Platter verkundete am Freitag, er habe die Verkurzung des Grundwehrdienstes ab 2006 per Weisung veranlasst.
Wien - Die OVP zieht die Verkurzung des Grundwehrdienstes
nun im Alleingang durch. Verteidigungsminister Gunther Platter (V)
hat am Freitag per Ministerweisung verordnet, dass der Prasenzdienst
ab 1. Janner 2006 nur mehr sechs Monate dauern soll.
Koalitionspartner FPO lehnt diese Verkurzung nach wie vor ab. Die
freiheitlichen Spitzen waren dementsprechend verargert.
Platters Alleingang ist im Wehrgesetz gedeckt. Dort ist die Rede
von sechs Monaten, sofern militarische Interessen es erfordern, sei
eine Verlangerung auf bis zu acht Monate moglich.
Kritik von Haubner
"Wir konnen das nicht verhindern", musste denn auch FPO-Chefin
Ursula Haubner einraumen. Eine gesetzliche Verkurzung werde es mit
der FPO aber nicht geben. Die FPO sei nicht grundsatzlich gegen die
Verkurzung der Wehrpflicht, doch auch die Bundesheer-Reformkommission
sei zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht vor 2007 moglich sei.
Vizekanzler Hubert Gorbach meinte, eine Verkurzung ware fur die
FPO erst dann denkbar gewesen, wenn der Assistenzeinsatz des
Bundesheeres an den Grenzen Osterreichs nicht mehr notig ist. Auch
die flachendeckende Betreuung in Katastrophenfallen sei unabdingbar
und konne im Falle einer Verkurzung nicht garantiert werden.
Generalsekretar Uwe Scheuch warf der OVP vor, ihre Vorgangsweise
entspreche "keinesfalls den Praktiken eines ehrlichen und
konstruktiven koalitionaren Miteinander". Die OVP und Platter
betrieben ein "gefahrliches Spiel mit der Sicherheit".
Platter weist Bedenken zuruck
Platter wies die Bedenken zuruck. Zwar werde es fur den
Assistenzeinsatz kunftig nur mehr 1.350 statt bisher 1.530 Rekruten
geben. Dank sinkender Aufgriffszahlen, besserer technischer
Ausstattung, der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und Anderungen
bei der raumlichen Aufteilung der Assistenzsoldaten werde sogar mehr
Sicherheit moglich sein, gab er sich uberzeugt.
Die Verkurzung der Wehrpflicht ist Teil der Bundesheer-Reform,
deren erste Grundzuge Platter am Freitag prasentierte. Ziel ist der
Ubergang von einer Mobilmachungs- zu einer Einsatzarmee. Die
Mobilmachungsstarke wird von 110.000 auf 55.000 Soldaten reduziert.
Statt 15.000 Personen in der Verwaltung und 9.000 Mann bei der Truppe
soll das Verhaltnis kunftig ausgeglichen sein.
Kommanden von sechs auf zwei reduziert
Bisher auffalligste Neuerung bei den Strukturen ist eine
Reduzierung bei den Kommanden von bisher sechs auf zwei. Ein neues
Streitkraftekommando soll fur alle Aufgaben im In- und Ausland
zustandig sein und auch die Luftstreitkrafte und die
Spezialeinsatzkrafte umfassen. Bisher gab es fur diesen Bereich vier
Kommanden fur Landstreitkrafte, Luftstreitkrafte, internationale
Einsatze und Spezialkrafte. Dazu kommt ein Kommando
Einsatzunterstutzung. Platter erhofft sich dadurch raschere Ablaufe
und Einsparungen bei der Verwaltung. Brigaden soll es kunftig vier
statt bisher funf geben, die Militarkommanden in den Bundeslandern
bleiben erhalten, sollen aber personell um bis zu 40 Prozent
reduziert werden.
Vollig offen gelassen hat Platter, welche Standorte geschlossen
werden sollen. Vorgesehen ist, bis zu 40 Prozent der Liegenschaften
zu veraußern, der Erlos soll dem Bundesheer fur Investitionen
zufließen. "Ich bitte um Verstandnis, dass es jetzt keine
Standortfestlegung gibt", so der Minister. Er wolle Schritt fur
Schritt vorgehen und zuerst mit den Landeshauptleuten sprechen. Keine
Auskunft gab es auch zur Frage, wo das Streitkraftekommando
angesiedelt sein soll. Zum Zeitplan fur diese Festlegungen meinte er
lediglich, er wolle noch heuer eine Umsetzungsweisung erlassen.
Mayer: OVP braucht FP-Unterstutzung nicht
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte im Radio-Morgenjournal
des ORF betont, dass die OVP nicht die Unterstutzung der FPO fur eine
Verkurzung des Wehrdienstes brauche. Sofern militarische Interessen
es erfordern, konnen Wehrpflichtige zur Leistung des
Grundwehrdienstes in einer den jeweiligen militarischen
Erfordernissen entsprechenden Dauer von mehr als sechs Monaten
herangezogen werden. Die bisher ubliche Wehrdienstzeit von acht
Monaten ist eine Kann- und keine Mussbestimmung. Mayer betonte, es
bleibe die Verpflichtung, den Grundwehrdienst in der Dauer von sechs
Monaten zu leisten. Es liege im Ermessen des Ministers, diese Dauer
auszudehnen. Eine Gesetzesanderung sei nicht notwendig. (APA)