Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sachsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfugbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Der MDR ist nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 6 Sachsisches Transparenzgesetz transparenzpflichtige Stelle, soweit er Aufgaben der offentlichen Verwaltung wahrnimmt und dies staatsvertraglich geregelt ist. Sobald die Sachsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spatestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusatzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sachsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veroffentlichen.

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