Das Gremium nach § 5 Absatz 4 des Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines ?Sondervermogens Bundeswehr“ (BwFinSVermG) hat die Aufgabe, die Bewirtschaftung des 100 Mrd. Euro schweren Sonderfonds beratend zu begleiten.
Die Mittel dienen der Beseitigung von Ausrustungslucken der Bundeswehr und sollen gleichzeitig langfristige Planbarkeit bei der Beschaffung oftmals komplexer und langwieriger Rustungsprojekte schaffen.
Da Rustungsprojekte grundsatzlich vertraulich behandelt werden, tagt das Gremium stets in geheimer Sitzung.