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Platter verkundete am Freitag, er habe die Verkurzung des Grundwehrdienstes ab 2006 per Weisung veranlasst.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader
Wien - Die OVP zieht die Verkurzung des Grundwehrdienstes nun im Alleingang durch. Verteidigungsminister Gunther Platter (V) hat am Freitag per Ministerweisung verordnet, dass der Prasenzdienst ab 1. Janner 2006 nur mehr sechs Monate dauern soll. Koalitionspartner FPO lehnt diese Verkurzung nach wie vor ab. Die freiheitlichen Spitzen waren dementsprechend verargert.

Platters Alleingang ist im Wehrgesetz gedeckt. Dort ist die Rede von sechs Monaten, sofern militarische Interessen es erfordern, sei eine Verlangerung auf bis zu acht Monate moglich.

Kritik von Haubner

"Wir konnen das nicht verhindern", musste denn auch FPO-Chefin Ursula Haubner einraumen. Eine gesetzliche Verkurzung werde es mit der FPO aber nicht geben. Die FPO sei nicht grundsatzlich gegen die Verkurzung der Wehrpflicht, doch auch die Bundesheer-Reformkommission sei zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht vor 2007 moglich sei.

Vizekanzler Hubert Gorbach meinte, eine Verkurzung ware fur die FPO erst dann denkbar gewesen, wenn der Assistenzeinsatz des Bundesheeres an den Grenzen Osterreichs nicht mehr notig ist. Auch die flachendeckende Betreuung in Katastrophenfallen sei unabdingbar und konne im Falle einer Verkurzung nicht garantiert werden. Generalsekretar Uwe Scheuch warf der OVP vor, ihre Vorgangsweise entspreche "keinesfalls den Praktiken eines ehrlichen und konstruktiven koalitionaren Miteinander". Die OVP und Platter betrieben ein "gefahrliches Spiel mit der Sicherheit".

Platter weist Bedenken zuruck

Platter wies die Bedenken zuruck. Zwar werde es fur den Assistenzeinsatz kunftig nur mehr 1.350 statt bisher 1.530 Rekruten geben. Dank sinkender Aufgriffszahlen, besserer technischer Ausstattung, der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und Anderungen bei der raumlichen Aufteilung der Assistenzsoldaten werde sogar mehr Sicherheit moglich sein, gab er sich uberzeugt.

Die Verkurzung der Wehrpflicht ist Teil der Bundesheer-Reform, deren erste Grundzuge Platter am Freitag prasentierte. Ziel ist der Ubergang von einer Mobilmachungs- zu einer Einsatzarmee. Die Mobilmachungsstarke wird von 110.000 auf 55.000 Soldaten reduziert. Statt 15.000 Personen in der Verwaltung und 9.000 Mann bei der Truppe soll das Verhaltnis kunftig ausgeglichen sein.

Kommanden von sechs auf zwei reduziert

Bisher auffalligste Neuerung bei den Strukturen ist eine Reduzierung bei den Kommanden von bisher sechs auf zwei. Ein neues Streitkraftekommando soll fur alle Aufgaben im In- und Ausland zustandig sein und auch die Luftstreitkrafte und die Spezialeinsatzkrafte umfassen. Bisher gab es fur diesen Bereich vier Kommanden fur Landstreitkrafte, Luftstreitkrafte, internationale Einsatze und Spezialkrafte. Dazu kommt ein Kommando Einsatzunterstutzung. Platter erhofft sich dadurch raschere Ablaufe und Einsparungen bei der Verwaltung. Brigaden soll es kunftig vier statt bisher funf geben, die Militarkommanden in den Bundeslandern bleiben erhalten, sollen aber personell um bis zu 40 Prozent reduziert werden.

Vollig offen gelassen hat Platter, welche Standorte geschlossen werden sollen. Vorgesehen ist, bis zu 40 Prozent der Liegenschaften zu veraußern, der Erlos soll dem Bundesheer fur Investitionen zufließen. "Ich bitte um Verstandnis, dass es jetzt keine Standortfestlegung gibt", so der Minister. Er wolle Schritt fur Schritt vorgehen und zuerst mit den Landeshauptleuten sprechen. Keine Auskunft gab es auch zur Frage, wo das Streitkraftekommando angesiedelt sein soll. Zum Zeitplan fur diese Festlegungen meinte er lediglich, er wolle noch heuer eine Umsetzungsweisung erlassen.

Mayer: OVP braucht FP-Unterstutzung nicht

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte im Radio-Morgenjournal des ORF betont, dass die OVP nicht die Unterstutzung der FPO fur eine Verkurzung des Wehrdienstes brauche. Sofern militarische Interessen es erfordern, konnen Wehrpflichtige zur Leistung des Grundwehrdienstes in einer den jeweiligen militarischen Erfordernissen entsprechenden Dauer von mehr als sechs Monaten herangezogen werden. Die bisher ubliche Wehrdienstzeit von acht Monaten ist eine Kann- und keine Mussbestimmung. Mayer betonte, es bleibe die Verpflichtung, den Grundwehrdienst in der Dauer von sechs Monaten zu leisten. Es liege im Ermessen des Ministers, diese Dauer auszudehnen. Eine Gesetzesanderung sei nicht notwendig. (APA)