirken. Das sind die folgenden Verstöße:
- § 86 StGB: Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen
- § 130 StGB: Volksverhetzung
- § 130a: Anleitung zu Straftaten
- § 131 StGB: Gewaltdarstellung
- § 184 StGB: Pornographische Schriften (alle möglichen Medien)
- § 184a StGB: Gewalt- und Tierpornographie
- §§ 184b und 184c: Kinder- und Jugendpornographie
Weitere mögliche, aber teils in der Praxis womöglich nicht oft angewandte Paragraphen:
- § 86a StGB (verfassungsfeindliche Kennzeichen)
- § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole)
- § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten)
- § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
- §§ 185 ff. StGB (Beleidigungstatbestände) bzw. "Ehrdelikte"
Aufgrund unserer thematischen Schwerpunkte haben wir uns schon vor langer Zeit dazu entschieden, nur eine Liste beschlagnahmter Filme zu pflegen, die wegen § 131 Gewaltverherrlichung verurteilt wurden. Das ist bei Mainstream-Filmen, die von der breiten Masse an Filmfans konsumiert werden, die mit Abstand am häufigsten vorkommende Ursache.
Bei Games erfassen wir neben Verstößen gegen § 131 auch eine Auswahl von Titeln, die wegen verfassungsfeindlicher Symbolik (§ 86a) beschlagnahmt wurden, da die deutschen Fassungen oft entsprechende Änderungen aufweisen, die wir zu dokumentarischen Zwecken aufzeigen. Enthalten sie zudem noch rassistische oder rechtsradikale Ansichten, werden sie von uns nicht gelistet oder besprochen.
2. Muss ein Medium vor dem Beschlagnahmeverfahren zuerst indiziert werden?
Nein, das ist nicht erforderlich. Kommt ein Medium mit entsprechendem Inhalt auf anderem Wege auf den Tisch des Staatsanwalts, etwa durch eine Razzia oder auf noch banalerem Wege, kann er bei Sichtung auch ohne vorherige BzKJ-Einschätzung zu dem Schluss kommen, dass ein Beschlagnahmeverfahren angebracht sein könnte. Unbestritten war bis zur Abschaffung der Listeneinteilung zum 01.05.2021 aber, dass eine Indizierung auf Liste B ein deutlicher Fingerzeig von "Experten" war, dass die Staatsanwaltschaft hier womöglich nicht ihre Zeit vergeuden würde, wenn sie sich damit eingehender befassen würde. Die damalige BPjM war in solchen Fällen gesetzlich dazu verpflichtet, die Ermittlungsbehörden zu informieren. Seit dem 01.05.2021 ist auch die BzKJ verpflichtet, ihrer Meinung nach beschlagnahmewürdige Medien der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mit ihrer begründeten Entscheidung zuzuleiten. Da es jedoch keine Listeneinteilung mehr gibt, ist auch nicht mehr direkt erkennbar, welches Medien eventuell bald beschlagnahmt werden könnte.
Umgekehrt galt jedoch, dass bei der Beschlagnahme eines vorher nicht indizierten Mediums, dieses dann von der BPjM automatisch auf Liste B des Index eingetragen wurde.
Selbstverständlich konnte auch eine Indizierung auf Listenteil A zu einer späteren Beschlagnahme führen. Das war selten, kam aber vor, wie der Fall des Games
Condemned - Criminal Origins
zeigt.
3. Was ist ein Einziehungsbeschluss?
In der Regel ist es Teil des Urteils, dass der Rechteinhaber eines Mediums, dessen Inhalt gerichtlich als Verstoß gegen einen oder mehrere Paragraphen des StGB eingestuft wurde, dafür Sorge trägt, dass möglichst alle Kopien, die sich noch im deutschen Handel befinden (on- und offline) selbst wieder zurückgerufen werden. Es kann aber auch sein, dass ein Richter einen Einziehungsbeschluss verfügt, dass es also auch der Staat ist, der entsprechend die Exemplare einfordert.
Gerade in der schon etwas zurückliegenden Vergangenheit gab es durchaus Fälle, in denen es in Videotheken o.Ä. entsprechende Polizeidurchsuchungen gab. Meistens ist es aber mit der normalen Beschlagnahme getan und der Rechteinhaber kümmert sich darum, den Titel in Deutschland wieder einzufordern, wie es etwa Universum Film schon im Vorfeld der Beschlagnahme von
Hobo with a Shotgun
tat (
siehe unsere Meldung
).
Kurioses juristisches Detail am Rande: Nach § 74d StGB kann theoretisch auch die „Unbrauchbarmachung“ von Medien und sogar von zur „Herstellung der Schriften gebrauchten oder bestimmten Vorrichtungen, die Vorlage für die Vervielfältigung waren oder sein sollten“ (also z. B. Presswerke) angeordnet werden, was natürlich ruinöse Folgen für Produzenten haben könnte.
4. Kann ein Medium trotz FSK- oder SPIO/JK-Freigabe beschlagnahmt werden?
Ja, keine Freigabe der FSK (egal, ob vor 2003 oder danach) oder ein juristisches Prüfsiegel können verhindern, dass ein Staatsanwalt theoretisch Anklage erhebt und der Richter seiner Argumentation folgt. Natürlich sind FSK und medial geschulte Juristen gute Prüfinstanzen, um schon im Vorfeld einzuschätzen, ob der Inhalt eines Mediums tatsächlich strafrechtlich relevant sein könnte, aber im Zweifel spielt nur die Meinung der Staatsanwaltschaft und final die des darüber befindenden Gerichts eine Rolle.
5. Ist der Besitz beschlagnahmter Medien erlaubt oder macht man sich dann strafbar?
Der Besitz von Medien, die gegen Strafrecht verstoßen, ist bis auf Kinder- und Jugendpornographie, bei der auch der Besitz mit Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt werden kann, nicht strafbar. Sonst würden sich theoretisch ja viele Filmfans oder Gamer, die sich einen Titel zunächst legal beschaffen konnten, nach einer späteren Verurteilung des Titels strafbar machen. Was allerdings untersagt ist, ist die Verbreitung, auch an Erwachsene. Zudem wird auch das "Vorrätighalten zum Zwecke einer späteren Weiterverbreitung" als rechtswidrig bezeichnet. Auch zum Zwecke der Abgabe an Minderjährige (außer man ist Sorgeberechtigter und schadet dem Kindeswohl nicht grob nach § 131 Abs. 3 StGB).
6. Wie lange ist eine Beschlagnahme gültig?
Eine Beschlagnahme verjährt nach drei Jahren, eine Einziehung nach zehn. Sie stellt einen Rechtsakt zur Beweissicherung dar, mehr nicht. Nach dieser Zeit könnte der Rechteinhaber theoretisch den damals zur Beweisaufnahme beschlagnahmten Datenträger zurückfordern. Das Gericht kann sich dagegen wehren, muss das dann aber begründen. Es bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass mit Ablauf dieser Frist der damals festgestellte Verstoß des sich darauf befindlichen Inhalts gegen das deutsche Strafrecht hinfällig ist. Das Verbreitungsverbot bleibt von der Verjährung unberührt, gegeben dass der Inhalt weiterhin gegen Strafrecht verstößt.
7. Kann eine Beschlagnahme aufgehoben werden und wie geht man vor?
Ja, wobei dann eigentlich eher die Rede davon ist, dass das Verbreitungsverbot aufgehoben wird. Das ist erreicht, wenn ein Gericht urteilt, dass die Kriterien für einen früher festgestellten Verstoß gegen das Strafrecht mittlerweile nicht mehr erfüllt sind. Dafür muss ein Rechteinhaber eines beschlagnahmten Titels aber immer einen aufwendigen, juristischen Weg bestreiten, mit Gutachten und teils langen Wartezeiten. Das kostet Zeit, Geld und Mühe - ein Einsatz, den nur wenige Firmen bei nur wenigen Titeln bisher zu beschreiten bereit waren.
Und mitunter gestaltet sich das Ganze dann auch noch recht kompliziert, wenn etwa mehrere Veröffentlichungen eines Titels beschlagnahmt wurden. Der Rechteinhaber eines Films/Spiels muss entweder alle von den Gerichten erlassenen Beschlüsse aufheben lassen oder er geht gegen einen vor. Dort muss dann aber der Richter anführen, warum der Titel nicht (mehr) gegen das StGB verstößt und es begründen. In beiden Fällen nimmt die BzKJ dann auch einen Antrag auf vorzeitige
Listenstreichung
an. Es reicht nicht, wenn der Richter nur einen Beschluss aus formalen Gründen aufhebt.
Fälle, in denen Anstrengungen von Rechteinhabern unternommen wurden und Erfolg hatten, lassen sich vor allem im Filmbereich finden, da auch das Interesse bei Filmfans für die Rehabilitierung von beliebten und bekannten Werken groß ist und die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass sich die wieder hergestellte, flächendeckende Verfügbarkeit im Handel auch in finanzieller Hinsicht für die Labels lohnt. In einem
Special zu aufgehobenen Beschlagnahmen nach §131 StGB
haben wir berühmte Fälle der letzten Jahre zusammengefasst. Darunter sind u. a.:
Games:
8. Werden Beschlagnahme-Anträge auch abgelehnt?
Ja, auch das kommt vor. Die Staatsanwaltschaft hat beispielsweise den kontroversen Film
A Serbian Film
, dessen
um vier Minuten geschnittene
, britische Veröffentlichung, die die BPjM auf Liste B indizierte, begutachtet und kam zu dem Schluss, dass diese nicht gegen das deutsche Strafrecht verstoße.
Ein möglicher Diskussionspunkt könnte in der Hinsicht aber bleiben, als dass man sich fragen könnte, ob der Staatsanwalt tatsächlich nur die stark gekürzte Fassung für diese Beurteilung sichtete und nicht die wegen Inhaltsgleichheit später ebenfalls indizierte, niederländische DVD mit der kompletten Uncut-Fassung. In dem Fall hat der Film womöglich ziemliches Glück gehabt, denn so kam er auch in unangetasteter Form "davon".
Unabhängig von diesem Einzelfall musste die damalige BPjM aber dann einen Titel, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts nicht strafrechtlich relevant war, automatisch von Liste B auf Liste A übertragen. Er konnte dann aber immer noch die inhaltlichen Kriterien für eine Indizierung oder
Folgeindizierung
erfüllen und hatte nicht automatisch auch gute Karten für eine mögliche Listenstreichung. Seit dem 01.05.2021 ist die Listeneinteilung abgeschafft.
9. Liste der 50 letzten beschlagnahmten Filme nach §131 StGB
Nachfolgend eine stetig aktualisierte Auflistung der letzten 50 Beschlagnahmen. Für eine alphabetische Auflistung aller Titel sei auf unsere Unterseiten verwiesen:
Sturmgewehr
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Beheading FIlms (DVD)
EB
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13.07.2021 / AG Fulda
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Wrong Turn 5 - Bloodlines
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20th Century Fox Home Entertainment LLC (USA) (als:
Wrong Turn 1-5
) (BluRay-Box)
EB
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11.12.2018 / AG Bad Hersfeld
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Jungfrau unter Kannibalen
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Severin Films Inc. (als:
Devil Hunter/Cannibal Terror
) (BluRay-Box)
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24.05.2018 / AG Fulda
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American Guinea Pig: Bouquet of Guts and Gore
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Unearthed Films (DVD, 3-Disc Limited Edition)
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25.01.2018 / LG Fulda
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Human Centipede - Teil 2 (Full Sequence), The
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Eureka Entertainment, Six Entertainment (als:
The Human Centipede - Four disc Special Edition
) (Blu-ray + DVD, First Sequence + Full Sequence)
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30.04.2015 / AG Fulda
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Borderland
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Lions Gate Entertainment, After Dark Films (als:
Borderland (Unrated Director's Cut) & Crazy Eights
) (Blu-ray (Double Feature to Die for After Dark Horrorfest))
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23.09.2014 / AG Fulda
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The Last House in the Woods
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Lions Gate Entertainment (USA) (DVD, Unrated)
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24.06.2014 / AG Fulda
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Image, The
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Synapse Film (USA) (als:
The Image
) (Blu-ray)
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02.04.2014 / AG Fulda
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Man Hantingu: Rizarekushon
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Albatros Film (Jap) (DVD, jap. Fassung)
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02.04.2014 / AG Fulda
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Gesichter des Todes 2000
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Brain Damage Films (USA) (als:
Facez of Death 2000
) (DVD, Unrated)
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02.04.2014 / AG Fulda
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Human Centipede - Teil 2 (Full Sequence), The
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Sensibel Pictures, NSM Records (AT) (als:
The Human Centipede - Teil 2
) (DVD + Blu-ray, Unrated Director's Cut)
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02.04.2014 / AG Fulda
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Gesichter des Todes 2000 Teil 3
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Brain Damage Films (USA) (als:
Facez of Death 2000 Part Three
) (DVD, Unrated)
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02.04.2014 / AG Fulda
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I spit on your Grave 2
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Anchor Bay Entertainment, Starz Entertainment (USA) (DVD, Unrated)
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02.04.2014 / AG Fulda
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Facez of Death 2000 - Part seven
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Brain Damage Films (USA) (DVD, Unrated)
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02.04.2014 / AG Fulda
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Facez of Death 2000 - Part five
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Brain Damage Films (USA) (DVD, Unrated)
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02.04.2014 / AG Fulda
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Facez of Death 2000 - Part four
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Brain Damage Films (USA) (DVD, Unrated)
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02.04.2014 / AG Fulda
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Hobo with a Shotgun
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Universum Film GmbH (DVD)
EB
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26.03.2014 / AG M?nchen
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Banned! in America V
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Brain Damage Films (USA) (als:
Banned in America V
) (DVD)
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06.12.2013 / AG Duisburg
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Banned! in America III
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Brain Damage Films (USA) (als:
Banned in America III
) (DVD)
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06.12.2013 / AG Duisburg
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Banned! in America II
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Brain Damage Films (USA) (als:
Banned in America II
) (DVD)
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06.12.2013 / AG Duisburg
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Banned! in America
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Brain Damage Films (USA) (als:
Banned in America I
) (DVD)
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06.12.2013 / AG Duisburg
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Banned! in America IV
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Brain Damage Films (USA) (als:
Banned in America IV
) (DVD)
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20.08.2013 / AG Duisburg
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Forke des Todes, Die
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Blue Underground Inc. (USA) (als:
The Prowler
) (Blu-ray)
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03.07.2013 / AG Fulda
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Leichenhaus der lebenden Toten
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Blue Underground Inc. (USA) (als:
The Living Dead at Manchester Morgue
) (Blu-ray)
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03.07.2013 / AG Fulda
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Wei?e G?ttin der Kannibalen, Die
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Blue Underground Inc. (USA) (als:
Mountain of the Cannibal God
) (DVD)
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03.07.2013 / AG Fulda
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Crying Fields
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Substance (als:
Toxic Zombies
) (DVD)
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14.06.2013 / AG Frankfurt/Main
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Saw Terror
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AMG Entertainment (Japan) (als:
Cut
) (DVD, engl. mit japanischen Untertiteln)
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20.02.2013 / AG Fulda
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Fetus
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Morbid Vision Films (USA) (DVD)
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03.12.2012 / AG Fulda
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Isle of the damned
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ILLUSIONS UNLTD. Films (A) (DVD)
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28.06.2012 / AG Fulda
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Train
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ILLUSIONS UNLTD. Films (A) (Doppel DVD)
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20.06.2012 / AG Fulda
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Orphan Killer, The
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Full Fathom 5 Productions (Pasadena (CA/USA)) (als:
The Orphan Killer
) (DVD-Box)
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16.04.2012 / AG Karlsruhe
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Blood Feast 2 - All u can eat
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Marketing Film c/o Laser Paradise (DVD, Full Uncut)
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02.12.2011 / AG Frankfurt/Main
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Butcher, The
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Vivendi Entertainment, Palisades Tartan (US) (als:
The Butcher
) (DVD)
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13.05.2011 / AG Fulda
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Harakiri
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Unearthed Films (USA) (DVD)
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08.04.2011 / AG Fulda
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Blutrausch der Zombies
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Marketing Film c/o Laser Paradise (DVD, Red Edition (Bonusfilm auf Frozen Scream))
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31.12.2010 / AG Frankfurt/Main
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Sadisticum
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CMS-Constructive Media Service (DVD)
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16.11.2010 / AG Stuttgart
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Dentist, The
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Marketing Film c/o Laser Paradise (als:
The Dentist
) (DVD, Red Edition)
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11.08.2010 / AG Frankfurt/Main
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Brennende Rache
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Marketing Film c/o Laser Paradise (als:
The Burning - Brennende Rache
) (DVD, Blood Edition)
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11.08.2010 / AG Frankfurt/Main
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Pledge Class
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Marketing Film c/o Laser Paradise (DVD)
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11.08.2010 / AG Frankfurt/Main
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Crying Fields
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Marketing Film c/o Laser Paradise (als:
Mutiert - Crying Fields
) (DVD)
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11.08.2010 / AG Frankfurt/Main
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Guinea Pig: Devil's Experiment
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(als:
Devil's Experiment / Android of Notre Dame
) (Doppel-DVD)
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26.01.2010 / AG Ellwangen
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Guinea Pig: Devil Woman Doctor
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(als:
Devil Doctor Woman / Guinea Pig's Greatest Cuts
) (Doppel-DVD)
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26.01.2010 / AG Ellwangen
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Inside - Was sie will ist in Dir
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Senator Home Entertainment (DVD)
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26.06.2009 / AG Tiergarten
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Storm Warning
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Koch Media (DVD, Uncut Edition)
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10.12.2008 / AG M?nchen
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Voyeur.com
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e-m-s (DVD)
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17.04.2008 / AG Dortmund
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Komabrutale Duell, Das
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CMV Laservision (DVD)
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20.07.2007 / AG Tiergarten
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Ichi the Killer
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Raptor (DVD, Special Edition)
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25.05.2007 / AG Neuburg/Donau
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Mexican Werewolf
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M.I.B. (DVD)
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25.05.2007 / AG Neuburg/Donau
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Olaf Ittenbach's Familienradgeber
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XT-Video (A) (DVD)
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25.05.2007 / AG Neuburg/Donau
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Zombie 2 - Das letzte Kapitel
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XT Video Entertainment (A) (als:
Day of the Dead - Zombie 2
) (Premium Version)
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27.04.2007 / AG Tiergarten
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