Veröffentlicht am , Update am von The Undertaker und Mike Lowrey

Altersfreigaben f?r Filme in Deutschland

Fragen und Antworten zum Index, der FSK, der BPjM und Freigaben

Einleitung

Diese Übersicht bezieht sich vor allem auf die Gegebenheiten in Deutschland. Der Jugendmedienschutz bzw. die Medienregulierung in Österreich ist weitaus weniger streng als dort. So sind praktisch alle Filme, die in Deutschland zum Beispiel wegen § 131 StGB beschlagnahmt sind, hier in Österreich frei erhältlich. Auch gibt es keine Indizierungen oder nennenswerte Beschränkungen für Filme oder Computerspiele.

Auch wenn oft nur von DVDs, Blu-rays oder Filmen und Computerspielen die Rede ist, beziehen sich die Informationen auch auf andere Medien und Inhalte. Der Schwerpunkt der Erläuterungen soll aber der Einfachheit halber bei Filmen liegen.

Auch wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen wurden, können wir keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen geben. Es handelt sich um eine Übersicht der wichtigsten Themen. Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten der FSK, SPIO und im deutschen Jugendschutzgesetz sowie dem Strafgesetzbuch.

 

1. Welche Medien benötigen in Deutschland eine Altersfreigabe?

2. Warum sehe ich bei Streaminganbietern wie Netflix oft ungeprüfte Inhalte? Haben die keine FSK-Pflicht?

3. Was bedeutet "Parental Guidance"?

4. Was sind die verschiedenen Erwachsenen-Freigaben der FSK?

5. Warum ist ein Film im Kino mit einer "Keine Jugendfreigabe"-Kennzeichnung der FSK unzensiert, dann aber auf DVD/BD manchmal nicht mehr?

6. Warum darf die FSK manchen Filmen keine Freigabe erteilen und welche Relevanz hat hier die Jugendgefährdung?

7. Warum kann es zu unterschiedlichen Freigaben für Fernsehen und Heimkino (DVD / Blu-ray, etc.) kommen?

8. Was bedeuten SPIO/JK bzw. JK-geprüft und andere juristische Prüfungen?

9. Was bedeutet eine Indizierung?

10. Was versteht man unter einer bundesweiten Beschlagnahme?

 

1. Welche Medien benötigen in Deutschland eine Altersfreigabe?

Prinzipiell ist eine ungeprüfte Veröffentlichung von allen Medien (u.a. Filme, Musik, Spiele, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften) immer möglich. Allerdings gibt es Einschränkungen.

Ungeprüfte Filme/Serien (etc) und Computerspiele sind beispielsweise automatisch nur für Erwachsene freigegeben, wenn sie auf Trägermedien, also z.B. Laserdisc, VHS, DVD, Blu-ray, 4K-UHD enthalten sind. Soll so ein Medium auch Minderjährigen zugänglich gemacht werden, ist es erforderlich, dass die FSK (Filme etc.) oder die USK (Computerspiele) die Titel prüft und eine Altersfreigabe erteilt ("ohne Altersbeschränkung", "ab 6", "ab 12", "ab 16", "Keine Jugendfreigabe").

Alle anderen Medien sind prinzipiell für alle freigegeben, wobei es auch hier Sonderregelungen und Einschränkungen gibt.

Relevante Sonderregeln:

  • Auch bei anderen Medien kann es Inhalte geben, deren Abgabe an Minderjährige nicht zulässig ist (z.B. Pornographie). In diesem Fall trägt der Anbieter die Verantwortung, die Medien Minderjährigen nicht zugänglich zu machen.
  • Eine Sonderregelung gibt es auch für Dokumentationen oder Ähnliches, die vom Anbieter selbst beurteilt werden können.
  • Häufig gibt es Altersempfehlungen (z.B. bei Mangas). Diese sind aber nicht bindend.
  • Für den Fernsehbereich gibt es eigene Prüfgremien.
  • Liegen einer Musik-CD auch Videos bei (z.B. auf einer DVD), braucht der komplette Artikel wegen der Videos eine Prüfung durch die FSK oder darf nur an Erwachsene verkauft werden.

2. Warum sehe ich bei Streaminganbietern wie Netflix oft ungeprüfte Inhalte? Haben die keine FSK-Pflicht?

Wichtige Unterscheidung: Bei Inhalten, die über "Telemedien" bzw. Online-Angebote wie das Streaming (z.B. Netflix) angeboten werden, gilt nicht das Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes, sondern der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Bundes länder . Der JMStV sieht kein sogenanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für die Jugendabgabe vor. Mit anderen Worten: diese Inhalte sind in ungeprüfter Form nicht automatisch "ab 18".

Beispiel: Die DVD von My Little Pony aus England ohne FSK-Logo auf dem Cover darf nur an Volljährige, wie FSK ab 18, verkauft werden, als Online-Angebot, z. B. Streaming auf Netflix, aber auch komplett ohne „offizielle“ Prüfung tagsüber zugänglich gemacht werden. Nach dem JMStV erfolgt bei durch „offiziell“ ungeprüften Inhalten eine Eigenbewertung der Anbieter bzw. deren Jugendschutzbeauftragte nach § 7 JMStV, die abschätzen müssen, wie „beeinträchtigend“ die Inhalte im Sinne des § 5 JMStV sind oder gar ob sie unzulässig nach § 4 JMStV sind; ansonsten werden bestehende Kennzeichnungen (meist von Trägermedien) übernommen (mit Pflicht auf Hinweis von FSK/USK-Kennzeichnungen nach § 12 JMStV).

3. Was bedeutet "Parental Guidance"?

"Parental Guidance" (PG) bedeutet in Deutschland, dass Kinder im Alter von sechs Jahren aufwärts in Begleitung einer sogenannten personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auch FSK 12-Filme im Kino sehen dürfen.

Wichtige Unterscheidung

Personensorgeberechtige Personen (in der Regel eben die Eltern) und erziehungsbeauftragte Personen (z.B. Lehrer) sind von erziehungsberechtigten Personen zu unterscheiden. Das bedeutet: fremde Eltern, ältere Geschwister oder erwachsene Verwandte genügen als Begleitperson nicht, damit ein Kind zwischen 6 und 12 Jahre einen FSK 12-Film im Kino sehen darf. Relevant ist diese Unterscheidung beispielsweise bei einem Kindergeburtstag, wo eine erwachsene Aufsichtsperson auch für mehrere Kinder fremder Eltern verantwortlich ist. Hier dürfen die Kinder den Film dann nicht sehen.

Die PG-Regelung betrifft auch nur den Kinobesuch und hat keinen Einfluss darauf, was Kinder im eigenen Haus oder bei Fremden zu Besuch sehen. Personensorgeberechtige Personen bzw. die Eltern können im Privaten ihren Kindern prinzipiell alles zugänglich machen, unabhängig von Abgabeverboten, solange sie dem Kindeswohl nicht schaden.

4. Was sind die verschiedenen Erwachsenen-Freigaben der FSK?

Aus der Zeit vor dem 1. April 2003 gibt es noch die Kennzeichnung "Nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäß §7 JöSchG FSK" (3. Etikett). Diese wird heute nicht mehr neu vergeben, kann aber weiterhin auf DVDs oder Blu-rays stehen, wenn der Anbieter die alte FSK-Freigabe übernimmt und nicht neu prüfen lässt. Seit dem 1. April 2003 gibt es für neue Titel ab 18 Jahren nur noch die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" . Allerdings änderte sich Ende 2008 die Form, wie sie auf Medien angegeben werden muss. Hieß es von 2003 bis 2008 tatsächlich noch "Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG FSK" (2. Etikett), ist es seitdem knapper und deutlicher "FSK ab 18" (1. Etikett). Rein formal heißt die Freigabe aber weiterhin "Keine Jugendfreigabe", die "FSK ab 18"-Formulierung soll es lediglich für die Konsumenten verständlicher machen, denen der KJ-Begriff zu sperrig und komplex war.

Die verschiedenen Freigaben haben aber nicht nur einen optischen Unterschied, sondern spielen auch für Indizierungen (siehe 8.) oder die möglichen kritischen Inhalte (siehe auch 4.) eine Rolle.

 

 

5. Warum ist ein Film im Kino mit einer "Keine Jugendfreigabe"-Kennzeichnung der FSK unzensiert, dann aber auf DVD/BD manchmal nicht mehr?

Wenn die FSK bei einem Film eine sogenannten einfache Jugendgefährdung annimmt, darf der Film zwar im Kino mit der Höchstfreigabe ("Keine Jugendfreigabe") der FSK gezeigt werden, im Heimkino können Filme mit jeder Art von Jugendgefährdung aber keine FSK-Freigabe mehr haben. Diese unterschiedliche Behandlung wurde der FSK vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Welche Gründe hat das?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im Kino eine bessere Einhaltung des Jugendschutzes möglich ist, als zuhause. Aus diesem Grund sind die Grenzen, in welchen die FSK eine Freigabe erteilen darf, weniger restriktiv.

Prinzipiell werden hier 3 Kategorien unterschieden:

  • Titel mit schwerer Jugendgefährdung (keine FSK-Freigabe, weder im Kino noch für DVD/BD)
  • Titel mit einfacher Jugendgefährdung (FSK-Freigabe nur im Kino)
  • Titel mit Jugendbeeinträchtigung (FSK-Freigabe im Kino und auf DVD/BD)

Solange nach Ansicht der FSK keine schwere Jugendgefährdung vorliegt, darf die FSK also eine Freigabe für das Kino vergeben. Im Heimkinobereich dagegen ist nur für Titel ohne Jugendgefährdung (egal ob einfache oder schwere) eine FSK-Freigabe möglich, da Minderjährige leichter an Filme für Erwachsene heran kommen.

In manchen Fällen kommen die verschiedenen FSK-Prüfer zu unterschiedlichen Einschätzungen eines Titels, der die spätere unterschiedliche Behandlung erklärt, aber generell kann man sagen, dass Titel, bei denen die FSK eine "einfache Jugendgefährdung" annimmt und die im Kino noch ungekürzt mit der Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe" liefen, auf DVD/BD dann für die gleiche Freigabe zensiert werden müssen.

6. Warum darf die FSK manchen Filmen keine Freigabe erteilen und welche Relevanz hat hier die Jugendgefährdung?

Wie auch schon unter Punkt 5. erläutert, gibt der Gesetzgeber der FSK Vorgaben, welche Inhalte überhaupt eine FSK-Freigabe erhalten dürfen. Titel, bei denen die FSK eine schwere Jugendgefährdung annimmt, dürfen werder für das Kino, noch für die DVD/BD-Auswertung eine Freigabe der FSK erhalten. Titel mit möglicher einfacher Jugendgefährdung nur im Kino, aber nicht auf DVD/BD.

Einfache Jugendgefährdung:

Eine einfache Jugendgefährdung ist z.B. gegeben, wenn Gewalt im großen Stil oder als vorrangiges Konfliktlösungsmittel gezeigt wird, Selbstjustiz als Mittel von Gerechtigkeit dient, Mordszenen grausam oder selbstzweckhaft geschildert werden oder die Verbindung von Gewalt und Sexualität gegeben ist. Filme mit einer einfachen Jugendgefährdung dürfen von der FSK nur für's Kino freigegeben werden, nicht aber für Veröffentlichungen auf DVD, Blu-ray oder anderen Heimkinoformaten.

Schwere Jugendgefährdung:

Eine schwere Jugendgefährdung ist bei gewaltverherrlichendem bzw. gewaltverharmlosendem oder einem die Menschenwürde verletztenden Inhalt im Sinne des § 131 StGB gegeben. Außerdem werden u.a. Pornographie, Volksverhetzung und Kriegsverherrlichung als schwere Jugendgefährdung eingestuft. Ein Film mit diesen darf weder für das Heimkino, noch für das Kino freigegeben werden.

Ein kleines juristisches Detail noch am Rande: Zwar werden für eine Indizierung Inhalte, die den relevanten Normen des StGB entsprechen, als „schwer jugendgefährdend“ angesehen (§§ 86, 130, 130a, 131, 184, 184a, 184b, § 184c StGB; vgl. § 15 Abs. 2 Nr. 1 JuSchG), aber nicht alle schwer jugendgefährdenden Medien sind auch strafrechtlich relevant (vg. § 15 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 JuSchG).

Ein Beispiel: Kriegsverherrlichung ist schwer jugendgefährdend, aber nicht strafrechtlich relevant; Gewaltverherrlichung ist schwer jugendgefährdend UND strafrechtlich relevant.

7. Warum kann es zu unterschiedlichen Freigaben für Fernsehen und Heimkino (DVD / Blu-ray, etc.) kommen?

Während die FSK für die Freigaben im Kino und Heimkino zuständig ist, vergibt die FSF Freigaben für Fernsehsendungen wie etwa TV-Serien. Weil hier zwei unterschiedliche Institutionen arbeiten, kann es dazu kommen, dass auch verschiedene Freigaben zustande kommen können bzw. die eine Institution die Freigabe verweigert, während die andere keine Probleme sieht.

Beispiele:

  • Eine Folge der TV-Serie " Spartacus - Blood and Sand " lief im Fernsehen ungeschnitten, da die FSF keine Probleme für eine Ausstrahlung nach 23 Uhr sah. Die FSK dagegen vermutete eine Jugendgefährdung und verweigerte eine Freigabe.
  • Während die ersten drei Folgen der dritten Staffel von " The Walking Dead " nur zensiert eine Freigabe der FSF erhielten, sah diesmal die FSK kein Problem und vergab die Höchstfreigabe für die Heimkinoauswertung.

8. Was bedeuten SPIO/JK bzw. JK-geprüft und andere juristische Prüfungen?

JK steht hier für Juristenkommission. Die SPIO/JK ist eine Juristenkommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO). Verweigert die FSK einem Film die Altersfreigabe (siehe Punkt 5) oder legt ihr ein Anbieter den Film gar nicht erst vor, weil sie eine Art der Jugendgefährdung vermuten, kann der Film in Deutschland ungeprüft veröffentlicht werden (siehe Punkt 1), aber auch beispielsweise von einem Juristen begutachtet (oft mit "juristisch geprüft" gekennzeichnet) oder eben einer Juristenkommission kontrolliert werden, die dann ein Gutachten darüber erstellt, dass der Film nicht strafrechtlich relevant ist, also in Deutschland vertrieben werden darf.

Die SPIO/JK unterscheidet zusätzlich zwischen der Kennzeichnung "keine schwere Jugendgefährdung" und "strafrechtlich unbedenklich" (vor der Unterteilung gab es nur die 2. Variante, die auch unter der Formulierung "SPIO/JK geprüft" firmierte), da Titel ohne schwere Jugendgefährdung beispielsweise bis zum Zeitpunkt der Indizierung durch die BPjM wie FSK-geprüfte Filme auch frei im Handel vertrieben werden dürfen. Nur die SPIO/JK verfolgt eine Unterteilung in diese beiden Kennzeichnungen. Lässt ein Label einen Film von einem unabhängigen juristischen Gutachter oder einer Kommission prüfen, ist lediglich die Verwendung der "strafrechtlich unbedenklich"-Kennzeichnung üblich.

9. Was bedeutet eine Indizierung?

Bei der sogenannten Indizierung wird ein Titel auf die Liste jugendgefährdender Medien (auch "Index" genannt) gesetzt (für Jugendgefährdung siehe Punkt 6). Nach der Listenaufnahme gibt es verschiedene gesetzliche Beschränkungen. So dürfen die Titel zum Beispiel nicht mehr an einem Ort, der Kindern und Jugendlichen zugänglich ist, ausgestellt oder beworben werden. Zuständig für die Liste ist die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (ehemals BPjM). Sie hat zwischem dem 1. April 2003 und 30. April 2021 bei Trägermedien (wie DVDs, CDs, Bücher usw.) zwischen Liste A (leichte Jugendgefährdung) und Liste B (schwere Jugendgefährdung und Vermutung einer strafrechtlichen Relevanz) unterschieden. Seit dem 1. Mai 2021 gibt es diese Unterscheidung nicht mehr.

Alle Titel, die vor April 2003 eine FSK 18-Freigabe bekommen haben oder ungeprüft erschienen sind, können auch heute noch indiziert werden. Es gibt auch einige Fälle mit einer FSK 16-Freigabe, doch hier muss man wieder eine Feinheit unterscheiden. Es gab seit 1985 einen Indizierungsschutz für alle Kinofilme bis zu einer Freigabe ab 18 Jahren. Im Heimkino galt dieser für alle Titel mit einer Freigabe bis maximal FSK 16. Indizierte Titel mit FSK 16-Freigabe hatten diese Freigabe also entweder davor bekommen oder trugen das 16er-Symbol zu unrecht und waren eigentlich "ungeprüft" - und damit ungeschützt vor einer Indizierung.

Indizierungen sind für Titel, die nach dem April 2003 geprüft oder veröffentlicht wurden, nur noch dann möglich, wenn sie keine FSK-Freigabe erhielten. Bei den 18er-Titeln können Titel mit der Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" ("FSK ab 18" auf dem Etikett) also nicht mehr indiziert werden. Titel mit der veralteten Kennzeichnung "Nicht freigegeben unter 18 Jahren ..." dagegen schon.

Mehr detaillierte Fragen und Antworten zu Indizierungen finden Sie hier:

Unsere Spezial-Erklärseiten und Listen indizierter Filmen, Games und Musik:

10. Was versteht man unter einer bundesweiten Beschlagnahme?

Gründe für eine Beschlagnahme gibt es viele, für Filmfans und Computerspieler ist aber vor allem die Gewaltdarstellung (§ 131 StGB) relevant und - anders als bei einer Indizierung (siehe 8.) - kann jeder Titel in Deutschland beschlagnahmt werden. Eine aktuelle FSK/USK-Freigabe steht dem prinzipiell nicht im Weg. In der Praxis werden Gerichte allerdings meist erst nach einer Indizierung der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien tätig, wenn diese zu der Einschätzung kommt, dass ein Medium einen der in den §§ 86, 130, 130a, 131, 184, 184a, 184b oder 184c des Strafgesetzbuches genannten Inhalte hat.

Als es zwischen dem 01.04.2003 und 30.04.2021 die Unterteilung der Listen noch gab, wurden die Gerichte meist erst nach einer Indizierung auf Listenteil B tätig.

Wichtig ist auch, dass beispielsweise eine SPIO/JK-Kennzeichnung "strafrechtlich unbedenklich" (siehe 7.) nicht zwangsläufig einen Beschlagnahmebeschluss durch ein Gericht verhindert. Ein Gericht kann eine andere Meinung vertreten. Allerdings hat ein vorheriges juristisches Gutachten oder eine FSK/USK-Freigabe in der Praxis eine Art Schutzfunktion für die Anbieter des Titels vor strafrechtlicher Verantwortlichkeit.

Ein Beschlagnahmebeschluss hat zur Folge, dass der Titel u.a. auch nicht mehr an Erwachsene regulär verkauft bzw. im strafrechtlichen Sinne verbreitet werden darf. Der Erwerb und Besitz eines wegen Gewaltdarstellung beschlagnahmten Titels zu privaten Zwecken ist dagegen nicht verboten.

Mehr detaillierte Fragen und Antworten zu Beschlagnahmen finden Sie hier:

Was ist eine Beschlagnahme?

Erklärungen und Listen beschlagnahmter Filme, Games & Musik finden Sie hier:

Beschlagnahmte Filme
Beschlagnahmte Spiele
Beschlagnahmte Musik

 

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