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AGB
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Allgemeine Geschaftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gultigen Fassung, gelten fur alle Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch fur unentgeltliche) des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt (im Folgenden StaLA).

Mit jeder Erteilung eines Bestellauftrages erkennen die Auftraggebenden diese Geschaftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung als allein maßgeblich an. Abweichende Vereinbarungen konnen nur durch schriftliche Vereinbarungen der Parteien getroffen werden.

§ 2 Bestellung, Vertragsschluss

Veroffentlichungen sind beim Vertrieb erhaltlich. Sie konnen schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) bestellt werden. Kundenspezifische Auswertungen werden beim Auskunftsdienst angefordert.

Kontakt fur Bestellungen: 

Veroffentlichungen:    shop(at)statistik.sachsen-anhalt.de
                               Telefon: +49 345 2318 718; Telefax:  +49 345 2318 913
                               Dezernat Offentlichkeitsarbeit, Merseburger Straße 2, 06110 Halle (Saale)

Kundenspezifische Auswertungen: info(at)statistik.sachsen-anhalt.de
                               Telefon: +49 345 2318 777/-715/-716; Telefax:  +49 345 2318 913
                               Dezernat Offentlichkeitsarbeit, Merseburger Straße 2, 06110 Halle (Saale)

Im Falle der Bestellung von Veroffentlichungen gibt der Kaufer ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den im Veroffentlichungsverzeichnis des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt oder in der Verbundveroffentlichung Regionalstatistischer Datenkatalog genannten Konditionen ab.         
Die Annahme erfolgt durch Versand einer Auftragsbestatigung seitens des Landesamts. 

Im Falle der Bestellung von kundenspezifischen Auswertungen stellt die Anfrage des Kaufers zunachst die unverbindliche Aufforderung zum Vertragsschluss dar. Das Landesamt unterbreitet anschließend unter Nennung der wesentlichen Vertragseigenschaften ein bindendes Angebot, das vom Kaufer anschließend angenommen wird. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestatigung und die Zusendung der Rechnungsadresse.
Regelmaßig erscheinende Standardprodukte sowie kundenspezifischen Auswertungen konnen zum laufenden Bezug als Abonnement bestellt werden. Dies bedarf der Schriftform.

Bestellungen uber den Buchhandel sind grundsatzlich moglich.

Vertragspartner ist das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt. 

§ 3 Preise

Die in den Veroffentlichungen ausgewiesenen Preise sind Endpreise. Preisanderungen bleiben bei Anderung des Produkts vorbehalten.

Das StaLA betreibt beim Versand seiner Veroffentlichungen keinen Betrieb gewerblicher Art (§ 2 b Abs. 1 S. 1 UStG) und erzielt keine steuerbaren Umsatze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Rechnungsbetrag erhalt daher keine Mehrwertsteuer.

Abonnements von unterjahrig erscheinenden Veroffentlichungen werden in der Regel einmal jahrlich in Rechnung gestellt.

Abonnements von jahrlich, mehrjahrig oder unregelmaßig erscheinenden Veroffentlichungen werden sofort, d. h. mit der Lieferung der ersten Veroffentlichung abgerechnet.

Bei kundenspezifischen Auswertungen wird der fur Beratung, Datenzusammenstellung und -analyse anfallende Aufwand als aufwandsbezogenes Entgelt berechnet. Hierzu erfolgt eine Kalkulation mit verbindlichem Kostenvoranschlag und Lieferterminvereinbarung. Bei kundenspezifischen Auswertungen kann der Zeitpunkt der Rechnungsstellung individuell vereinbart werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aktuellen Preise, auch wenn sie wahrend der Vertragslaufzeit geandert werden. Preisanderungen werden im Vorfeld der Datenlieferungen mitgeteilt.

Buchhandel und Verlage als Wiederverkaufer erhalten einen Rabatt von 30 % auf den Verkaufspreis der gedruckten Publikationen gemaß den Angaben im Veroffentlichungsverzeichnis.

§ 4 Laufzeit, Kundigung

Ein Abonnement lauft ab dem im Bestatigungsschreiben genannten Zeitpunkt auf unbestimmte Zeit (Sonderregelungen sind bei den betroffenen Produkten im Einzelnen aufgefuhrt). Eine Kundigung kann von den Parteien jederzeit schriftlich vorgenommen werden. Die Kundigungsfrist eines Vertrages uber den regelmaßigen Bezug der Veroffentlichungen (Abonnement) betragt 1 Monat, das Abonnement des Statistischen Monatsheftes kann nur zum Jahresende aufgelost werden.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Rabatte

Abgabe und Versand von Veroffentlichungen sowie die Lieferung von kundenspezifischen Auswertungen erfolgen grundsatzlich gegen Rechnung und auf Gefahr des Kaufenden an die angegebene Lieferadresse. Lieferungen in das Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse.

Der Rechnungsbetrag ist auf das angegebene Konto der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg mit Angabe des Buchungskennzeichens zu uberweisen.

Die Bezahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Die Rechnungssumme ist zu zahlen ohne Abzug von Skonto.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemaß § 288 Abs. 1 bzw. 2 BGB und ggf. Mahnkosten sowie ein weitergehender Verzugsschaden geltend gemacht.

Schuler/-innen, Studierenden sowie Auszubildenden wird gegen Nachweis einer Bescheinigung ein Rabatt in Hohe von 50 % auf den Rechnungsbetrag gewahrt.

Fur Gemeinschaftsveroffentlichungen der Statistischen Amter des Bundes und der Lander gelten Sonderregelungen (siehe: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen).

§ 6 Lieferung

Veroffentlichungen, die vorratig sind, werden in der Regel innerhalb von 4 bis 5 Werktagen versandt. Falls die bestellte Ware nicht lieferbar ist, die Auftraggebenden unverzuglich uber die Nichtverfugbarkeit unterrichtet.

Bei kundenspezifischen Sonderauswertungen erhalten die Auftraggebenden einen Kostenvoranschlag. Erst nach dessen schriftlichen Annahme unter Nennung einer Rechnungsadresse erfolgt die Lieferung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung bleibt bis zur vollstandigen Bezahlung Eigentum des StaLA.

§ 8 Widerrufs- und Ruckgaberecht

Die Widerrufsfrist betragt 14 Tage ab dem Tag, an dem die Auftraggebenden oder eine von ihnen benannte/r Dritte/-r, der nicht der/die Beforderer/-in ist, die Ware bzw. die erste Ware im Falle eines Abonnements in Besitz genommen hat.

Der Widerruf kann ohne Angabe von Grunden in Schriftform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rucksendung des Produkts erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genugt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Mit der wirksamen Ausubung des Widerrufs sind die Auftraggebenden zur Rucksendung des bereits empfangenen Produkts verpflichtet.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei kundenspezifischen Auswertungen sowie bei der elektronischen Datenubermittlung.

§ 9 Mangelgewahrleistung, Haftung

Liegt ein vom StaLA zu vertretender Mangel der Sache vor, konnen die Auftraggebenden als Nacherfullung wahlweise Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist das StaLA zur Nacherfullung wegen Unverhaltnismaßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzogert sich diese uber angemessene Fristen hinaus aus Grunden, die dieses zu vertreten hat oder schlagt in sonstiger Weise die Nacherfullung fehl, sind die Auftraggebenden berechtigt, vom Vertrag zuruckzutreten, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts Anderes ergibt, sind weitergehende Anspruche der Auftraggebenden ? gleich aus welchen Rechtsgrunden ? ausgeschlossen. Das StaLA haftet deshalb nicht fur Schaden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet das StaLA nicht fur entgangenen Gewinn oder fur sonstige Vermogensschaden der Auftraggebenden. Auch eine Haftung fur eventuelle Schaden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Inhalte entstehen, wird ausgeschlossen. Soweit die Haftung des StaLA ausgeschlossen ist, gilt dies auch fur die personliche Haftung von Arbeitnehmer/-innen, Vertreter/-innen und Erfullungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschrankung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn die Auftraggebenden Anspruche aus § 1 und § 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

Die Mangelgewahrleistungsanspruche verjahren in zwei Jahren ab Lieferung der Sache.

§ 10 Copyright (Nachdruck, Vervielfaltigung, Weiterverbreitung)

Alle Veroffentlichungen des StaLA sind Werke, Bearbeitungen, Sammel- oder Datenbankwerke oder Datenbanken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und mithin urheberrechtlich geschutzt.

Fur die Veroffentlichungen in gedruckter und elektronischer Form sowie fur die Inhalte auf der Website des StaLA einschließlich Grafiken sowie der zum Download bereitgestellten Produkte gilt, soweit bei dem jeweiligen Produkt/Internetseite keine erganzenden oder anderslautenden Angaben ausgewiesen sind, dass Vervielfaltigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet sind.

Diese Regelung gilt fur jede Art der Weiterverbreitung von Texten, Daten und Grafiken durch Dritte, soweit das StaLA Inhaber des Urheberrechts ist und die alleinigen Herausgeberrechte besitzt. Die Weiterverwendung ist sowohl fur nicht gewerbliche als auch gewerbliche Zwecke erlaubt. Auch die Verbreitungsform elektronisch, via Internet oder als Print ist nicht eingeschrankt. Es bedarf keiner ausdrucklichen Genehmigung durch den Urheber. Eine Quellenangabe ist jedoch erforderlich. Das StaLA ist als Herausgeber in den Quellennachweis aufzunehmen. Bei durch das StaLA zur Verfugung gestellten Gemeinschaftsveroffentlichungen des Statistischen Verbundes ist das darin genannte Copyright zu verwenden.

Die Namensnennung des StaLA als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen:

1.         Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) [Jahreszahl], eigene Darstellung oder

            Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) [Jahreszahl], eigene Berechnung

2.         der Vermerk ?Datenlizenz Deutschland ? Namensnennung ? Version 2.0" oder ?dl-de/by-2-0" mit

            Verweis auf den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 sowie

3.         einen Verweis auf den Datensatz (URI).

Veranderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind im Quellenvermerk mit dem Hinweis zu versehen, dass die Daten geandert wurden.

Ausgenommen vom zeitlich und raumlich uneingeschrankten Nutzungsumfang sind Nutzungsrechte Dritter. Dies gilt auch fur Kooperationsprodukte.

Die Weiterverbreitung von Adressen bzw. Adressenlisten in elektronischer Form sowie in gebundenen Veroffentlichungen ist grundsatzlich untersagt.

Diese Regelungen gelten bei Weitergabe der Produkte uneingeschrankt auch fur den Erwerbenden, sie gelten auch fur fruher erschienene Veroffentlichungen ohne Angabe von Copyrightbestimmungen.

Alle ubrigen Rechte bleiben vorbehalten.

§ 11 Datenschutz

Das StaLA speichert die von den Auftraggebenden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Zugehorigkeit zu einem Unternehmen oder einer Institution, Kundenkategorie, Themenbereich, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse) in einem hausinternen Kundenmanagementsystem konform den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfullungsgesetz Sachsen-Anhalt ? (DSAG LSA).

Die Rechtsgrundlage fur die Verarbeitung der Daten ist gemaß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b) DS-GVO die Erfullung des Auftrages. Die personenbezogenen Daten, soweit diese fur die Begrundung, inhaltliche Ausgestaltung oder Anderung des Auftrags erforderlich sind (Bestandsdaten), werden daher ausschließlich zur Abwicklung dessen verarbeitet. Die Angaben zur Kundenkategorie sowie zu den Themenbereichen werden fur interne statistische Auswertungen genutzt.

Eine daruberhinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt ? hiervon ausgenommen ist die rechtliche Verfolgung von Leistungsanspruchen aus dem Vertragsverhaltnis sowie die Weiterleitung zur Landeshauptkasse zwecks Rechnungsstellung, zur Kontrolle der Zahlungseingange und ggf. zur Durchfuhrung von Mahnverfahren.

Die Daten werden entsprechend der gesetzlichen Fristen geloscht.

Die Auftraggebenden stimmen dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrucklich zu.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das deutsche Recht. Als Gerichtsstand wird ? soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulassig ist ? Halle (Saale) vereinbart.

§ 13 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Auftrag im Ubrigen nicht beruhrt.

 

Stand: September 2021

 

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