Musikstucke, die nur als Download uber das Internet erhaltlich sind, werden momentan noch nicht in der Hitparade der deutschen Musikwirtschaft mitgezahlt. Das soll sich Ende Juli andern. Da Labels, Kunstler und Bands das Internet zunehmend als Einstieg in den Musikverkauf nutzten, sollen kunftig auch Titel, die nur als Download verfugbar sind, fur die Charts gezahlt werden,
erlautert
Peter Zombik, Geschaftsfuhrer der Deutschen Phonoverbande (IFPI). Solche Musikstucke mussen vorher bei den Marktforschern von
Media Control
angemeldet werden, die im Auftrag der IFPI die Hitparade zusammenstellen.
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Starttermin fur die Zahlung der so genannten "Digital-Only-Releases" ist der 13. Juli. Dann werden alle Titel gezahlt, die bis zum 6. Juli von den Labels gemeldet wurden. Erstmals sollen reine Online-Veroffentlichungen in den am 23. Juli erscheinenden Charts zu finden sein, teilt die IFPI mit. Außerdem reagiert sie nach eigenen Angaben auf "Anmerkungen des Kartellamtes" und andert das bisherige Zahlverfahren. Kunftig richte sich der Chartplatz nach dem Umsatz, der mit dem Verkauf eines Produktes erzielt wurde. Bisher richtete sich die Chartplatzierung nach der Anzahl der verkauften Tontrager.
Die ersten deutschen Download-Songcharts hatte die Musikindustrie im September 2004
vorgestellt
. Hier wie auch bei den
ersten europaischen Download-Charts
wurden nur Titel berucksichtigt, die auch auf Tontragern erschienen sind.
(
anw
)